Gegenläufige Forderungen zum Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte

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Am 23. Mai endet die Frist für Stellungnahmen zu einem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Die Bonner Behörde will die Auszahlung vermiedener Netzentgelte an die Betreiber von dezentralen Energieerzeugungsanlagen schrittweise abschmelzen Energieerzeugungsanlagen schrittweise abschmelzen: Zum 1. Januar 2026 und in den drei Folgejahren um jeweils 25 Prozent, sodass ab 2029 keine Auszahlung mehr erfolgt. Da diese Zahlungen auf die Stromverbraucher umgelegt werden, würden diese damit nach Angaben der Bundesnetzagentur nach dem letzten Abschmelzungsschritt um jährlich rund 1,5 Milliarden Euro entlastet. Umgekehrt würde Betreiber von dezentralen, an ein Verteilernetz unterhalb der Höchstspannungsebene von 230/380 Kilovolt angeschlossenen Erzeugungsanlagen entsprechend belastet.

Erwartungsgemäß gegenläufig sind die Positionen von Verbraucherschützern und Energiewirtschaft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBW) begrüßt die geplante Abschaffung und will sie am liebsten schon 2026 vollständig vollzogen wissen. Die Bundesnetzagentur gehe „mit dem Auslaufen der vermiedenen Netzentgelte den richtigen Weg“, so der BDZV-Strommarktexperte Henning Herbst, solle aber „entschlossener vorgehen“. Die vollständige Abschaffung schon 2026 „würde die Entlastung der privaten Haushalte verdoppeln.“

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) findet es hingegen „grundsätzlich falsch, eine Absenkung der vermiedenen Netzentgelte zum jetzigen Zeitpunkt einzuleiten“. Die Energiebranche benötige „aufgrund der langen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten langfristige Planungs- und Investitionssicherheit“. Die Abschmelzungspläne könnten „Anlagenbetreiber, die Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf geltendes Recht getroffen haben, per Federstrich aus dem Markt drängen“. Dies treffe insbesondere dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Bundesnetzagentur solle deshalb „ihre Pläne, die einen schweren Eingriff in den Vertrauensschutz und getätigte Investitionen darstellen, überdenken“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der BDEW plädiert dafür, die Entscheidung im Rahmen der Konsultationen zur gesamten Netzentgeltsystematik zu treffen, die kürzlich „richtigerweise“ von der Bundesnetzagentur eingeleitet worden sei.

Zahlungen für vermiedene Netzentgelte werden nicht volatilen Erzeugungsanlagen gewährt, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb gegangen sind. Für volatile Erzeuger – also Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen – wurden die Zahlungen bereits ab 2018 abgeschmolzen und zwar in nur drei Schritten; sie erhalten deshalb seit 2020 gar keine Zahlungen mehr (nach dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommene Anlagen erhielten von Anfang an keine Zahlungen). Der Bundesnetzagentur zufolge betrug die von Stromverbrauchern für die vermiedenen Netzentgelte aufzubringende Summe im Jahr 2017, also vor Beginn der Abschmelzung für volatile Einspeiser, rund 2,5 Milliarden Euro jährlich.

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