Die jüngsten Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur sprechen eine deutliche Sprache. Im März und April blieb der Photovoltaik-Zubau deutlich unter der Marke von einem Gigawatt auf Monatsbasis. Auffällig dabei, der weitere Rückgang im Bereich der EEG geförderten Photovoltaik-Dachanlagen. Nach der Analyse des Großhändlers EWS liegt das Kleinanlagen-Segment etwa 50 Prozent unter Vorjahresniveau und auch die Nachfrage bei gewerblichen Anlagen schwächelt mittlerweile (siehe Grafik).
Ein auffälliger Zusammenhang besteht dabei mit dem Inkrafttreten des Solarspitzen-Gesetz am 25. Februar. Seither beobachtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) eine große Verunsicherung. Ausgelöst wird diese durch Schlagworte wie „keine Vergütung bei negativen Strompreisen“ oder die Drosselung der Leistung auf 60 Prozent. Dabei haben die Neuregelungen aus Sicht der DGS keinen negativen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit.
„Photovoltaik lohnt sich auch weiterhin finanziell“, betont DGS-Geschäftsführer Jörg Sutter und gibt noch einen Tipp: „Wer schlau ist, nutzt die Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeicher und speichert den selbst erzeugten Solarstrom in der Mittagszeit zwischen oder nutzt ihn für große elektrische Verbraucher wie das Elektroauto. Dann kann das neue Gesetz sogar noch von Vorteil sein.“ Zudem besteht weiterhin die große Differenz zum Haushaltsstropreis. So lägen die durchschnittlichen Erzeugungskosten für den Solarstrom vom eigenen Dach bei 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Für den Strom vom Versorger bezahlt man in der Regel etwa 20 Cent mehr.
Ziel der Regelungen aus dem Solar-Spitzengesetz sei, an sonnigen Tagen die sogenannten Stromspitzen, gerade zur Mittagszeit, zu reduzieren. Denn wenn die Stromerzeugung den Verbrauch überschreitet, werden an der Strombörse negative Strompreise notiert. Dann müssen Stromproduzenten dafür bezahlen, dass ihr Strom abgenommen wird, anstatt dass die Produktion bezahlt wird. Die alten, nach dem EEG geförderten Anlagen erhalten aber auch in diesen Zeiten ihre festgelegte Einspeisevergütung. Sie haben somit keinen Anreiz abzuregeln oder den Strom anderweitig zu verbrauchen oder zwischenzuspeichern.
Mit dem neuen Gesetz ist nun vorgesehen, dass in den Zeiten negativer Strompreise eingespeister Solarstrom nicht mehr vergütet wird. Dies soll Anreize für Investitionen in Speicher setzen. Allerdings wird diese Zeit auch nach Ende der regulären EEG-Förderzeit nachgeholt, sofern die Haushalte über ein intelligentes Messsystem verfügen. „Die neue Regelung ist deshalb nicht zwangsläufig ein Nachteil“, sagt Sutter. Wenn der Solarstrom in Zeiten negativer Preise in einem Batteriespeicher zwischengespeichert oder direkt im Haushalt verbraucht werden, gebe es „praktisch keinen Verlust“ für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.
„Bei Volleinspeiseanlagen mit Südausrichtung sieht es anders aus“, so Sutter einschränkend. Nach einer Untersuchung der HTW Berlin könnten südausgerichtete Volleinspeiseranlagen durch die Neuregelungen rund 9 Prozent ihres finanziellen Jahresertrags verlieren. Bei Ost-West-Ausrichtung der Module seien es nur etwa 1,1 Prozent.
Wer keinen Smart Meter hat oder ein Stecker-Solar-Gerät hat, ist von dieser Regelung ausgenommen. Allerdings müssen die Photovoltaik-Dachanlagen mit mehr als 2 Kilowatt ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent drosseln. Diese Einschränkung gilt bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems. Allerdings, so betont Sutter, stellt die Leistungsbegrenzung keine Begrenzung der Erzeugungsleistung dar. Es dürfe lediglich nicht mehr als die 60 Prozent der Modul-Nennleistung ins Netz eingespeist werden. Die restlichen Prozente könnten aber für den Eigenverbrauch genutzt werden oder um den eigenen Batteriespeicher zu laden. „Mit diesem Beispiel wird schon klar: Die meisten neuen Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher, bei denen der Haushalt einen gewissen Stromverbrauch hat, werden in der Praxis nur selten die Regelgrenze erreichen und damit auch kaum finanziellen Verlust haben“, sagt Sutter.
