Im Österreich ist am 23. April der erste Fördercall für Photovoltaik-Anlagen und Speicher geöffnet worden. Es können Tickets für die Kategorien A bis D gezogen werden. Dabei ist für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung ein fixer Fördersatz von 160 Euro pro Kilowatt vorgesehen. Insgesamt sind fünf Millionen Euro im Topf. Dieselbe Summe gibt es auch für die Kategorie B (10 bis 20 Kilowatt) bei einem fixen Fördersatz von 150 Euro pro Kilowatt. 15 Millionen Euro sind ausgeschrieben für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 20 und 100 Kilowatt bei einem Fördersatz von 140 Euro pro Kilowatt. 130 Euro pro Kilowatt gibt es für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung und auch hierfür stellt das österreichische Energieministerium 15 Millionen Euro bereit. Für Speicher beträgt der fixe Fördersatz 150 Euro pro Kilowattstunde Kapazität. Die erste Runde läuft bis zum 8. Mai.
Mit den 40 Millionen Euro sind dann bereits zwei Drittel der für dieses Jahr vorgesehenen Förderung aufgebraucht. Die österreichische Regierung kündigte an, den Etat auf das im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgesehene Mindestmaß beschränken zu wollen. Dies liegt für Photovoltaik und Stromspeicher bei 60 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Wirtschafts- und Energieministerium und werden als Investitionszuschüsse über die OeMAG verteilt.
Für den zweiten Fördercall kündigte das Ministerium auch die Einführung des „Made in Europe“-Bonus an. Er sieht eine um 20 Prozent höhere Förderung vor, wenn in den Photovoltaik-Anlagen und Speichern europäische Komponenten verbaut sind. Für die zweite Runde liegt das zu verteilende Förderbudget bei zwölf Millionen Euro. Beim dritten Fördercall im Oktober sollen dann acht Millionen Euro verteilt werden.
Die Beschränkung der Förderung von Erneuerbaren begründet die Regierung mit der aktuellen Budgetlage. Bei der Photovoltaik reagiere sie damit auch auf die veränderten Rahmenbedingungen, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Die Regierung wolle zudem ein klares Signal für die künftige Ausrichtung ihrer Förderpolitik setzen: „Ziel ist es, öffentliche Mittel gezielter dort einzusetzen, wo sie einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten. Im Zentrum steht künftig stärker die Wirksamkeit der Maßnahmen – mit Fokus auf Systemdienlichkeit, Effizienz und netzdienliche Technologien.“
Novelle im vierten Quartal
Für das vierte Quartal kündigte das Wirtschafts- und Energieministerium auch eine entsprechende Novelle des EAG an. So sollen Photovoltaik-Anlagen künftig nur noch in Kombination mit Speichern gefördert werden. Zudem sei eine Umstellung des Prämienmodells auf Contracts for Difference (CfD) geplant. Die Regierung will auch die Förderung bei negativen Marktpreisen abschaffen, ähnlich wie es für Neuanlagen in Deutschland mit dem Solarspitzen-Gesetz eingeführt wurde. Das Ministerium stellt weiterhin heraus, dass es eine stärkere Fokussierung auf hybride Kraftwerksmodelle, also die Kombination von Photovoltaik, Windkraft und Speichern, geben soll. Daneben wird Entbürokratisierung als Ziel genannt.
Details zum „Made in Europe“-Bonus
Ein Aufschlag von 20 Prozent auf den Investitionszuschuss sind möglich, wenn in den Photovoltaik-Anlagen Solarmodule (10 Prozent) und Wechselrichter (10 Prozent) aus europäischer Produktion verbaut werden. Die Regelung schliet auch Produktionsstätten in Island, Liechtenstein und Norwegen ein, die zwar nicht Teil der EU sind, aber dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWG) angehören, sowie die Schweiz. Bei Speichern, die in diesen europäischen Regionen gefertigt werden, ist ein Aufschlag von zehn Prozent auf den Investitionskostenzuschuss per Gesetz festgeschrieben. Für den Bonus müssen sämtliche Fertigungsschritte in Europa erfolgen.*
*Anmerkung der Redaktion: Die Details zum Bonus haben wir am 24.4.2025 nachträglich im Artikel ergänzt.
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„Er sieht eine um 20 Prozent höhere Förderung vor, wenn in den Photovoltaik-Anlagen und Speichern europäische Komponenten verbaut sind.“
Steht das SO im Gesetz? So schwammig?
Hätte jetzt gedacht, das mind. 50% (oder so) aus EU-Beständen kommen müssen.
Überspitzt dargestellt = eine Blechschraube aus der EU erfüllt dann die 20% Förderhöhe?
Oder nicht ganz so Übertrieben: Die Unterkonstruktion oder gar nur die Sparrenhalterung sind aus der EU. Beim Speicher ggf. der Smartmeter. Sind alles Komponenten. Somit sollten 20% möglich sein.
gesetze sollen einfach geschrieben sein und den sinn und zweck wiedergeben. umsetzungsdetails stehen hingegen in den daraus folgenden verordnungen, welche bei bedarf auch sehr einfach und schnell wechselnden umständen angepasst werden können ohne gleich wieder einen ganzen gesetzgebungsablauf starten zu müssen.
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Ist im Gesetz schon definiert was als Made in Europe gilt.
Ist klar definiert.
Fertigungsschritte gemäß § 6 Abs. 8
Technische Komponente Fertigungsschritte
Photovoltaikmodule – Modulherstellung, bestehend aus der
Eingangsinspektion, dem Hinzufügen einer
Folie bzw. von Glas, dem String-Prozess
(Löten), der Laminierung, der Verkabelung,
der Montage des Rahmens (ausgenommen
rahmenlose Module) und dem Testen des
Moduls
Wechselrichter – Bestückung der Leiterplatten
– Endfertigung, bestehend aus der Endmontage,
der Endprüfung und der Verpackung
Stromspeicher – Batteriezellenfertigung
– Fertigung des Batteriemoduls inklusive des
Batteriemanagementsystems, bestehend aus
der Montage der Hardware inklusive
Bestückung, Verkabelung, Programmierung
und Einbettung von Batteriezellen,
Endmontage und Endprüfung