Ein Mieter aus Aachen verklagt Vonovia, weil ihm die Anbringung eines Photovoltaik-Anlage auf seinem Balkon seit über einem Jahr verwehrt wird. Der Wohnungsbaukonzern verlangt einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge unter anderem einen statischen Nachweis, Berechnungen zur Windlast und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung, die laut Deutschem Institut für Bautechnik (DIBt) gar nicht auf Photovoltaik-Balkonanlagen zutrifft.
Mieter Mark Sanders hält die Forderung, die Anlage durch eine Fachfirma installieren zu lassen, für überzogen. Sie sabotiere die Idee hinter Balkonanlagen: Jeder solle ohne große Hürden bei der Energiewende mitwirken können. „Das hat mit echter Prüfung nichts mehr zu tun, das ist reine Blockade“, sagt Sanders. Deshalb gehe er nun den juristischen Weg – in der Hoffnung, dass dies auch anderen Mietern in Zukunft hilft.
„Wir unterstützen die Einrichtung und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Vonovia möchte diese so vielen Mieterinnen und Mietern wie möglich zugänglich machen – denn auch wir als Unternehmen sind sehr daran interessiert, den Klimaschutz und die Energiewende voranzubringen“, schreibt eine Unternehmenssprecherin an pv magazine. Doch bevor eine solche Anlage installiert werden kann, sei es wichtig, dass sich Vonovia-Mieter selbst informierten und sich frühzeitig bei dem Wohnbaukonzern meldeten, um sich zu erkundigen, was sie beachten müssen. Gemeinsam fände man eine Lösung, die die Gebäudesicherheit und die Sicherheit der Mieter berücksichtigt. „Allein seit Anfang dieses Jahres haben wir 441 Balkonkraftwerke genehmigt“, so die Sprecherin.*
Die Deutsche Umwelthilfe fordert rechtliche Klarheit für alle Mieter, die sich ein Stecker-Solar-Gerät anbringen wollen. „Die absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall. Wir unterstützen das Klageverfahren, weil wir grundsätzlich klären wollen, welche Anforderungen Vermieterinnen und Vermieter stellen dürfen – und wo die Grenze zur Schikane überschritten ist“, sagt Geschäftsführerin Barbara Metz. Die Bundesregierung könne dem Verfahren vorbeugen, indem sie einen klar definierten und angemessenen Anforderungskatalog zur Anbringung von Balkonanlagen gesetzlich verankere.
Die Deutsche Umwelthilfe hat in Vergangenheit schon erfolgreich Mieter gegen ihre Vermieter unterstützt, als es um die Installation eines Stecker-Solar-Geräts ging.
*Anmerkung der Redaktion: Das Statement von Vonovia haben wir nachträglich eingefügt.
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Es sollte sich sein das der Eigentümer vorschreibt welche Module wie angebracht werden. Das Gebäude sollte nicht verschandelt werden
Moin Herr Koenig,
in wie weit betrifft dies dann auch die Farbe meiner Markise, der Balkonmöbel oder sonstiger Deko-Gegenstände?
Und wieso darf der Vermieter Balkone farbig anstreichen, ich jedoch keine Solarmodule befestigen?
Jeder Vermieter sollte verpflichtet sein, dem Mieter eine Blakonsolaranlage zu montieren oder die Gelegenheit darüber zu eröffnen.
Die generelle Ablehnung einer solchen Anlage finde ich als grossen Eingriff in meine Freiheit als zahlender Mieter.
Zudem jeder Wasserkocher, Fön oder Herd mehr Leistung aus dem Netz verbraucht, als eine Balkonsolaranlage maximal produziert, was 800 W entspräche.
@Sascha
Lesen Sie ggf Ihren Mietvertrag einmal genauer durch.
Schade das ich gerade unterwegs bin. Es gibt ein Verein in Freiburg für Solaranlagen die haben ein sehr guten Musterbeispiel brief für solche Fälle .
Hatte genau das gleiche Problem. Aber hiermit konnte mein Vermieter SAGA nicht mehr nein sagen.
Z.b. ein Blumenkästen anzubringen ist ok .. der wiegt aber oft mehr als eine solarzelle…