Der Ansatz der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, bei Photovoltaik-Anlagen von 2 bis 100 Kilowatt die Einspeiseleistung auf 60 Prozent zu kappen, ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe betriebswirtschaftlich unsinnig. Eine Drosselung auf 80 Prozent sei vertretbar.
Bis zum 30. November sollten Anlagenbetreiber, die im kommenden Jahr ihren gesamten Stromertrag einspeisen wollen, dies ihrem Netzbetreiber schriftlich mitteilen.
Nicht nur Hausbesitzer profitieren von selbst produzierten Solarstrom, auch Handel, Gewerbe und Industrie reduzieren damit ihre Energiekosten. In den vergangenen Monaten sind die gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen finanziell noch attraktiver geworden, wie das Solar Cluster Baden-Württemberg erklärt.
Angesichts der weiter gesunkenen Kosten für Photovoltaik-Anlagen und der stabilen Solarförderung sind selbst bei Volleinspeisung Renditen von rund sechs Prozent bei gewerblichen Anlagen möglich. Die Branchenvereinigung rät vor diesem Hintergrund auch vor der Optimierung der Photovoltaik-Anlagen auf Eigenverbrauch ab, sondern empfiehlt möglichst viele Solarmodule zu installieren.