Die Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ ist seit dem heutigen Mittwoch in Kraft. Damit verdoppelt sich der staatliche Anteil an dem Umweltbonus. Der Zuschuss beträgt damit ab sofort 9000 Euro für rein elektrisch betriebene Autos. Für Plug-in-Hybride werden künftig bis zu 6750 Euro Zuschuss gezahlt, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
Der erhöhte Bundesanteil wird zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021 gezahlt. Der Herstelleranteil wird durch die Richtlinie nicht berührt. Bislang war der Umweltbonus hälftig aus dem Bundeshaushalt und von den Herstellern gezahlt worden. Die Richtlinie sieht vor, dass der Bundesanteil bei Batteriefahrzeugen mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro auf 6000 Euro verdoppelt wird – sie erhalten damit den Zuschuss von 9000 Euro. Bei reinen Elektroautos, die teurer sind, liegt die Kaufprämie künftig bei 7500 Euro – bisher waren es 5000 Euro. Die Plug-in-Hybride erhalten statt bisher 4500 nun 6750 Euro Zuschuss und im höherpreisigen Segment sind es 5625 Euro.
Die erhöhte Förderung wird zudem auch rückwirkend für Fahrzeuge gezahlt, die seit dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Auch gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den erhöhten Umweltbonus beantragen, wie das Bundeswirtschaftsministerium weiter erklärte. Es erhofft sich dadurch einen neuen Schub für die Elektromobilität.
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