Solarworld Americas äußert sich zu Zoll-Ausnahmen für Wettbewerber und Sunpower

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Unmittelbar vor der am Mittwoch bekanntgegebenen Übernahme durch Sunpower hat Solarworld Americas in einem 270 Seiten langen Dokument Stellung bezogen, für welche Unternehmen es bei den Photovoltaik-Einfuhrzöllen Ausnahmen geben sollte und für welche nicht. Erwähnenswert ist vor allem, dass Solarworld Americas nun die Ausnahmeregelung für den US-Modulhersteller Sunpower mit Produktion in Asien befürwortet, die für Solarworld Industries aus Deutschland und andere europäische Hersteller jedoch ablehnt. Solarworld Industries und Solarworld Americas sind beide aus der früheren Solarworld AG hervorgegangen, inzwischen jedoch vollkommen getrennte Unternehmen.

EU Prosun Sprecher Milan Nitzschke, der bis zur Insolvenz der Solarworld AG auch deren Konzernsprecher war, bestätigt, dass in der Regel bei solchen Stellungnahmen grundsätzlich alle Ausnahmeanfragen abgelehnt würden, um keine Schlupflöcher zu schaffen.

Es ist unwahrscheinlich, dass Solarworld Americas kurz vor bekannt werden der Übernahme durch Sunpower ein Dokument ohne Wissen des zukünftigen Eigentümers veröffentlicht. Es sieht also nach einem Deal aus. Sunpower investiert in die Ex-Solarworld-Produktion in Oregon und versucht nun, um die Einfuhrzölle herum zu kommen. Im Januar hatte die Trump-Regierung schließlich die Zölle in Höhe von zunächst 30 Prozent beschlossen, seitdem versuchen Unternehmen für ihre Produktionsstandorte mit Ausnahmeregelungen zu bekommen.

Außer Sunpowers Antrag befürwortet Solarworld Americas nur noch Ausnahmereglungen für 6 Hersteller von Offgrid-Produkten und für einen Hersteller farbiger Solarmodule. Alle anderen lehnt es ab, auch mit der Begründung, dass es sich bei den Zöllen nicht um Antidumping-Maßnahmen handele. Importe sollten nur unverzollt möglich sein, wenn die Technologie in den USA nicht zur Verfügung steht und nicht in Konkurrenz zu Produktion in den USA. Sunpower hat es in dieser Hinsicht einfacher, da die Rückseitenkontaktzellen des Unternehmens ein Alleinstellungmerkmal sind. Andererseits äußert sich Solarworld Americas gegenüber dem Antrag von Panasonic bezüglich der Heterojunction-Technologie (HIT), die auch besonders ist, ablehnend. Sie stünde trotz allem im Wettbewerb zu den Modulen Made in USA.

EU Prosun hat allgemein für europäische Modulhersteller eine Ausnahmeregelung beantragt. Zwar ist die Technologie nicht das Alleinstellungsmerkmal, allerdings erfolge die Produktion nach „hohen europäischen Sozial- und Umweltstandards“, die Module hätten eine hohe Qualität und würden auch zu einem höheren Preis verkauft.

Im Zuge der Zölle nach Section 201 erwartet Milan Nitzschke von EU Prosun nun, dass chinesische Hersteller „über eine weitere Verlustabdeckung die Zölle zu großen Teilen“ kompensieren werden. Eventuell können sie schon alleine dadurch Logistikkosten sparen, dass sie die Produktion von außerhalb Chinas zurück nach China verlagern. Modulhersteller aus Europa könnten das nicht.

Das veröffentlichte Dokument ist jedoch noch keine Entscheidung. Nitzschke ist der Auffassung, dass Section 201 auch so ausgelegt werden könne, dass die EU Prosun Begründung akzeptiert wird. Er hofft auf die Einsicht der amerikanischen Regierung.

Die ganze Diskussion zeigt, wie sehr die Standpunkte von den jeweiligen Interessen abhängen. Solarworld Industries und EU Prosun in Deutschland, die sich in Europa und früher auch in den USA für Zölle stark gemacht haben und sich gegen das Auslaufen der EU-Mindestpreisregelung wehren, kämpfen nun gegen Zölle auf die eigenen Produkte in den USA. Auf der anderen Seite ist Sunpowers Vizepräsident Tom Starrs Vorsitzender des amerikanischen Photovoltaik-Verbands SEIA, der vehement gegen die Einfuhrzölle in den USA gearbeitet hat. Gefragt ob mit der erneuten Insolvenz von Solarworld Industries und der Aquisition von Solarworld Americas durch Sunpower nun die Handelskonflikte gelöst seien, sagt Sunpowers CEO Tom Werner im Interview, dass „das ein Schritt in die richtige Richtung sei“. Dafür, die Zölle für die Wettbewerber grundsätzlich abzulehnen, hat es allerdings dann doch nicht gereicht, wie das Dokument zeigt.

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