Erst kürzlich betonte die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), dass die Wirtschaftlichkeit von neuen Photovoltaik-Dachanlagen durch das Solarspitzen-Gesetz nicht gefährdet sei. So ordnet auch Lennart Wittstock in seinem Blog „Green Energy Tools“ die Regelungen ein, wonach keine Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise mehr gezahlt werden, die ausgefallenen Stunden jedoch an die Förderzeit angehängt werden, sofern ein intelligentes Messsystem vorhanden ist. „Diese Regelungen verzögern die Auszahlung, eliminieren die Vergütung jedoch nicht – unvergütete Viertelstunden werden nach Ende der regulären 20-Jahres-Förderperiode in ein ‚Volllastviertelstunden‘-Konto überführt, aus dem sich zusätzliche Fördermonate ergeben“, schreibt er auf seiner Website.
Mit dem neuen Modell sind aber viele Fragezeichen verbunden. Daher hat Lennart Wittstock einen sogenannten Solarspitzengesetz-Rechner entwickelt, mit dem er die Auswirkungen der Neuregelungen für jede Photovoltaik-Anlage mit nachvollziehbaren Kennzahlen darstellen kann. “Der Solarspitzen-Rechner versucht den Einfluss des Gesetzes so gut es geht in konkrete Zahlen für konkrete Photovoltaik-Anlagen zu übersetzen“, schreibt er. Dafür würden die Viertelstundenprofile von Stromerzeugung und Stromverbrauch sowie das Einspeiseprofil mit dem Strompreis abgeglichen. Als Daten zieht er die Strompreise von 2023 oder 2024 heran und ermittelt, in wie vielen 15-Minuten-Intervallen Strom eingespeist wird, wenn der Preis negativ ist. Die Modellierung erfolgt dann für 20 Jahre und je nach angesammelten, nicht vergüteten Viertelstunden um die entsprechende Anzahl an Monaten verlängert.
Als Plus seines Rechners sieht Wittstock, dass eine präsize Intervall-Analyse erfolgt. Auch dass Betreiber ihr eigenes Lastprofil als CSV-Datei hochladen können, ermöglicht eine individuelle und realitätsnahe Berechnung. Im Rechner berücksichtigt ist auch die Degradation der Module über die Zeit, die zu geringeren Erträgen der Photovoltaik-Anlagen führt. Zudem lässt sich eine individuelle Abzinsungsrate zur Bewertung künftiger Cashflows für die Berechnung festlegen.
Dennoch sind die Ergebnisse auch mit dem Solarspitzen-Rechner auch nur Näherungswerte. Niemand weiß, wie sich die Strompreise in Zukunft genau entwickeln und in welchem Maße die negativen Preisstunden auftreten werden. Zudem basieren die genutzten Photovoltaik-Erzeugungsdaten auf Mittelwerten von 2015 bis 2020, was zu einem Mismatch mit den Strompreisdaten von 2023 und 2024 führt, wie Wittstock einräumt.
Weiterentwicklungen bereits in Planung
Allerdings ist der nun kostenlose Solarspitzengesetz-Rechner auch nur der erste Aufschlag. Wittstock plant schon die nächsten Erweiterungen und Verbesserungen. So sollen demnächst echte Day-Ahead-Strompreise aus dem ersten Halbjahr 2025 in die Modellierung einfließen. Überdies ist die Integration von Batteriespeicher-Simulationen geplant. Die Berechnung der geänderten Amortisationszeit sowie die Analyse des freiwilligen Wechsels in das neue Vergütungsmodell, der nach dem Solarspitzen-Gesetz möglich ist, sollen demnächst über das Tool verfügbar sein.
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Bitte beachten: Ausfallzeiten werden nur zu 50% angerechnet.
Hallo Willy,
danke für deinen Hinweis. Dass die nicht vergüteten Viertelstunden mit Einspeisung mit dem Faktor 0,5 multipliziert werden, um sie in „Volllastviertelstunden“ umzuwandeln, wird im Rechner berücksichtigt.
Mit welchen Schlüssel diese zur Verlängerung der Förderung beitragen ist in diesem Artikel gut erklärt:
https://www.pv-magazine.de/2025/02/07/wie-der-neue-kompensationsmechanismus-zur-verlaengerung-der-eeg-foerderung-wegen-negativer-strompreisstunden-im-detail-funktioniert/
Da bracht es keinen Rechner um sofort zu sehen, dass die Behauptung „Wirtschaftlichkeit nicht gefährdet oder kaum beeinflusst“ Unsinn ist.
