Als Unterrichtung ist der „Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum Windenergie-auf-See-Gesetz 2018-2022/2023“ dem Bundestag vorgelegt worden. Zentral sind dabei die Betrachtungen der Erfahrungen zur 2015 erfolgten Umstellung der Förderung für Großanlagen auf Ausschreibungen. Dabei werden die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen als erfolgreich eingestuft. Bei Dachanlagen, dem sogenannten zweiten Segment, kam es zumindest zeitweise zu Unterzeichnungen. Mit gesteigerten Höchstwerten und der Zulassung von Eigenverbrauch sei die Attraktivität dieser Ausschreibungen jedoch auch wieder erhöht worden.
Mit Blick auf die Photovoltaik-Freiflächenanlagen zeigt sich, dass zwischen 2015 und 2020 die Volumina immer deutlich überzeichnet waren. 2021 und 2022 sanken dann die Gebotsmengen und es kam zeitweise sogar zu einer Unterzeichnung. Die Anhebung der zulässigen Höchstwerte um 25 Prozent ab 2023 führte dann wieder zu deutlich mehr Geboten. Auch die Entwicklung der Zuschlagswerte war durchaus volatil. Während sich die Zuschlagswerte zwischen 2015 und 2018 auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde mehr als halbierten, so stiegen sie danach wieder an. Im April 2023 überschritt der durchschnittliche Zuschlagswert dann sogar wieder die Marke von sieben Cent pro Kilowattstunde. Dies entspricht dem Niveau von 2016, wie in dem Erfahrungsbericht vermerkt ist. Mit wenigen Ausnahmen seien zudem hohe Realisierungsquoten für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 90 Prozent und mehr zu verzeichnen.
Für Photovoltaik-Dachanlagen gab es die ersten Ausschreibungen erst 2021. Während es 2021 und 2023 deutliche Überzeichnungen gab, waren die Ausschreibungen 2022 drastisch unterzeichnet. Die Anhebung des Höchstwertes sowie die Zulassung von Eigenverbrauch wirkte sich 2023 auch hier positiv aus. Die Prognose in dem Bericht für die weitere Entwicklung ist aber eher vorsichtig: „Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preis- und Wettbewerbssituation in den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments weiterentwickelt.“
Darüber hinaus enthält der Bericht einige weitere wichtige Kennzahlen zum Strommarkt, etwa hinsichtlich der Markt-, Netz- und Systemintegration. Zum einen wird auf den steigenden Anteil der Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung seit 2020 verwiesen. Dies lässt sich einfach damit begründen, dass zunehmend Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen und dann auf die sonstige Direktvermarktung setzen. Zum anderen waren gerade 2022 und zu Beginn auch noch 2023 die Börsenstrompreise so hoch, dass der vorübergehende Umstieg auf sonstige Direktvermarktung für EEG-Anlagenbetreiber attraktiv wurde.
Die Entwicklung an der Strombörse wirkte sich auch direkt auf den Finanzierungsbedarf für die EEG-Anlagen aus. Nach dem Bericht stieg dieser zwischen 2018 und 2020 um etwa 20 Prozent auf 28,6 Milliarden Euro an. In den beiden Folgejahren sank er jedoch signifikant und erreichte mit 3,8 Milliarden Euro 2022 den niedrigsten Stand seit 2003. Der durchschnittliche Förderbedarf sank von 12,2 Cent pro Kilowattstunde 2018 auf 1,7 Cent pro Kilowattstunde 2022. Dies sei aber nicht als Trend zu werten, der sich auch in den Folgejahren fortsetzen werde. Den größten Anteil an den Förderkosten hatten 2022 mit 40 Prozent die Photovoltaik-Anlagen, wie es weiter heißt. Windkraftanlagen an Land kamen auf einen Anteil von 20 bis 25 Prozent, gefolgt von Offshore-Windparks mit 10 bis 15 Prozent.
