Monopolkommission moniert mangelnden Wettbewerb bei Elektromobilität, Windkraft und Stromhandel

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Die Monopolkommission hat am Mittwoch ihr 7. Sektorgutachten Energie veröffentlicht. Darin macht sie auf Wettbewerbsprobleme aufmerksam, die mit der Energiewende verbunden sind. „Wir sehen sowohl bei den Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden“, erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission Achim Wambach. Die Wettbewerbshüter liefern auch gleich Maßnahmen mit, wie ein funktionsfähiger „Wettbewerb mit neuer Energie“ sichergestellt werden könnte.

Bei der Elektromobilität schlägt die Monopolkommission vor, mehrere Anbieter zu gewinnen. Derzeit werden der Ausbau der Ladeinfrastruktur durch Förderprogramme und kommunales Engagement getrieben. Dies führe oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter, die auf durchschnittlich mehr als 50 Prozent Marktanteil kämen. Kunden hätten dort oftmals keine Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und müssten in der Folge höhere Kosten für ihren Ladestrom zahlen. Insgesamt erschwere dies die Verbreitung der Elektromobilität, so die Wettbewerbshüter.

Bei der Windkraft gelte es genügend Flächen zur Verfügung zu stellen, schreibt die Monopolkommission in ihrem Gutachten. Sie reagieren damit auf die fortwährende Unterzeichnung der Ausschreibungen, die den Ausbau der Windkraft an Land verlangsamten und zugleich die Zuschlagswerte steigen ließen. Es gelte daher, kurzfristig Flächen zur Verfügung zu stellen und Genehmigungen für Windparks zu erteilen. „Gelingt dies nicht, sollte die Ausschreibungsmenge an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen angepasst werden, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen“, so die Wettbewerbshüter weiter.

Als dritten Punkt fordert die Monopolkommission, dass bei der Preisaufsicht im Großhandel mit Strom nachgesteuert werden müsse. In den kommenden fünf bis zehn Jahren sei mit einer Verknappung der flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten am Energiemarkt in Folge des Atom- und Kohleausstiegs zu rechnen. Dadurch steige das Risiko, dass einzelne Erzeuger durch Kapazitätszurückhaltung die Preise steigen lassen könnten. „Es bedarf deshalb einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören“, heißt es von der Monopolkommission. Sie fordert, den vom Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur vorgelegten Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht entsprechend anzupassen, um etwa Kraftwerksausfälle hinsichtlich ihrer Beeinflussung des Marktwertes untersuchen zu können.

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