Von der negativen Zeit werden nur 50% berücksichtigt.
Davon werden rund 1/3 der Zeit in dunklen Jahreszeiten umverteilt, in der kaum Überschuss vorhanden ist.
Entstehen nach 20 Jahren nochmals negative Preise, geht man leer aus.
Die negativen Stunden steigen überproportional. 2023/2024 sind bereits jetzt im Mai 2025 übertroffen worden.
Die Anlage ist nach 20 Jahren bei weitem nicht mehr so leistungsfähig wie zu Beginn.
Hier können Sie nochmal nachlesen, wie der Kompensationsmechanismus genau funktioniert. Es ist eine durchaus faire Berechnung, da jedem Monat nur eine bestimmte Zahl an Viertelstunden zugeordnet wird:
https://www.pv-magazine.de/2025/02/07/wie-der-neue-kompensationsmechanismus-zur-verlaengerung-der-eeg-foerderung-wegen-negativer-strompreisstunden-im-detail-funktioniert/
Hallo,
Einige Punkte aus dem Verlängerungsmechanismus sind von Ihnen etwas scheinbar missverstanden worden.
– Die Viertelstunden zu denen eine Einspeisung bei Negativpreisen stattgefunden hat werden in der Tat mit dem Faktor 0.5 verrechnet. Das dient dazu sie zu „Volllastviertelstunden“ umzurechnen. Diese werden dann nicht einfach an die Förderung angehangen, sondern nach einem gewissen Schlüssel qualifiziert man sich Anhand der angesammelten nicht vergüteten „Volllastviertelstunden“ für weitere Monate mit Einspeisevergütung. In diesen Monaten kann man theoretisch an beliebig vielen Viertelstunden einspeisen. Die Aussage „Von der negativen Zeit werden nur 50% berücksichtigt.“ ist also deutlich zu verknappt ausgedrückt.
Der Mechanismus ist auch hier nochmal erklärt:
https://www.pv-magazine.de/2025/02/07/wie-der-neue-kompensationsmechanismus-zur-verlaengerung-der-eeg-foerderung-wegen-negativer-strompreisstunden-im-detail-funktioniert/
Bei dem Punkt, dass die Anlage nach 20 Jahren weniger Leistung hat stimme ich Ihnen vollkommen zu. Genau deshalb kann man beim Rechner die simulierte Solardegradation angeben.
Und auch Inflation und co. kann man mit der Abzinsung von zukünftigen Geldflüssen berücksichtigen.
In jedem Falle kann man festhalten, dass rein logisch die Wirtschaftlichkeit von Anlagen durch das Gesetz auf keinen Fall besser werden kann, sonder nur schlechter. Der Effekt fällt aber aus meiner Sicht überraschend gering aus. Für den typischen Haushalt der eine vernünftige Eigenverbrauchsquote hat wird es kaum merkbar sein, selbst ohne Speicher.
Und genau um das ganze Datenbasiert betrachten zu können habe ich ja den Rechner erstellt.
zur Einordnung:
Eigentlich müsste/sollte man die ‚Quantifizierung nach entgangener Sonneneinstrahlung für Stromerzeugung auf Grundlage des EEG‘ einfordern, (incl. Erhöhungsfaktor durch Zeitverzug (Kapitalentwertung), Anlagendegradation, verspätetes Repowering und regulatorischer Risikokosten), denn schliesslich dreht sich bei der ‚Erneuerbaren Energienutzung‘ fast alles einspeiserelevante um das Wetter (und CO2 und vielleicht Ressourcenschonung).
Während man verfassungsrechtlich für das Klima verantwortlich ist, bleibt die gerechte Vergütung (strukturelle/finanzielle Benachteiligung für Kleinanlagen unterhalb etwa 5-7kWp, im Vergleich zum 1. Grössenvorteil von Grossanlagen (prinzipbedingt) und 2. dem Professionalisierungsgrad dabei) und damit die gleichberechtigte Teilhabe der Energieversorgungslaien, bei der Gesetzesnovellierung des ‚Solarspitzengesetzes‘ nachrangig. In der EEG-Novellierung eine oftmalige Wiederholung der Benachteiligung (Befreiung EEG-Umlage f. Betriebe im int. Wettbewerb, vollst. Börsenstromvermarktung (teilw. Kannibalisierungseffekte), AusglMechV., SysStabV §4, ‚Batterie-Einspeise-Doppelbesteuerung‘, hohe/höhere Strompreise und gleichzeitige Dividenenzahlungen, sozialisierte Kosten fossiler Einspeisekonzerne (Uniper), Erhalt der Rentabilität nur mit erhöhten Anfangsinvestitionen, Kapitalversorgung für ‚Netzbetreiber‘ mit teils ‚diffuser‘ Transparenz durch Netzentgelte usw.)
