Eon übernimmt RWE-Anteile an Innogy und startet Squeeze-out-Verfahren

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Nur einen Tag nach der Freigabe der Übernahme durch die EU-Kartellbehörden hat Eon die bislang von RWE gehaltenen Anteile von 76,8 Prozent an Innogy erworben. Insgesamt sei damit der Erwerb von  426.624.685 Aktien abgeschlossen, teilte der Energiekonzern am Mittwochabend mit. Mit einer Beteiligung von 90 Prozent sei Eon nun neuer Mehrheitseigner von Innogy. Um auch noch die verbleibenden Anteile zu erwerben, gilt bis Ende kommender Woche ein freiwilliges öffentlichen Übernahmeangebot an die Innogy-Minderheitsaktionäre. Es gelten dabei die gleichen Bedingungen wie bei dem Übernahmeangebot aus dem Sommer 2018, bei dem sich mehr als 9,4 Prozent der Aktionäre für den Verkauf ihrer Anteile entschieden, wie es von Eon weiter hieß.

Mit dem 90 Prozent-Anteil ist Eon auch berechtigt, dass Squeeze-out-Verfahren zu starten. Es ist das erklärte Ziel von Eon, alle Anteile der Minderheitsaktionäre zu übernehmen und alleiniger Eigner von Innogy zu werden. „Die nun vollzogene Übernahme der Innogy ist der entscheidende Schritt zur Neuaufstellung unseres Unternehmens“, erklärte der alte und neue Eon-Vorstandschef Johannes Teyssen. „Schon bald werden wir uns als kundenorientierter Innovationstreiber konsequent auf unsere Kerngeschäfte – intelligente Stromnetze und Kundenlösungen – fokussieren können. Davon profitieren besonders unsere Kunden, mit denen wir die neue Energiewelt gemeinsam gestalten möchten.“

Diese Einschätzung von Teyssen teilen nicht alle Marktteilnehmer. Nachdem Brüssel die Übernahme final in dieser Woche genehmigt hat, gibt es von verschiedenen Seiten immer wieder Kritik. Viele fürchten, dass sie die neu aufgestellten Energiekonzerne Eon und RWE an verschiedenen Stellen eine Marktmacht sichern. Die Auflagen der Kartellbehörden an Eon halten sie für unzureichend.

Die Photovoltaik-Betreibergemeinschaft Com-Metering etwa kritisiert, dass Eon mit der Übernahme von Innogy auf rund zwei Drittel der bundesdeutschen Fläche als Grundversorger jeweils Marktanteile von in der Regel deutlich mehr als 70 Prozent hält. Als Messstellenbetreiber werde der Energiekonzern künftig über 20 Millionen Zählpunkte kontrollieren. Eon könnte damit insbesondere bei den zukunftsträchtigen datengetriebenen Geschäftsmodellen einen uneinholbaren Vorsprung haben. Als Netzbetreiber werde das Unternehmen im Verteilernetz Marktanteile weit jenseits der 50 Prozent und im 110-Kilovolt-Netz sogar von zwei Drittel aufweisen.

Auch bezüglich der Ladeinfrastruktur gibt es zahlreiche Bedenken, dass Eon in vielen Regionen eine marktbeherrschende Stellung haben wird. Lichtblick hatte am Mittwoch den Bericht der Monopolkommission genutzt, die ebenfalls mehr Anbieter beim Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fordert, um seine Kritik an der Transaktion zwischen den Energieriesen zu erneuern. So werde die „neue Eon ein marktbeherrschender Gigant auch beim Ladestrom“ sein. Das Unternehmen werde dreimal mehr Ladesäulen betreiben als der nächstgrößere Wettbewerber, hieß es von Lichtblick.

Auch Eurosolar hatte die Freigabe scharf kritisiert, unter anderem weil zu befürchten sei, dass RWE künftig die Preisbildung im Strommarkt beeinflussen oder EEG-Ausschreibungen nach Belieben steuern könne. Und auch bei Eon bestehe die Gefahr, dass es „das Google des deutschen Energiemarkts“ werde.

Der Aufsichtsrat von Innogy erklärte seiner Sitzung am Donnerstag, dass alle Mitglieder ihre Mandate mit Ablauf des 4. Oktober niederlegen. „Nach der Freigabe durch die EU-Kommission herrscht für die Aktionäre und die Mitarbeiter nun Klarheit. Für innogy beginnt damit eine neue Zeitrechnung – als Teil der neuen Eon und der neuen RWE. Unsere heutige Weichenstellung im Aufsichtsrat erleichtert die herausfordernde Integrationsaufgabe, die jetzt bevorsteht. Das ist der richtige Zeitpunkt für einen geordneten Stabwechsel“, erklärte der scheidende Aufsichtsratschef Erhard Schipporeit. Eine kurzfristige gerichtliche Bestellung neuer Vertreter werde unmittelbar beantragt, hieß es weiter. Damit werde sichergestellt, dass die Interessen der Minderheitsaktionäre weiterhin angemessen vertreten würden.

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