Die Länderkammer hält die bisher im Entwurf vorgesehenen Zubauziele nicht für ausreichend, um bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Sie fordert auch eine Entlastung von privaten Haushalten beim Einbau von intelligenten Messsystemen.
Auch für schwimmende Solaranlagen müssen nach dem Willen von Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Umweltminister Franz Untersteller im Zuge der EEG-Novelle mehr Anreize geschaffen werden. Damit sollen flächenschonende Photovoltaik-Varianten vorangebracht werden.
Aus Sicht des Branchenverbandes wird vor allem der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen im kommenden Jahr stark rückläufig sein, wenn nicht mehrere im Gesetzentwurf vorgesehene Marktbremsen gelöst werden. Zudem müssten die jährlichen Ausbauziele deutlich angehoben werden.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme hat genau aufgelistet, in welchen Punkten die Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel im EEG-Entwurf nicht berücksichtigt. Er benennt auch konkret zehn Punkte, die im Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden müssen, um einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU zu entgehen.
3,5 Tage gibt das Bundeswirtschaftsministerium den Verbänden Zeit, sich mit dem 164-seitigen Entwurf auseinanderzusetzen und Stellung zu beziehen. Dabei verweist es darauf, dass der Entwurf für das EEG 2021 regierungsintern noch nicht abgestimmt ist und „vertiefter Verhandlungsbedarf“ besteht.
Mit der EEG-Novelle soll Rechtssicherheit für Anlagen geschaffen werden, für die die Förderung ab 2021 endet. Nach Ansicht des Ökostrom-Anbieters geht der im Referentenentwurf verfolgte Ansatz nicht weit genug. Naturstrom will einfache Rahmenbedingungen, die für die Ü20-Photovoltaik-Anlagen auch Eigenverbrauch und Marktteilnahme ermöglichen.