„Derzeit wird in der Praxis ausschließlich diese Übergangsregelung mit der 60 Prozent-Drosselung umgesetzt“, so Sutter. Ab 2028 würden Smart Meter allerdings auch bei Bestandsanlagen Pflicht. Spätestens dann wird sich die erste Regelung weiter durchsetzen. Hersteller von Stromspeichern und Energiemanagementsystemen arbeiteten bereits an neuen Programmierungen, um die Auswirkungen der Regelungen im Solarspitzen-Gesetz weiter abfedern können.
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„Dabei haben die Neuregelungen aus Sicht der DGS keinen negativen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit.“
Hier mal meine Sicht mit einem Beispiel einer real existierenden 20kWp Anlage mit Südausrichtung
Tag (Mai) / Erzeugung bei Negativen Strompreisen / Gesamterzeugung
1:113/133
2:67/115
3:34/65
4:56/89
5:0/85
6:0/118
7:0/47
8:0/92
9:49/115
10:106/139
11:125/139
12:88/132
13:70/129
14:91/132
15:81/122
16:40/75
17:65/91
18:71/113
19:0/108
20:0/116
1-20:1056kWh/2155kWh macht 49% Nichtvergütung in den ersten 20 Tagen im Mai.
Angenommen, das Jahr wäre jetzt zu Ende, und es würde nur im Mai abgeregelt, wären das
1056kWh/8913kWh(Ertrag bis 01.01-20.5) = 11,8% Einspeiseverluste.
Dummerweise waren auch an 15 Tagen im April / 8 Tage im März die Preise negativ,
und Mai(10 Tage),Juni,Juli,August kommen erst noch.
Rechne ich die 20 Tage vom Mai (1000 kWh NV) auf 30 Tage hoch (50% mehr) und reche für Juni, Juli mit derselben NV komme ich auf 4500kWh für die 3 Monate. Nehmen wird noch 1000kWh
für die restlichen 9 Monate, werden 5500 kWh von ~22000 kWh nicht vergütet, macht 24%
HTW: es „könnten“ 9% sein….wer hat das berechnet? Erstsemester ohne Taschenrechner?
Im Mai hatte ich 3 Tage, wo über 100kWh/Tag aus der Vergütung gefallen wären, wie ist denn
da die Empfehlung für die Speichergröße?
Die schlaue Empfehlung von Jörg Sutter ist reiner Hohn.
„Dann kann das neue Gesetz sogar noch von Vorteil sein“ – Sarkasmus?
Die 10kWp Erweiterung auf der Garage habe ich gestrichen.
neues Motto: Lieber die Felder vollmachen als die Dächer?
2023 die Einspeisung (kleiner Anlagen) auf 40% des kWp Wertes drosseln wäre sehr viel besser gewesen. (bei mir dann 8kW statt aktuell 14kW)
Da die meisten Speicher haben, hätten die es mit intelligenter Steuerung gar nicht gemerkt.
Größere Anlagen könnten die Mittagsspitze auch wirklich wegspeichern. (Bei mir hätte ein 40kWh Akku gereicht)
Und die Netzbetreiber zwingen, Kleinanlagen bis 30 kWp auf Wunsch Börsenstrompreise zu vergüten. (Wechsel zum nächsten 01.01 möglich). Ob die fix vergüten oder mit Smartmeter variabel
wäre ohne Mehraufwand gewesen. Vermutlich zu einfach und zu effektiv. Lieber kompliziertes Marktprämienmodell und Direktvermarkter, die auch noch die Tasche aufhalten….
Die von der HTW Berlin berechneten 9 % Verlust für Volleinspeiseanlagen beziehen sich auf die Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 60 %, nicht wie hier im Text angegeben auf die Einspeiseverluste durch negative Strompreise. Die 9 % beziehen sich also auf den Zeitraum VOR Einbau eines Smart Meters und Aberkennung der Stunden mit negativen Preisen (wobei diese Stunden ja noch hinten an die 20 Jahre Einspeisevergütung angehängt werden).
Drosselung AUF 40 Prozent der installierten Leistung von 14 kWp ergibt 8 kWp Spitzenleistung?
Also, ich komme da auf 5,6 kWp maximale Anlagenleistung.
Komisch, dass nur wegen der paar Pferdefüße im Solarspitzengesetz der Zubau eingebrochen ist
Da können private Hausbesitzer und seriöse Berater halt besser rechnen als DGS.