MfG
Diese Kompensationsregel ist ein typisches Beispiel für deutsche Überbürokratisierung. Im Bemühen, eine halbwegs gerechte Regelung zu basteln (als Ungerechtigkeit bleibt, dass Negativstunden in der Ausgleichszeit nicht mehr ausgeglichen werden), wird ein so komplizierter Modus gewählt, dass ihn ein Großteil der Betroffenen gar nicht erst versteht. Dabei könnte alles so einfach sein:
Die Verbraucher wollen sauberen Strom in ausreichender Menge und zu kalkulierbaren Preisen, wollen die dafür notwendigen Anlagen aber nicht vorfinanzieren. Die Anlagenbetreiber sind genau dazu bereit, Kapital zu investieren um dann den gewünschten Strom zu liefern. Was an Anlagen notwendig ist, kann man ziemlich genau ausrechnen, was den Betreibern dann an Kostenerstattung plus angemessener Rendite zu zahlen sein wird, auch. Durch Gesetze wie dem Solarspitzengesetz wird künstlich ein Risiko erzeugt, das die Kosten der Betreiber erhöht, den Verbrauchern aber nichts spart. Diejenigen Betreiber, bei denen das Risiko nicht wahr wird, kassieren auf Kosten der Verbraucher eine höhere Rendite, diejenigen, bei denen das Risiko zuschlägt, verdienen weiterhin das selbe (wenn sie nicht pleite gehen). Verloren hat mit Sicherheit der Verbraucher, gewonnen eine wenige Glückliche, derenVerdienst es nicht ist, Glück gehabt zu haben. Es ist wie Lotto: Verteilung von vielen Armen auf wenige Reiche. Ob man so doof ist, Lotto zu spielen, kann man sich aussuchen, beim Stromlotto wird jeder unfreiwillig in Sippenhaft genommen.
Die Einfachheit zu Ende gedacht: Für die Verbraucher ist es billiger, wenn sie das Risiko übernehmen. Die Anlagenbetreiber hingegen haben, wenn sie das tun, was von ihnen gewünscht wird, nämlich Anlagen zu bauen und den Strom der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, genug getan. Auf das Risiko, dass es zu bestimmten Zeiten zu viel, zu anderen zu wenig Strom gibt, hat der einzelne Erzeuger keinen Einfluss. Diesen Ausgleich müssen die Verbraucher auf eigene Kosten organisieren, indem sie den Bau der notwendigen Speichermöglichkeiten initiieren. Die Verbraucher (vertreten durch einen klugen Staat) sind die einzigen, die den Überblick haben, was notwendig und möglich ist, wie also die Kostenoptimierung des Gesamtsystems aussieht.
Wo ist also der kluge Staat? Ich würde ihn in Form der Netzbetreiber sehen. Gerne mal bei den Übertragungsnetzbetreibern anfangen – vergessellschaften – einer sollte reichen und der managed neben seinem Netz auch noch Energiespeicher in und an seinem Netz. Dann wäre schon viel gewonnen. Man könnte auch das komplette Energienetz (Strom, Gas(e), Wärme, Kälte) so behandeln, denn das ist ein natürliches Monopol, wo es gar keinen Wettbewerb braucht, um es gut und günstig zu machen. Warum nicht einen klugen und starken Staat bei natürlichen Monopolen, die so sicherheitsrelevant sind, wie das Energienetz?
Dem letzten Absatz möchte ich explizit zustimmen!
Das Grundproblem ist die Privatisierung/das Davonrennen des Staates/die Verantwortungsnegierung des Staates vor/von systemrelevanten Infrastrukturleistungen in monopolisierten Märkten oder Belangen der „allgemeinen Daseinsvorsorge“.
Ähnliches gilt für das Eisenbahnwesen in D, digitale Übertragungsinfrastruktur in D, Krankenhauswesen in D… u.v.m.
