Naturstrom will mehr Optionen für den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen

Naturstrom-Zentrale in Düsseldorf

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Naturstrom will den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, für die zum Jahreswechsel die EEG-Förderung endet, eine Perspektive geben, die über die bisher vorgelegten Vorschläge des EEG-Referentenentwurfs des Bundeswirtschaftsministeriums hinaus gehen. „Es ist richtig, dass das Bundeswirtschaftsministerium alten Solaranlagen nach dem Ende ihres EEG-Förderzeitraums neue Perspektiven schaffen will. Dabei sollte es aber nicht nur um ein Gnadenbrot lebensverlängernder Maßnahmen gehen“, erklärte Naturstrom-Vorstand Tim Meyer. „Die Altanlagen sollten zu wirklich neuem Leben erweckt werden durch die Nutzung für Eigenverbrauch und neue Vermarktungsformen.“

Der erste EEG-Reformentwurf sieht vor, dass Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung weiter vom Netzbetreiber nach Standardlastprofil abgenommen wird. Die Betreiber erhalten dafür den Marktwert abzüglich einer Vermarktungsgebühr. Sie müssen allerdings den kompletten Solarstrom einspeisen. Bei einer anteiligen Eigennutzung sind Pönalen vorgesehen und bei einer eigenständigen Vermarktung müsste eine viertelstündliche Bilanzierung erfolgen. Technisch und energiewirtschaftlich einfachere Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung kleiner Anlagen sind im EEG-Entwurf nicht vorgesehen, wie Naturstrom moniert.

Der Ökostrom-Anbieter hat daher ein eigenes Konzept erarbeitet. Es sieht die weitere Abnahme des Sonnenstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwert-Vergütung vor, inklusive einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Dies sollte auch bei der Einspeisung von Teilmengen möglich sein. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch müsse zudem für alle Anlagen bis 30 Kilowatt gemäß der EU-Erneuerbaren-Richtlinie abgeschafft werden. Auch auf eine Fernsteuerbarkeit der Anlagen bis 30 Kilowatt sollte verzichtet werden.

Diese Lösung will Naturstrom für Photovoltaik-Anlagen bis 7 Kilowatt Leistung mindestens bis 2027 laufen lassen. Bei den größeren Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung sollte eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren gelten, um Zeit für die Etablierung neuer Prozesse und den Smart-Meter-Roll-out zu haben. Betreiber von Post-EEG-Anlagen, die sich nicht um Alternativen kümmern, sollten automatisch in dieser „Auffanglösung“ landen.

Darüber hinaus will Naturstrom die Einführung einer vereinfachten Direktvermarktung. Dabei soll keine Viertelstundenbilanzierung erforderlich sein. Für Kleinstanlagen bis 7 Kilowatt soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen sind Übergangszeiten vorgesehen. Bei den Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung könnte die Pflicht zur Viertelstundenbilanzierung n den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden. Ziel müsse es zudem sein, dass der Solarstrom aus den Ü20-Anlagen über die Direktvermarktung auch Ökostrom-Herkunftsnachweise und damit einen Mehrwert generiert. Dazu müsste jedoch das Register für die Herkunftsnachweise angepasst und auf Kleinanlagen ausgelegt werden.

„Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können“, so Meyer weiter. Die ersten und noch gut laufenden Photovoltaik-Anlagen könnten dafür wieder die Pionierarbeit für neue dezentrale Geschäftsmodelle leisten.

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