Da beginnt schon beim Preis für Bezugsstrom, hier wird 30 bis 35 ct / kWh angesetzt.
Was aber wenn man wie ich Strom für unter 28 ct/ kWh bekommen kann (bsp Neuvertrag grüüün)?
Wenn ich tags nicht zu Hause bin, also mittags gerade mal Grundlast habe?
Da kann man mit Speicher vielleicht noch den Teil über 60% wegspeichern, wenn aber nicht nach dem sinnlosen und teuren Smartmeter Rollout alle Stunden mit neg. Preisen.
Bsp. gestern 22.5.25 waren es 6 Std. Bei 10 kWp macht eine Südanlage bei Sonne aber ca. 70% der Nennleistung, also 7 kW je Stunde, also brauche ich einen 40 kWh Speicher, um das wegzuspeichern. Die Speicher sind zwar günstiger geworden, aber halten nicht ewig, man sollte mit 15 Jahren Afa rechnen.
Am Ende kommt laut Stiftung Warentest dann kaum mehr eine Rendite raus und wenn ich die Anlage finanzieren muss, dann zahle ich drauf.
Danke Regierung, die Bürgerenergiewende wurde absichtlich abgewürgt.
Ein Hoch auf die grossen Freiflächensolarparks, mit denen sich auf Kosten des Netzausbaus und der hohen Stromkosten aller Bürger eine goldene Nase verdienen lässt. Die Flächenversiegelung und die Folgekosten zahlen die Betreiber ja nicht!
@ Andreas Fendt
Welche Flächenversiegelung meinen Sie ?
@Dirk Jensen:
Hier im Ort werden 10 Hektar beste Ackerflächen, die bisher von einem Biokollegen bewirtschaftet werden durch einen PV Park der Nutzung entzogen. Was stimmt, das „Versiegelung“ zu nennen ist unscharf, da ja unter den Modulen weiter Wiese sein kann.
Hier werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen.
Es wird unsachlich und fachlicher Blödsinn erzählt.
In der Überschrift reden Sie von Rentabilität von Dachanlagen.
Erklären Sie doch bitte mal wie eine Dachanlage mit 100kwp in Volleinspeisung nicht durch das Gesetz eingeschränkt wird.
Es gibt bei Volleinspeiseen keinen Verbrauch den man steuern könnte. Es gibt auch keine Speicher, weil es wirtschaftlich keinen Sinn macht Strom Zu speichern ( im kleinen Maßstab) um ihn später für 9 Cent einzuspeisen.
Ich verstehe auch nicht warum die DGS nicht die ganzen auf Eis gelegten Projekte übernimmt und selbst diese Anlagen baut und betreibt? Wohl weil Sie rechnen kann.
Oh die Vergütung wird nach 20 Jahren hinten dran gehangen? Das ist grundlegend falsch, denn es werden nur 50% drangehangen und heute werden dem Betreiber 10 Cent weg genommen die zu 50% in 20 Jahren nachträglich gezahlt werden.
Die Anlagen haben dann noch evtl. 80-85% der Leistung, die 10 Cent sind nur noch 6 Cent wert wegen Inflation und der Pachtvertrag für das Dach läuft nach 21 Jahren aus. Was wollen Sie da dran hängen? Einfach realistisch bleiben und einen Taschenrechner benutzen.
Selbst wenn mein Speicher groß genug wäre, um Überschüsse in der Größenordnung von 40kWh wegzuspeichern – das funktioniert an einem Tag, und da ich nur die Nacht überbrücken muss, wäre der Speicher am nächsten noch zu 80 Prozent gefüllt und mir stünden nur 8 kWh Speicherkapazität für den neuen Tag zur Verfügung.
Das E-Auto kann bei uns auch nur einen Tag, maximal zwei Tage Überschüsse aufnehmen. Dann ist der Akku voll und reicht für die ganze Woche.
Entweder man akzeptiert die Verluste, oder man baut wesentlich kleinere Anlagen als meine, die 9,6 kWp hat.
In dem Fall würde man aber bereits bei stärkerer Bewölkung in die Verlegenheit kommen, außerhalb der Sommermonate größere Verbraucher nicht mehr vollständig bedienen zu können und müsste Strom aus dem Netz zukaufen.
Aber vielleicht ist es ja eben das, was das ehemalige Vorstandsmitglied der e.On Tochter Westenergie, Frau Katharina Reiche, als neue Bundeswirtschaftsministerin bezwecken will. Ihre Forderungen in der Vergangenheit haben jedenfalls genau in diese Richtung gezielt.
