Freiwillige Abregelung von erneuerbarer Erzeugung steigt 2025 auf Rekordniveau von knapp 1,75 Terawattstunden

Abregelungen von Erneuerbaren-Anlagen in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden zwischen 2020 und 2025, Quelle: Montel

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In Deutschland sind 2025 so viele Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen wie nie zuvor freiwillig vom Netz genommen worden. Die kommerzielle oder marktbasiert motivierte Abregelung sei auf fast 1,75 Terawattstunden und damit um 25 Prozent gegenüber 2024 angewachsen, heißt es im Bericht „European Price Sensitive Curtailment Report“, den Montel am Montag veröffentlichte. Damit seien sogar die Werte aus Zeiten der Corona-Pandemie übertroffen worden, als es 2020 mit 1,62 Terawattstunden den bislang höchsten Wert zu verzeichnen gab.

Im Bericht finden sich Angaben zu freiwilligen Abregelungen in zehn europäischen Ländern. Deutschland liegt klar vor Frankreich mit 1,43 Terawattstunden und den Niederlanden mit 0,71 Terawattstunden. In der Schweiz summierten sich Abregelungen 2025 auf 172,7 Gigawattstunden. Am Ende der Liste liegt Österreich mit 34,9 Gigawattstunden an freiwillig abgeregelter Erneuerbaren-Erzeugung.

Ursächlich für die freiwilligen Abschaltungen der Erneuerbaren-Anlagen seien vor allem die zunehmenden Stunden mit negativen Börsenstrompreisen an den europäischen Day-ahead-Märkten, so die Montel-Analyse weiter. Diese seien wiederum Folge des schnellen Ausbaus vor allem der Photovoltaik, während die Stromnachfrage nicht so rasch stieg. Dazu komme die Struktur des deutschen Kraftwerkparks. So sei die Kohleverstromung zwar rückläufig, doch die Kraftwerke reagierten bei hoher Einspeisung aus Photovoltaik und Windkraft unflexibel und blieben am Netz, was den Preisverfall an der Strombörse zusätzlich treibt.

Die Verschärfung der EEG-Förderbedingungen hat Montel zufolge dazu geführt, dass Betreiber ihre Anlagen nicht um jeden Preis anbieten, sondern nur Gebote abgeben, wenn der Handelsstrompreis über 0 liegt. Andernfalls schalten sie ihre Anlagen freiwillig ab. Für neue Anlagen gibt es seit Einführung der Regelungen aus dem „Solarspitzengesetz“ keine EEG-Vergütung in Zeiten negativer Strompreise. Bei dieser Art der kommerziellen Abregelung erhalten die Betreiber auch keine Entschädigung, allerdings wird unter bestimmten Voraussetzungen die Zeit an die EEG-Förderzeit von 20 Jahren angehängt.

Eine Entschädigung für Anlagenbetreiber gibt es nur, wenn ihre Anlagen zwangsweise durch den Netzbetreiber abgeschaltet werden. Gleichzeitig führen die freiwilligen Abschaltungen der Anlagen jedoch dazu, dass die Verbraucher bei den Engpass- und Redispatchkosten entlastet werden. „Obwohl das Abschalten emissionsfreier Erzeugung umstritten ist, hilft die kommerzielle Abregelung, die Funktionsfähigkeit der Märkte aufrechtzuerhalten“, sagt Studienautor Jean-Paul Harreman. „Produzenten erneuerbarer Energie begrenzen den Preisverfall und stabilisieren die Capture-Preise sowie die Kannibalisierungseffekte, indem sie in Zeiten negativer Preise ihr Angebot vom Markt zurückziehen.“

Dabei stellt die Montel-Analyse fest, dass die Abregelungen nicht nur in den Zeiten stark negativer Preise erfolgen. So sei das nicht abgeglichene Angebotsvolumen im Preisbereich zwischen 0 und 15 Euro pro Megawattstunde deutlich gestiegen. Das Volumen, das unterhalb von 5 Euro pro Megawattstunde nicht zum Zuge kommt, ist inzwischen mehr als doppelt so hoch wie das Volumen, das bei Preisen unter null Euro abgeregelt wird, wie die Analysten weiter schreiben.

„Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung ist schneller vorangeschritten als das Wachstum der Nachfrage sowie der Ausbau von Speichern und Flexibilitätsoptionen. Als Reaktion darauf diversifizieren Betreiber erneuerbarer Anlagen ihre Erlösquellen zunehmend – etwa durch die Teilnahme an Regelenergiemärkten, Ausgleichs- und Intraday-Märkten oder durch die Kopplung von Erzeugungsanlagen mit Speichern“, sagt Harremann weiter. „Solange Elektrifizierung, Speicher und grenzüberschreitende Flexibilität nicht deutlich schneller ausgebaut werden, werden Phasen von Überangebot – und die damit verbundene kommerzielle Abregelung erneuerbarer Energien – ein prägendes Merkmal des deutschen Strommarkts bleiben.“

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