Der Ausbau von Erneuerbaren-Anlagen ohne EEG-Förderung war bis 2022 noch eher gering, allerdings mit steigender Tendenz. Dies sei ebenfalls auf das höhere Strompreisniveau im Jahr 2022 und die gestiegene Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren-Anlagen zurückzuführen. Hinzu kämen vermehrt Anlagen, die über den Abschluss eines PPA refinanziert werden. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen seien zudem PPA-Abschlüsse attraktiv, da so die Größenbeschränkung von 20 Megawatt aus den Ausschreibungen für die Projekte umgangen werden könne.
Ein Kapitel des Berichts widmet sich auch der finanziellen Beteiligung der Kommunen. Bei Windparks an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde möglich. „Zwar wurde § 6 EEG mit dem EEG 2023 als Sollvorschrift ausgestaltet. Damit hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass die finanzielle Beteiligung zum Regelfall werden soll“, heißt es im Bericht. Eine gesetzliche Verpflichtung gebe es allerdings nicht, da erhebliche „finanzverfassungsrechtliche“ Bedenken dagegen bestünden.
Im Ausblick des Berichts heißt es: „Als wesentlich für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich die Beschleunigung der Projektentwicklung und Projektumsetzung erwiesen. Im Bereich Windenergie wurde hier eine Vielzahl von Maßnahmen zur Flächenentwicklung, Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umgesetzt. Im Bereich der Solarenergie soll das Solarpaket I Hemmnisse und Bürokratie abbauen und weitere Impulse für einen Hochlauf des benötigten Zubaus geben.“ Den nächsten Erfahrungsbericht wird es dann Ende 2027 geben. Herausforderungen und Hemmnisse würden jedoch fortlaufend identifiziert und bearbeitet, wie es weiter heißt.
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Zu: „finanzverfassungsrechtliche“ Bedenken. Habe ich mir doch gedacht,dass das FDP- geführte Finanzmonisterium nichts unversucht lassen wird, um den weiteren Ausbau der EEn möglichst hinauszuzögern. Geht ees doch bei den Fossilaktien- Investitionen der Besserverdienenden um sehr viel Dividenden und Aktienwerte
Die Sonne schickt zwar immer noch keine Rechnung, aber hier bahnt sich dann wohl der nächste Kostentsunami auf das EEG-Konton an: Garantiepreise für Erzeuger rauf, Börsenpreise runter. So kann das auf Dauer nicht weiter gehen.
Den Verbraucher werden dagegen bald die Netzkosten in bisher ungeahnter Höhe überschwemmt.
Das Klimageld wird wohl aus dem Bundeshaushalt und nicht aus den Co2-Einnahmen finanziert werden müssen, die sind ba längst fürs EEG draufgegangen, und, falls es denn je kommt, höchstens in homöopatischer Dosis.
Energetiker schreibt.
Die Sonne schickt zwar immer noch keine Rechnung,
@ Energetiker
Die Rechnung entsteht ja auch erst auf der „Nebelkerze“ EEG Konto.
Energetiker schreibt.
aber hier bahnt sich dann wohl der nächste Kostentsunami auf das EEG-Konton an: Garantiepreise für Erzeuger rauf, Börsenpreise runter. So kann das auf Dauer nicht weiter gehen.
@ Energetiker
Kein Kostentsunami „auf“.. das EEG Konto, sondern auf dem EEG Konto entsteht der Tsunami erst. Denn seit 2010 ist gesetzlich geregelt, je niedriger die Börsenpreise desto höher die EEG Umlage, Dieses „Paradoxon“ können Sie nirgendwo anders umsetzen, als in der „Systemwaschmaschine“ namens EEG Konto
Schauen Sie mal, was ich im Folgenden, mit Kommentar vom 17.Feb. Um 13.13 Uhr dazu geschrieben habe.
https://www.pv-magazine.de/2024/02/12/eeg-konto-auch-im-januar-im-minus/#comments