Ex-VW-Chef Herbert Diess ist neuer Vorsitzender des Verwaltungsrats von The Mobility House

Teilen

Der Münchener Spezialist für Ladeinfrastrukturen The Mobility House hat einen prominenten Manager als Mitstreiter gewonnen: Ex-VW-Chef Herbert Diess hat zum Jahresbeginn den Vorsitz des Verwaltungsrats bei The Mobility House übernommen. Er folgt dem Energiemarktexperten Alexander Landia, der die Position 2017 übernommen hatte.

Diess will sich vor allem mit dem Thema Vehicle-to-Grid (V2G) beschäftigen – also den Möglichkeiten, die sich aus der Rückspeisung von Strom aus der Fahrzeugbatterie ins öffentliche Netz ergeben. The Mobility House habe dafür marktreife Lösungen entwickelt, die jetzt gemeinsam mit Automobilherstellern und Energieversorgern zu den Kunden gebracht werden könnten. „Ich freue mich darauf, diesen disruptiven Wandel des Energieökosystems gemeinsam mit The Mobility House zu gestalten und zu beschleunigen“, erklärt Diess.

Der 65-Jährige war von April 2018 bis August 2022 Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und Aufsichtsratsvorsitzender von Škoda Auto, Seat und Audi. Seit Februar 2023 ist er Aufsichtsratsvorsitzender von Infineon.

Netzentgeltbefreiung auf V2G erweitern

Gemeinsam mit den Partnern Ambibox und EcoG präsentiert The Mobility House derzeit die verschiedenen Komponenten von V2G an einem Stand auf der internationalen Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas. So stellt das deutsch-amerikanische Technologieunternehmen EcoG ein Betriebssystem und Referenzdesign für bidirektionale Wallboxen vor. Dieses System verknüpft die Hardware des Ladestations- und Heimenergiemanagementsystem-Herstellers Ambibox mit der Technologie von The Mobility House, die die Fahrzeugbatterien am Energiemarkt vermarktet.

Zugleich formulieren die drei Partner Forderungen an Politik und Industrie, um V2G in Deutschland voranzubringen. So solle der systemdienliche Einsatz von Fahrzeugbatterien den stationären Speichern gleichgestellt werden. Dafür sei insbesondere die Netzentgeltbefreiung auf V2G zu erweitern. Auch müsse die Anmeldung von V2G beim Netzbetreiber vereinfacht werden. Zudem benötige es DC-Ladesysteme, die über Software-Updates dem Netzanschluss angepasst werden können und so ISO 15118-20 gemäß den Anwendungsrichtlinien der Charging Interface Initiative e. V. (CharIN) entsprechen, um während des Rollouts von V2G die Rahmenbedingungen anpassen zu können.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.