Bundeskabinett beschließt höhere Erneuerbaren-Ziele im Verkehr

Teilen

Wer Kraftstoffe verkauft, muss die Treibhausgasemissionen, die bei deren Nutzung entstehen, bis 2030 schrittweise um 22 Prozent reduzieren. Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Für 2024 gilt ein Zwischenziel von acht Prozent. Das 22-Prozent-Ziel entspricht einem Erneuerbaren-Anteil im Verkehr von 28 Prozent. Damit geht die Bundesregierung weit über die Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED II) hinaus, die einen Anteil von 14 Prozent verlangt.  Unternehmen können diese Vorgaben mit Ökostrom, Wasserstoff sowie mit strombasierten und Bio-Kraftstoffen erfüllen.

Bei der Berechnung der Quote wird grüner Wasserstoff künftig doppelt und Ladestrom dreifach angerechnet. Für den Flugverkehr gilt, dass Kraftstoffe aus Ökostrom 2030 einen Anteil von zwei Prozent am eingesetzten Kerosin haben müssen.

Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender des Verkehrausschusses des Bundestags, sieht den Beschluss der Bundesregierung kritisch. „28 Prozent erneuerbare Energien im Verkehr bis 2030 hört sich erst einmal besser an als das, was Brüssel als Mindestforderung festlegt“, erklärt er. Doch wie so oft komme es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. In seinen Augen hat es die Bundesregierung wieder einmal versäumt, sich beim Auto voll zur Elektromobilität zu bekennen. „Ohne diese Richtungsentscheidung riskiert die Bundesregierung, dass die E-Mobilität im Glauben an das ferne Wunder der E-Fuels ausgebremst wird“, sagt Özdemir.

Bei den strombasierten Kraftstoffen fehle es nach wie vor an klaren Nachhaltigkeitsstandards, obwohl deren Ökobilanz nur mit zusätzlichem Ökostrom, CO2 aus der Luft und grünem Wasserstoff stimme. Und noch schlimmer wäre es, wenn weiterhin umweltschädliche biogene Kraftstoffe in den Tank fließen würden. Özdemirs Fazit: „Dieser Kraftstoffstrategie fehlt der grüne Faden.“

Der ADAC wiederum unterstützt die festgelegte Minderungsquote, hätte sich aber bessere Bedingungen für alternative Kraftstoffe wie E-Fuels, Biogas und Wasserstoff gewünscht. „Die Elektromobilität spielt beim Klimaschutz im Verkehr eine entscheidende Rolle. Wir dürfen aber die Bedeutung von alternativen Kraftstoffen für zusätzliche Fortschritte nicht unterschätzen“, erklärt ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze. Die Erwartungen an den Klimaschutz im Verkehr bis 2030 seien sehr ambitioniert. „Nur wenn wir auch Lösungen für Pkw mit Verbrennungsmotoren finden, die auch noch in zehn Jahren die Mehrheit im Fahrzeugbestand sein werden, lassen sich die Klimaschutzziele im Verkehr erreichen.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hält einen Erneuerbaren-Anteil von 28 Prozent bis 2030 für zu niedrig – Präsidentin Simone Peter verlangt einen Mindestanteil von 50 Prozent. „Die klimafreundliche Neuausrichtung des Verkehrs ist in der Breite nur durch eine Kombination aus der Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe, dem Wechsel auf neue Antriebstechnologien und der verstärkten Nutzung von Erneuerbarem Strom, Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen möglich“, sagt Peter. Dafür leiste dieses Gesetz nicht genug, denn der Verkehrssektor hinkt beim Klimaschutz deutlich hinterher. Anders als Özdemir – mit dem zusammen sie bis 2018 als Vorsitzende der Grünen tätig war – hält Peter die Nutzung von Biokraftstoffen für unverzichtbar, gerade mit Blick auf den schwer zu elektrifizierenden Flug-, Schiffs- und Schwerlastverkehr.

Der BDEW sieht mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote die Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich richtig gestellt. „Positiv ist, dass das Ambitionsniveau noch einmal deutlich angehoben wurde und mit 22 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 die Vorgaben aus der RED II sogar deutlich übererfüllt werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch den vorgesehenen Schutzmechanismus, der höhere Quoten ermöglicht, wenn der Hochlauf der Elektromobilität schneller als geplant erfolgt.“ Damit werde verhindert, dass Biokraftstoffe oder Wasserstoff durch das dringend benötigte Mehr an Elektromobilität aus dem Quotenhandel gedrängt werden. Die frühzeitige Regelung schaffe zudem Planungssicherheit für die Unternehmen und mache den Weg frei für die notwendigen Investitionen.

Anmerkung der Redaktion: Wir ergänzen den Artikel laufend um Statements.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.