Gestiegene Strompreise und höhere Einspeisevergütung machen gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen deutlich lukrativer

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Der Betrieb von unternehmenseigenen Photovoltaik-Anlagen ist besonders wirtschaftlich. Das liegt an den hohen Strompreisen und einer gestiegenen Vergütung für die Einspeisung überschüssigen Stroms. Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat einen Blick auf die Zahlen geworfen.

Für eine gewerbliche Dachanlage mit einer Leistung von 300 bis 900 Kilowatt Leistung sei mit Kosten von rund 1000 bis 1200 Euro pro installiertem Kilowatt zu rechnen. Ausgehend von einem zwanzigjährigen Betrieb lägen die Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde bei rund sieben bis neun Cent pro Kilowattstunde. Wartungs- und Reparaturkosten, Finanzierungskosten und Anpassungen der Elektronik hat die Branchenvereinigung bei ihrer Berechnung miteinbezogen.

Wegen ihres hohen Strombedarfes für Produktionsmaschinen, Klimaanlagen, Beleuchtung und Computer könnten Unternehmen 70 Prozent und mehr von dem eigenen Solarstrom selbst verbrauchen. Da ein Gewerbeunternehmen Netzstrom für im Schnitt 25 Cent pro Kilowattstunde einkauft, ergebe dies pro verbrauchter Kilowattstunde Solarstrom einen Gewinn von rund 17 Cent. Das sei mehr als doppelt so viel als im Jahr 2021, als die Differenz bei rund 8 Cent pro Kilowattstunde.

Auch die Einspeisung überschüssigen Solarstroms ins öffentliche Netz trage zur Lukrativität einer gewerbliche Dachanlage bei. So ist im Juli 2022 die staatlich garantierte Vergütung für die Teileinspeisung mit dem EEG 2023 deutlich erhöht worden.

Die Direktvermarktung des Solarstroms ist bei Anlagen über 100 Kilowatt verpflichtend. Der anzulegende Wert, also die Grundvergütung, liegt für den Anlagenteil zwischen 100 und 1000 Kilowatt installierter Leistung derzeit bei 6,2 Cent pro Kilowattstunde inklusive 0,4 Cent Vermarktungsprämie. Es lassen sich aber auch höhere Beträge einnehmen, abhängig von Vertrag und der Höhe des Börsenstrompreises. Denn wenn der Marktwert Solar beim Börsenstrompreis die Höhe des anzulegenden Wertes übersteigt, erhalten manche Betreiber die Differenz zum anzulegenden Wert oder einen Teil davon hinzu.

Wenn ein Unternehmen den gesamten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, sind die Vergütungssätze höher als bei der Teileinspeisung. Für den Anlagenteil von 100 bis 400 Kilowatt installierter Leistung liegen sie bei 9,4 Cent pro Kilowattstunde. Für den Anlagenteil zwischen 400 und 1000 Kilowatt liegen sie bei 8,1 Cent. Liegt der Börsenstrompreis einige Cent über der gesetzlichen Vergütung, erhöht sich auch hier der Gewinn. Zudem bleiben die Einspeisevergütungen bis zum Januar 2024 stabil auf diesem Niveau.

Eine weitere Option für Unternehmen ist der jährliche Wechsel zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung. Attraktiv sei dies für Unternehmen, die schon über Photovoltaik-Anlage mit Volleinspeisung verfügen, und durch die Umstellung auf Elektromobilität oder die Elektrifizierung von Prozessen in der Produktion einen höheren Strombedarf haben. Dann sei der Wechsel zur Teileinspeisung günstig, da dadurch mehr eigens produzierter Strom genutzt werden könne. Auch der Betrieb von zwei Anlagentypen auf dem Firmendach ist seit diesem Jahr möglich, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.

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