Die Ausschüsse für Binnenmarkt und internationalen Handel des Europäischen Parlaments haben einen Vorschlag zur Erstellung einer globalen Liste von Regionen und Industrien mit einem hohen Risiko von Zwangsarbeit gebilligt und abgeändert. Die Herstellervereinigung ESMC forderte jüngst Rechtsvorschriften gegen Zwangsarbeit in der Photovoltaik-Industrie.
Die Bundesregierung ist aktuell dabei, EU-Vorgaben für mehr Wettbewerb und Verbraucherorientierung umzusetzen. Einen Energiebeirat für die Behörde lehnt das Hamburger Unternehmen dagegen ab.
Aus Sicht des Verbands wären die Photovoltaik-Anlagen die Lösung in der Flächenfrage für Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz. Zunächst würde durch den Bau der Solarparks die Artenvielfalt gefördert nach Ende der Photovoltaik-Nutzung könnten die Flächen dann wieder wirtschaftlich genutzt werden. Allerdings sollten GAP-Direktzahlungen die ganze Zeit erhalten bleiben.
Wie hoch der Zuschlag sein sollte, erklärte Hubert Aiwanger nicht, nur das der Bonus deutlich höher ausfallen sollte, als bislang vorgeschlagen. Dies war das Ergebnis eines Treffens mit zwei Dutzend Unternehmens- und Verbandsvertretern aus der Solarindustrie.
Es war die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen, die in Kombination mit Landwirtschaft in dem Land entstehen sollen. Die ausgewählten Projekte erstreckten sich über das komplette Land und sehen sehr unterschiedliche Formen der Landwirtschaft vor.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Vorstandsmitglieder von Solarpower Europe drei Maßnahmen zum Schutz der europäischen Solarindustrie. Zölle und Handelshemmnisse stellen aber keine Lösung dar.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte am Freitag zu einem Solargipfel nach Berlin eingeladen, um die aktuellen Herausforderungen zu beraten. Daran nahmen neben den Bundesländern mit bedeutenden Produktionsstandorten der Photovoltaik-Industrie auch Branchenvertreter und Unternehmen teil.
Modulpreise purzeln gerade in Keller und sorgen für Unmut bei den europäischen Herstellern. Auch Großhändler sind davon betroffen, ziehen daraus aber eine andere Schlussfolgerung. Bezüglich der vollen Lager scheint sich eine Besserung abzuzeichnen.
Auch wer 2022 eine Solaranlage gekauft hat, kann die Umsatzsteuer zurückerhalten: indem er die Anlage seinem Unternehmensvermögen zuordnet und sie zeitgleich zum Nullsteuersatz wieder entnimmt. Letztmögliches Datum ist der 2. Oktober 2023.
Mein Blog zu den brutalen Folgen der Solarzölle 2013-2018 war gerade vier Tage alt, als das „European Solar Manufacturing Council“ (ESMC) in einem Positionspapier an die EU kaum noch verklausuliert neue Zollforderungen gestellt hat.