Bundestag entscheidet am Freitag über „Solarpaket 1“

Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD, spricht während der Haushaltsdebatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude, September 2023

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Lange hat es gedauert, doch jetzt zeichnet sich ein baldiger Abschluss des Gesetzesverfahrens zum „Solarpaket 1“ ab, der im vergangenen August seinen Anfang mit der Verabschiedung durch das Kabinett nahm. Nach der Einigung der Vizefraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP Anfang vergangener Woche und einer weiteren Anhörung im federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie am Montag kann nun der Bundestag am Freitag in zweiter und dritter Lesung final über das Gesetz abstimmen. 45 Minuten sind dafür vorgesehen. Die Debatte über die Änderungen im EEG wird dabei ab 9 Uhr das erste Thema der Abgeordneten sein.

Die Appelle an den Bundesrat, doch auch am Freitag noch über das Gesetz zu beraten, blieben bislang indes ungehört. Zumindest aktuell steht es noch nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer, die ebenfalls am Freitag tagt. Eine Verabschiedung im April wäre jedoch wichtig, um EU-Fristen für den weiteren Ausbau der Windkraft einhalten zu können.

Bei der Anhörung der Sachverständigen am Freitag gab der Bundestag anschließend die Meldung heraus: „Experten begrüßen Solarpaket I und hoffen auf Solarpaket II“. So hätten die geladenen Sachverständigen das Paket mehrheitlich begrüßt, aber sehen auch weiteren Anpassungsbedarf. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), sieht vor allem in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die mit dem Gesetz eingeführt werden soll, einen wichtigen Impuls. Ebenfalls ein gutes Signal sei die Anhebung der Ausschreibungsvolumen und Vergütungssätze bei gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen. Allerdings enttäuscht zeigte sich der BSW-Solar, dass es keinen Resilienzbonus mit dem „Solarpaket 1“ geben wird. Damit sei „vielleicht die letzte Chance für eine Renaissance der Solarindustrie in Deutschland und für mehr Sicherheit bei der Versorgung mit solartechnischen Schlüsselkomponenten verspielt worden“, so Körnig im Ausschuss.

Bernhard Strohmayer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) lenkte den Blick dagegen auf die Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dort gebe es noch viele „Folgeaufgaben“, wie die Klärung der Anerkennung der biodiversitätsfördernden Pflege in Solarparks als landwirtschaftliche Flächennutzung. Zudem monierte er das mit dem neuen Entwurf wieder eingeschränkte Recht zur Verlegung von notwendigen Leitungen. Es ist nunmehr nur für Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand vorgesehen.

Ebenfalls geladen als Sachverständiger war Philipp Schröder, Geschäftsführer von 1Komma5°. Er forderte bei der Anhörung, mehr in Richtung Steuerung des Stromverbrauchs und Ausrichtung der erneuerbaren Energien nach marktwirtschaftlichen Preissignalen zu unternehmen. Für den Erfolg der Energiewende sei ein marktdienliches sowie ein regionales, netzdienliches Verhalten notwendig, sagte Schröder. Hierzu brauche es nicht nur regionale, sondern auch zeitabhängige Netzentgelte, die den aktuellen Auslastungszustand des Stromnetzes in der Region widerspiegeln – ohne Steuerungseingriffe zur Abriegelung, so Schröder.

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