Unter dem (in CDU/CSU u. FDP- Kreisen besonders gepflegten) Narrativ, die Privatwirtschaft könne alles besser, kostengünstiger und effektiver machen…
…werden im Endeffekt einer Kleinschar von Unternehmern/Gesellschaftern/Shareholdern Verdienstmöglichkeiten künstlich bereitet…die natürlich von…wem wohl?!…bezahlt werden.
Nun zum neuen „Solarspitzengesetz“. Ich selbst habe erst vor kurzem davon erfahren/bin fast vom Stuhl gefallen.. und bin mit meiner Familie (5 Köpfe) und Haus (DHH) mit neuer PV- Anlage (8,7 kWh- peak + 5 kW Batteriespeicher) seit 4/2024 zum Glück nicht mehr davon betroffen und erhalte für meine „Überschuß“- Einspeisung 8,11 Ct/kWh auf 20 Jahre garantiert und ohne Abregelungsmöglichkeit durch Staat oder Netzbetreiber. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit/Amortisation der Anlage von erheblichem Belang und war neben anderen Aspekten eben auch ein Grund für die „familiäre Großinvestition“.
Die Verschlechterung aller (privaten) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und -Simulationen durch dieses Gesetz ist so offenkundig wie der (schwach-) exponentiell ansteigende Anteil von Überfluß- Stromerzeugungszeiten durch PV- Anlagen u.a. erneuerbaren Energieen absehbar ist. Schließlich wollen doch alle Beteiligten weiteren Solarausbau/grünen Strom/Energiewende; zumindest der Solarausbau klappt ja schon mal ganz gut bisher.
Daß immer mehr Solarzubau absehbar die peripheren Verteilnetze technisch bald überfordert ist seit Jahren bekannt und durch den Endverbraucher/Kleinerzeuger nicht zu beeinflussen außer durch ökologisch unsinnige Abregelung von teuer errichteter Erzeugungsleistung.
Genau hier kommt der (hoffentlich eines Tages…) „kluge Staat“ ins Spiel.
Am Ende muß eine nicht oder kaum lagerfähige Form physikalischer Energie zur Lagerfähigkeit gebracht werden (Quartierspeicher?!) oder (unter erheblichen Konversionsverlusten) in eine andere Energieform (Wasserstoff gasförmig oder flüssig) konvertiert und eingelagert werden, so daß der „Sommerstrom“ in der PV- Winterflaute und Wärmepumpenhochsaison zum Einsatz kommen kann.
Ein weiterer alternativer Denkansatz wäre eine jahreszeitliche vllt. sogar tageszeitliche Umstellung extrem (Strom-) energieintensiver industrieller Produktionsprozesse auf die Solarspitzenzeiten via differenzierter Stunden- oder Monatstarife für industrielle Großabnehmer durch Staat bzw. Netzbetreiber.
In jedem Falle muß der Staat/Netzbetreiber schleunigst für einen Ausbau und die Ertüchtigung der peripheren Verteilnetze sorgen (und eben nicht nur für die überregional auszubauenden Höchstspannungsleitungen) – tut dies aber leider nicht oder zu zögerlich womit wir wieder bei der eingangs angesprochenen Problematik angelangt wären:
Private Netzbetreiber kassieren doch lieber regelmäßig (und damit planbar) üppige (!) Netzentgelte (mit staatlichem Segen) und lassen sich das Abregeln genehmigen (vom Staat oder sogar noch vom privaten Anlagenbetreiber) immer dann wenn’s ihrer Ansicht nach zuviel wird mit der PV- Einspeisung anstatt (zunächst mal) Geld zu verlieren durch Investition in Netzausbau/-Ertüchtigung/Quartierspeicher/Elektrolysestationen mit Wasserstofflagerung u.a.
Das Dilemma ist im System angelegt.
Das Scheitern der Energiewende, zumindest im Sinne von EU- rechtlichen Wunschvorstellungen, …ebenfalls.
Guten Morgen Lennart!
Ich habe ein ähnliches Tool für meinen Arbeitgeber aufgesetzt, um die Modellwechseloption für Altanlagen zu überprüfen. Also erstmal: Danke für deine Arbeit, ich weiß um den Aufwand 🙂
Habe auch direkt eine Frage: Welche Zahlen hast du für die Prognose der negativen Stunden in der Zukunft genommen?
Der Wahnsinn liegt doch in der Logik: Der fossile Kraftswerksbetreiber hat ein RECHT CO2 bis 2038 in die Luft zu blasen !
Der Schwarzbau Datteln 4 sogar noch länger !
