Marktstammdatenregister verzögert sich weiter

Teilen

Es erinnert schon ein ganz klein wenig an den geplanten Großflughafen BER in Berlin – die Bundesnetzagentur muss den Start des Marktstammdatenregisters erneut verschieben. Für den 1. Februar kündigte die Bonner Behörde nun die Bekanntgabe eines neuen Starttermins des Webportals an. Auch die Flughafengesellschaft und der Aufsichtsrat in Berlin veröffentlichen seit dem Platzen des ersten Starttermins am 3. Juni 2012 immer neue Daten, wann der Airport voraussichtlich seinen Betrieb aufnehmen wird.

Bereits seit Mai 2017 läuft die technische Inbetriebnahme und die Integration der Netzbetreiber in das Marktstammdatenregister. Die Inbetriebnahme der Web-Schnittstelle in einer Testumgebung ist nun für das Frühjahr und die Inbetriebnahme des Webportals für den Sommer geplant, wie es auf der Website der Bundesnetzagentur heißt. „Die weiteren Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten leider nicht rechtzeitig abgeschlossen werden“, so die Entschuldigung. Ursprünglich sollte das neue Verzeichnis bereits zum 1. Juli 2017 starten.

Im Marktstammdatenregister sollen auch Batteriespeicher, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, erfasst werden. Bisher gibt es kein offizielles Verzeichnis zu den in Deutschland installierten Heim- und Gewerbespeichern. Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile ein separates Formular für die Anmeldung von Batteriespeichern online, das am 21. Dezember 2017 zuletzt aktualisiert wurde. Es gibt auch eine Erläuterung, wie das Formular auszufüllen ist. Die Behörde weist daraufhin, dass es sich dabei um eine „vorläufige Meldung“ handelt, da die Daten derzeit noch nicht in das neue Register eingetragen werden könnten. Auch wenn das Marktstammdatenregister noch nicht in Betrieb ist, so gilt der Bundesnetzagentur zufolge dennoch eine Monatsfrist für die Anmeldung nach Inbetriebnahme der Anlage.

Für Photovoltaik-Anlagen bleiben zunächst die „alten“ Meldeprozesse weiter bestehen – sie müssen demnach über das PV-Meldeportal oder das Anlagenregister angemeldet werden. Nach dem offiziellen Start des Webportals müssten sich alle Betreiber von bestehenden und neuen Batteriespeichern erneut registrieren und die Eintragungen prüfen, gegebenenfalls korrigieren und ergänzen. Dies gelte auch für alle bei der Bundesnetzagentur registrierten Anlagenbetreiber und ihre Anlagen. Dabei wird es aber eine gesetzlich geregelte Übergangsfrist bis Ende Juni 2019 geben.

Das Marktstammdatenregister soll, sofern es wirklich verfügbar ist, einen Gesamtüberblick über alle bestehenden und neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer und konventioneller Energie geben. Noch besteht Hoffnung, dass es vor dem neuen Großflughafen in Berlin an den Start gehen wird, denn der jüngst verkündete neue Termin für die Inbetriebnahme des BER ist Oktober 2020.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Sonnen, virtuelles Kraftwerk, Netzdienstleistungen, Heimspeicher
Einschränkungen für Heimspeicher zum Entladen ins Stromnetz sollen aufgehoben werden
04 Dezember 2024 Die EnWG-Novelle, die der Wirtschaftsminister noch vor der vorgezogenen Neuwahl durch den Bundestag bringen will, enthält deutliche Erleichterungen fü...