Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung müssen ihren Solarstrom an der Börse direktvermarkten. Wirsol bietet die Vermarktung auch für kleinere Anlagen an und solche, die teilweise für den Photovoltaik-Eigenverbrauch genutzt werden.
Interview: Eigentlich will die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die Stromsteuerbefreiung für Erneuerbare-Anlagen bis zwei Megawatt sicherstellen. Die Reform enthält wichtige und richtige Einzelaspekte, wie Rechtsanwältin Bettina Hennig von der Kanzlei von Bredow, Valentin, Herz erklärt. Insgesamt schießt sie aber übers Ziel hinaus, insbesondere was die neuen bürokratischen Anforderungen im Verhältnis zum Steueraufkommen angeht und die Schaffung neuer unklarer Rechtsbegriffe.
Mit ihrer geplanten Steuerstrukturreform will die österreichische Bundesregierung ab 2020 unter anderem die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen entlasten. Das zeigen die jetzt vorgelegten Eckpunkte.
Die Bonner Analysten haben in ihrer „Endkundenbefragung Photovoltaik 2019“ aufgezeigt, dass ein deutliches Informationsdefizit über real bestehende Möglichkeiten zur Kosteneinsparung durch Photovoltaik-Eigenverbrauch besteht. Während Bauherren niedrige Betriebskosten für sehr wichtig halten, legen sie doch eher wenig Wert auf die Versorgung mit selbst erzeugtem Ökostrom.
Die Bestimmungen ermöglichen den Eigenverbrauch in Gemeinden und Industriegebieten. Zudem reduziert die Neuregelung die Verwaltungsverfahren – insbesondere für kleine Selbstverbraucher – und schaffen einen vereinfachten Mechanismus für die Kompensation für die Einspeisung von überschüssigem Strom aus Photovoltaik-Anlagen.
Der erzeugte Solarstrom wieder zu großen Teilen direkt von dem Kieswerksbetreiber genutzt. Bis Anfang Mai ist die Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage geplant. Auch in Nordrhein-Westfalen werden derzeit schwimmende Photovoltaik-Anlagen in größerem Stil geplant.
Inzwischen sind Systeme auf dem Markt, die inklusive Leistungselektronik und Mehrwertsteuer 800 Euro pro Kilowattstunde Speicherinhalt kosten. Damit rückt dem Branchenverband zufolge die Wirtschaftlichkeit von Solarstromspeichern näher.
Wer optimal steuern will, wer verschiedene Erzeuger wie Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke betreibt und verschiedene Verbraucher versorgt, muss sich entscheiden, nach welchen Prioritäten der Solarstrom verwendet wird. Zur Planung der Anlagen ist insbesondere eine detaillierte Kenntnis der Regularien notwendig. Eine Software hilft nun bei der kaufmännisch-regulatorischen Planung und Abwicklung.
Im Dezember hatten sich Kommission, Parlament und Rat der EU darauf verständigt, die Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen abzuschaffen. Die Bundesregierung überführt diese Entscheidung zurzeit in nationales Recht.
Vattenfalls White-Label-Plattform „Vlink“ wird um das Energiemanagementsystem von Energybase ergänzt. Coneva wiederum bietet Stadtwerken eine neue Lösung für den Aufbau regionaler Strom-Communities.