Und das zu einem Zeitpunkt, wo wir 1,5 °C längst gerissen haben, 2,0 °C in Sichtweite ist und 3,0 ° absolut realistisch werden, werden, ja wenn wir nicht asap den fossilen Erzeugern den Stecker ziehen !
Neg. Preise sind das beste Mittel um diesen Jungs die Grundlage zu entziehen, wobei die EEG Verramschung an der EEX ihnen auch in die Hände spielt.
Dazu kommen, das viele auch nicht realisieren, das dyn/flex gerade zum Erhalt der fossilen Erzeuger beitragen: Zwischen 0 und 6 Uhr scheint keine Sonne und der Wind bläst im Norden, da werden dann fossile Kraftwerke im Süden angeworfen – schon die „Strommangellage“ am 24. Januar vergessen ?
Die dezentrale PV Erzeugung bleibt die Basis für die regionale Energiewende, daher wird sie so massiv seitens der Energiekonzerne und der mit ihnen verbundenen Netzbetreiber bekämpft – und auch die BNetzA ist nicht so neutral, wie sie tut, vgl. §14a, EnWG.
„BNetzA ist nicht so neutral“
Die BNA hat ihre Grenzen innerhalb der ‚real existierenden, bundesbürokratischen Demokratie‘ erkannt?
Es gibt NEP und NAP, Netzentwicklungspläne werden von der BNA geprüft und genehmigt und Netzausbaupläne durch die Netzbetreiber erarbeitet/vorgelegt (teils verpflichtend durch die BNA).
Zwischen Anspruch/Wunsch und Realität und politischen Wendemanoeuvern.
Funktioniert der Rechner bei irgendwem? Wenn ich den Cursor ins Feld Adresse setze, wird der untere Teil des Formulars abgedimmt (inkl. Adressfeld) und dann passiert gar nichts mehr. Keine Fehlermeldung. Gar nichts. Egal ob ich Firefox, Chrome oder Edge als Browser benutze. Totaler Schrott.
Hallo Gernot,
Der Rechner war kurzeitig überlastet, da ihn so viele Leute gleichzeitig genutzt haben. Ich habe nun einige Anpassungen vorgenommen. Nun sollte es wieder funktionieren.
@Lennart nein funktioniert nicht. In keinem der Browser. Und wir wissen beide, dass es nicht an „Überlastung“ durch zu viele Nutzer liegt.
Du hast Recht es hat nur indirekt etwas mit dem hohen Traffic zu tun.
Ich hatte zuerst auf der kostenlosen Streamlit-Community Cloud gehostet.
Als der viele Traffic kam, konnte man den Rechner kaum nutzen.
Als ich jetzt auf einen kostenpflichtigen Server umgestiegen bin haben sich ein paar Fehler eingeschlichen. Ich freue mich über dein Verständnis.
Hallo Gernot,
Bitte entschuldige die Umstände. Ich war auf so eine Flut an Besuchern nicht vorbereitet. Ich habe eben mit Schweizperlen im Gesicht nochmal eine Neue Version hochgeladen und drei Browsern getestet. Bei mir funktioniert es. Ich würde mich freuen, wenn du dem Tool noch eine Chance gibst 🙂
Ich las hier -unter anderem- den Gedanken darüber, etwaig Sommerstrom für den Winter zu speichern –
was viel Raumbedarf, Anschaffungs- und Wartungskosten verursachen würde.
Mein Denk-Ansatz:
Solarpaneels werden derart rasant günstiger in der Anschaffung, dass es mit überlegenswert ist, bzw wird
so viele Paneels zu installieren wie gerade noch sinnvoll und machbar .
diese Paneels so auszurichten, dass auf maximalen Ertrag in der Winterzeit optimiert,
+ etwaig noch einen kleinen Generator oder KKW zu installieren, der /das bei Bedarf im Winter zusätzlich zu Elektrik noch Nutzwärme produziert – also mit nahe 100% Wirkungsgrad arbeitet.
Wird denn eigentlich auch berücksichtigt, wie viel Strom zu den jeweiligen Zeiten Strom eingespeist wird oder würde es reichen 0,1kWh einzuspeisen, um möglichst die maximale Länge zu erhalten?
Beispielsweise: 500 neg. Stunden bzw. 2000 Viertelstunden würden dann ja zu 2000xFaktor 0,5×20 Jahre / 3800 benötigte Stunden pro Jahr ca. 5 Jahre Zusatzzeit führen oder?