DKE kündigt neue Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte bis Ende September an

Balkonsolar, Stecker-Solar-Gerät

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Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hat kürzlich den Entwurf der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 („Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“) veröffentlicht. Voraussichtlich im dritten Quartal 2025 werde die finale Produktnorm für die sogenannten Photovoltaik-Balkonanlagen dann veröffentlicht. Sie richtet sich an Hersteller und Anbieter, die dann wissen, welche technischen Anforderungen sie zu erfüllen haben. Prüfeinrichtungen könnten wiederum anhand der Norm die Sicherheit prüfen.

So weit, so gut. Doch die DKE verweist auch darauf, dass es auf internationaler Ebene ein Normungsprojekt gebe. Darin könnten zur deutschen Norm gegenläufige Regelungen für die Errichtung von Stecker-Solar-Geräten festgelegt werden. Das Verfahren bei der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zur Errichtungsnorm IEC 60364-7-751 sieht vor, die Anforderungen an Niederspannungsstromerzeugungsanlagen weiter zu spezifizieren. Bereits 2008 enthielt die internationale Norm IEC 60364-5-55, Abschnitt 551.7.2, eine Regelung, die die Verbindung von Stromerzeugungseinrichtungen an Endstromkreise über herkömmliche Steckvorrichtungen untersagt, wie es in einer Information der DKE heißt. Damit sollen Sicherheitsrisiken wie Überlastung oder unzureichenden Schutz vor elektrischem Schlag vermieden werden. Im aktuellen IEC-Entwurf sei nun eine Formulierung enthalten, wonach keine Stromerzeugungseinheiten an vorhandene Endstromkreise angeschlossen werden dürfen.

„Das zuständige Gremium der DKE sieht diese Festlegung bei der IEC kritisch und wird entsprechend argumentieren“, heißt es weiter. Die Kommission verweist zudem darauf, dass die IEC-Normen zwar international anerkannte Standards sind, die Mitgliedsländer wie Deutschland übernehmen können, aber „nicht zwingend verbindlich“. „In Deutschland werden IEC-Normen oft in nationale Normen (DIN IEC) überführt und in das VDE Vorschriftenwerk übernommen, wobei Anpassungen an nationale Gegebenheiten möglich sind“, heißt es von der DKE weiter.

So könne eine IEC-Norm wie IEC 60364-7-751, die den Anschluss von Erzeugungseinheiten an das Niederspannungsnetz beschreibt, die deutsche Errichtungsnorm DIN VDE 0100-551 und somit auch die rein nationale Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 beeinflussen, da diese den Anschluss regeln. Allerdings wäre damit die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 „nicht automatisch obsolet“. Sie konzentriere sich auf die technischen Anforderungen an die Geräte, also Wechselrichter, Stecker, Sicherheitsmechanismen, nicht aber primär auf den Anschluss an Endstromkreise. Zudem seien auch noch Änderungen in der IEC-Norm denkbar.

Kritik aus der Branche

Auch aus der Branche kommt Kritik am IEC-Normentwurf. „Wir bei Zendure lehnen die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf der IEC-Norm 60364-7-751 entschieden ab, die vorschreiben würden, dass Balkonkraftwerke über einen eigenen, separat abgesicherten Stromkreis installiert werden müssten“, sagt Bryan Liu, CEO von Zendure. Der Anbieter fürchtet dadurch eine Verlangsamung der Energiewende, da damit die bislang einfache Anwendung und Installation von Stecker-Solar-Geräten deutlich erschwert und auch verteuert würde. „Die Verpflichtung zu einer professionellen Installation würde nicht nur die Kosten erheblich erhöhen, sondern auch viele Nutzergruppen, wie Mieter und Menschen mit geringerem Einkommen, ausschließen“, so Liu weiter. Er begrüßte daher auch die Äußerungen der DKE, die ihre Bedenken formuliert habe und plane gegen den IEC-Entwurf zu argumentieren. „Obwohl noch unklar ist, ob und wie dieser IEC-Entwurf in Deutschland übernommen wird, möchten wir alle Beteiligten auffordern, diesen Entwurf zu überdenken und so zu überarbeiten, dass er ein inklusives und bürgergetriebenes Energiesystem unterstützt“, sagte der Zendure-CEO.

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