bne plädiert für „extensive Agri-Photovoltaik“ als eigene Klasse im EEG

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Im „Solarpaket 1“, dessen Entwurf das Bundeskabinett bereits verabschiedet hat, geht es unter anderem um verbesserte Regularien für Agri-Photovoltaik und Biodiversitäts-Solarparks. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) diese Regelungen noch zu erweitern und quasi als Zwischenstufe „extensive Agri-Photovoltaik“ künftig als eigene Klasse im EEG zu verankern. Mit einer solchen Erweiterung des Gesetzespakets, die den Hauptanteil des geförderten und ungeförderten Ausbaus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen adressiert, würde das Spannungsfeld zwischen Flächen für Energiewende, Landwirtschaft und Artenvielfalt weitgehend aufgelöst, argumentiert der bne. Zudem würden die vorgesehenen Maßnahmen für Agri-Photovoltaik und Biodiversitäts-Solarparks im „Solarpaket 1“ dadurch nicht gefährdet.

Doch wo liegt jetzt die genaue Abgrenzung von „extensiver Agri-PV“ zu klassischer Agri-PV und den Biodiversitätsanlagen, die ebenfalls neu ins EEG aufgenommen werden sollen? „Solche Anlagen sind kostengünstig und bringen durch angepasste Bauweise und schonende landwirtschaftliche Pflege die Artenvielfalt in Solarparks in der Fläche voran“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Solarparkflächen in solchen Anlagen gingen aus Perspektive der Landwirte in eine Zeitkapsel. Sie sind und bleiben landwirtschaftliche Flächen und können nach der Nutzung als artenreicher Solarparkfläche wieder klassisch landwirtschaftlich genutzt werden.”

Allerdings sei es dafür nötig, dass „extensive Agri-Photovoltaik“ zusätzlich zu den EEG-Regelungen in der GAP-Direktzahlungsverordnung verankert werde. Konkret sollte im Paragraf 12 der GAP-Direktzahlungsverordnung ergänzt werden, dass Landwirte auf Solarparkflächen „Artenvielfalt produzieren“ können und auch dies eine landwirtschaftliche Nutzung ist, wie der Verband vorschlägt. Das Konzept könne dann auch für PPA-Solarparks attraktiv sein, also Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die ohne EEG-Förderung realisiert werden.

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