Bundeskabinett verabschiedet EnWG-Novelle

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Der Termin 23. Februar für die Neuwahlen in Deutschland steht. Dennoch will die Bundesregierung aus SPD und Grünen noch einige Gesetzesvorhaben durch den Bundestag bringen, wo sie allerdings keine Mehrheit mehr hat. Das Bundeskabinett verabschiedete so am Mittwoch noch die Änderungen des Energiewirtschaftsrechts, die damit im Bundestag beraten und verabschiedet werden sollen.

Der Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht auch Anpassungen im EEG und dem Messstellenbetriebsgesetz vor. Damit sollen Erneuerbaren-Anlagen besser in den Strommarkt integriert werden. So ist etwa eine sukzessive Absenkung der Pflicht zur Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen bis auf 25 Kilowatt vorgesehen. In dem Entwurf geht es auch darum, die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise für Neuanlagen zu streichen und auch kleinere Anlagen im Bedarfsfall für die Netzbetreiber steuerbar zu machen. Mit der Novelle soll zudem die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts verbessert werden und somit der Ausbau gesichert, hieß es vom Bundeswirtschaftsministerium. Auch solle eine Weiterentwicklung zu einem Smart-Grid-Rollout dazu führen, dass vorhandene Flexibilitäten besser genutzt werden könnten. Das Energiesystem soll im Endeffekt stabil und steuerbar sein.

Teil der geplanten EnWG-Reform sind auch die Schaffung der Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau des Übertragungsnetzes, indem der vordringliche Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit aller im aktuellen Netzentwicklungsplan vorgesehenen Vorhaben festgestellt wird. Darüber hinaus soll auch ermöglicht werden, vorhandene Netzkapazitäten bestmöglich zu nutzen. „Die vorgesehenen Klarstellungen im Bereich der Regelungen zur Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze leisten hierzu einen wichtigen Beitrag“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Bei den Verteilnetzen sind Regelungen zur weiteren Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren vorgesehen. Dabei soll die Transparenz über Netzanschlusskapazitäten auch schnellere Anschlüsse, insbesondere von Speichern, ermöglichen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) forderte eine zügige Verabschiedung der EnWG-Novelle. Der Verband hatte die sogenannte Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP), wie sie in dem Entwurf enthalten ist, gefordert. Damit können etwa Photovoltaik-Anlagen und Speicher oder Solar- und Windparks auch an einem gemeinsamen Netzpunkt einspeisen, selbst wenn sie die maximal vorgesehene Leistung übertreffen.  “In den kommenden Jahren werden absehbar große Kapazitäten erneuerbarer Energien zusätzlich in das Netz drängen. Dafür müssen nun frühzeitig Anschlusskapazitäten bereitgestellt werden. Die NVP-Überbauung kann hier ein Stück weit den Druck aus den Netzen nehmen”, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Verband plädiert weiterhin dafür, eine Direktbelieferung der Industrie durch Erneuerbare-Energien-Anlagen kurzfristig zu ermöglichen. Damit könnte der Druck auf den Netzausbau sowie die Kosten für die öffentlichen Haushalte gesenkt werden.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte angesichts der noch ausstehenden Sitzungen im Bundestag, „dringliche energiepolitische Vorhaben“ noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. „Diese Zeit ist unbedingt zu nutzen, denn es gibt wichtige regulatorische und technische Gründe, warum einzelne energiepolitische Anliegen noch umgesetzt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise der Teil der EnWG-Novelle, mit der die Photovoltaik-Spitzenproblematik adressiert wird“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Sie verwies auf den Rekordzubau bei Photovoltaik-Anlagen in der letzten Zeit. „Ohne angemessene Möglichkeiten der Steuerbarkeit droht nun jedoch eine Gefährdung für die Stabilität der Netze“, sagte Andreae. Es brauche daher zeitnah einen stabilen Rahmen für den weiteren Ausbau der Photovoltaik und den sicheren Betrieb unserer Netze. „Parteigeplänkel darf nicht die Stabilität der Verteilnetze gefährden“, so Andreae.

Auch Naturstrom appellierte an die Abgeordneten im Bundestag, die vom Kabinett beschlossene EnWG-Novelle noch in diesem Jahr zu beschließen. Gleichzeitig sollte sie noch verbessert werden, denn der Öko-Energieversorger fürchtet neue Hemmnisse beim Smart-Meter-Rollout und überzogene Steuerungsanforderungen für kleine Photovoltaik-Anlagen. Zudem müssten bei der Direktvermarktung die Prozesse den neuen Anforderungen angepasst werden. „Es ist richtig, Erneuerbare-Energien-Anlagen stärker in den Markt zu holen und Preissignale beim Anlageneinsatz zu berücksichtigen“, sagte Naturstrom-Vorstandschef Oliver Hummel. „Der Entfall der Vergütung bei negativen Preisen ist wie die Ausweitung der Direktvermarktung daher nachvollziehbar. Allerdings sind die Prozesse der Direktvermarktung längst nicht für eine solche Ausweitung vorbereitet, die Kosten daher noch viel zu hoch für Anlagen mit nur vergleichsweise wenig Energieerzeugung.“ Es brauche daher deutliche Vereinfachungen und Digitalisierung in den Abläufen.

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