Man sollte bei der ganzen Flickschusterei (60 % , Solarspitzen, negative Strompreise ) die Freude an der universalen Wirklichkeit der zukünftigen Energie – Freiheit nicht verlieren. Die Photovoltaik und die Stromerzeugung aus Windenergie ist aus meiner Sicht ein Raketenstart in die Freiheit, und in die Unendlichkeit des Universums. Wasserstoff ist dass am häufigsten vorkommende Element im Universum, und es birgt den unerforschbaren Anfang (Alpha) und das unerforschbare Ende (Omega) von Omni in sich .
Die Abkehr von multiplen fossilen Kohlenwasserstoffen hin zum einfachen , aber reinen Wasserstoff , ist aus
meiner Sicht eine Geburt in die Unendlichkeit. Die Fokussierung auf die angeblichen Schwächen des neuen Energiezeitalters halte ich für falsch . Die Photovoltaik kann in Deutschland/Europa/Erdkugel noch um ein vielfaches quantitativ gesteigert werden, wenn sich die Realisten auf das *Wasserstoffzeitalter* als Ziel einigen würden. Batterien sind sicher geniale bis 30 Tage Kurzzeitstromspeicher, aber das ganz grosse Rad lässt sich meiner Meinung nach nur mit gH2 drehen. Zertifizierter grüner Wasserstoff könnte die Mobilität der Menschheit neu entfesseln, und speziell H2- XXS-Fluggeräte würden die althergebrachten Gewohnheiten der Immobilität in Wasserdampf
auflösen.
Ich habe demnächst auch ein IMSYS und die logische Folge wird wohl die Beantragung eines dyn. Stromtarifs sein. Ein EV mit 52 kWh ist seit 4 Jahren Teil des Haushalts. Sicher wird es theoretisch Spass machen die ZOE mit vielleicht einem EURO Stromkosten wieder von 50 auf 350 Kilometer Reichweite zu bringen, aber die Praxis wird zeigen wie oft dies möglich ist .
In der Zukunft sollte der Strom und der Wasserstoff für alle Menschen Klima-gut , und zudem sehr günstig sein.
Wer ist die DGS? Speicherverkäufer wahrscheinlich.
Der aktuelle Diskurs besagt, wir regeln euch ab, ihr seid das Problem, es gibt zu viel, wir erhöhen die Gebühren, wir verpflichten zu x und y. Dieses lächerliche Speichergerede, wir haben, auf 70% abgeregelt, über 100 kWh am Tag. Im Winter haben wir Tage mit 1 kWh (aber bei Sonne auch mal an die 60 kWh, wer zahlt uns 50 Euro dafür, keiner, wir begnügen uns mit der Einspeisevergütung, die niedriger liegt als aktuell)
Fakt ist, der Netzausbau muss vorankommen, was ist mit Großspeichern, was ist mit Kohlekraftwerkabschaltung, was mit bidirektional. Aber nein, die Dachanlage ist das Problem. Also, kauft Balkonanlagen, da könnt ihr so viel ihr wollt ins Netz schenken.
Der Rückgang bei den kleinen Dachanlagen hat viele Gründe, und ein größeres Unglück ist es auch nicht. Für den Strommarkt sind nur noch die Freiflächenanlagen wertvoll, weil die den Strom zu den halben Kosten produzieren. Wer sein Dach für eine PV-Anlage nutzen will, sollte sich bewusst sein, dass die Zeiten, in denen man damit Geld verdienen konnte, vorbei sind. Sie können sich tragen, wenn man genug Eigenverbrauch generieren kann, beispielsweise weil man Klimatisierung benötigt.
Es bleibt natürlich ökologisch sinnvoll, geeignete Dachflächen weiterhin mit PV zu belegen. In Zukunft könnte es sich aber wieder empfehlen, einen größeren Teil des Daches für die Warmwasserproduktion+Heizungsunterstützung zu reservieren. Bei Wärme hat man einen großen Vorteil, wenn man sie vor Ort produziert, bei Strom ist es fast wurscht, wo der herkommt.
Wer sinnvoll Geld investieren möchte, sollte dies in Bürgerenergiegenossenschaften machen. Die sprießen zur Zeit wie Pilze aus dem Boden. Damit werden dann nicht nur PV-Anlagen sondern auch Windräder gebaut.