Schletter will sich in Eigenverwaltung restrukturieren

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Die Schletter GmbH hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Mühldorf beantragt. Damit solle die 2016 begonnene Restrukturierung abgeschlossen werden, teilte das Photovoltaik-Unternehmen aus Kirchdorf am Montag mit. Das Gericht sei dem Antrag gefolgt. Schletter hoffe, dass das Verfahren* bereits im Sommer möglichst wieder aufgehoben werde. Während des gesamten Verfahrens laufe der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang weiter. „Produktion, Vertrieb und Service der Schletter Group gehen während der Eigenverwaltung ohne Einschränkungen weiter“, erklärte CEO Tom Graf. Die Löhne und Gehälter der rund 280 Mitarbeiter seien für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert.

Hauptziel von Schletter ist es nach eigenen Angaben, die Finanzierung in enger Abstimmung mit den Gläubigern zügig neu zu ordnen. Während der Eigenverwaltung, in der die unternehmerische Verantwortung der Geschäftsführung bestehen bleibt, werden Andreas Elsäßer und Jan Metzner von der Kanzlei Schultze & Braun als Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsleitung eintreten. Sie sollen gemeinsam mit Graf und Finanzgeschäftsführer Oliver Renzow die Sanierung vorantreiben und zu einem schnellen Abschluss bringen. „Die Eigenverwaltung bietet uns den geeigneten rechtlichen Rahmen, um die Sanierung in enger Abstimmung mit den Gläubigern zu Ende zu bringen und Schletter langfristig wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen“, sagte Elsäßer.

Wichtige Partner und Kunden von Schletter hätten bereits Unterstützung zugesagt. In den vergangenen knapp 2,5 Jahren hätten Graf und Renzow, die Ende 2015 die Geschäftsführung übernahmen, bereits die Neuordnung der Unternehmensfinanzen vorangetrieben. Auch ein umfassendes Reorganisationsprogramm setzten sie um. Im September 2016 kündigten sie den Abbau von rund 220 Stellen an. Die Schletter-Gruppe erwirtschaftet mittlerweile auch wieder operative Gewinne, doch die hohen „Altschulden und Altlasten“ lägen weiterhin auf dem Unternehmen, hieß es zur Begründung für die nun beantragte Eigenverwaltung.

Als vorläufigen Sachwalter setzte das Amtsgericht den Rechtsanwalt Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff Liebler ein. Er soll die Interessen der Gläubiger in der Eigenverwaltung wahren und sieht „gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung“ von Schletter. Die Sanierung in Eigenverwaltung ist seit 2012 nach deutschem Insolvenzrecht möglich. Verschiedene Photovoltaik-Unternehmen nutzten bereits dieses Verfahren.

*Anmerkung der Redaktion: Nach der Veröffentlichung des Artikels stellte das Unternehmen klar, dass es sich nicht um ein sogenanntes Schutzschirmverfahren handelt, sondern eine Sanierung in Eigenverwaltung nach § 270a InsO. Demnach besteht eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Die Aussichten für eine Sanierung erscheinen aber noch aussichtsreich.

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