Zwei Wochen nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Solarspitzen-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig, doch die Länderkammer hätte noch einen Vermittlungsausschuss anrufen können. Nach der Beratung des Gesetzes in den Ausschüssen der Länderkammer war dies jedoch auch nicht empfohlen worden.
Die Fraktionen der Minderheitsregierung von SPD und Grünen hatten den Gesetzentwurf kurz vor Weihnachten noch in den Bundestag eingebracht. Zuvor zeichnete sich ab, dass sich für die eigentlich geplante größere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine Mehrheit im Parlament finden würde. CDU/CSU stimmten schließlich ebenfalls für den Entwurf im Bundestag.
Mit der neuen Initiative werden davon nun jedoch wenigstens einige Elemente noch umgesetzt. Dazu zählt das Aussetzen der Förderung von neuen Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung bei negativen Strompreisen an der Börse. Im Fall der Installation eines intelligenten Messsystems greift ein Kompensationsmechanismus und die Zeiten werden nach Auslaufen der 20-jährigen Förderdauer noch angehängt.
Weiterhin sind in dem Gesetz Maßnahmen enthalten, die die Systemsicherheit im Netzbetrieb bei temporären Erzeugungsüberschüssen von Photovoltaik-Anlagen steigern sollen. Zudem werden die Kostensätze für den Pflichteinbau von Smart Metern angehoben, was den Rollout beschleunigen soll. Auch die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Anlagen werden mit dem Gesetz ausgeweitet sowie die Möglichkeit der Überbauung von Netzanschlüssen erleichtert.
Die Neuregelungen aus dem Gesetz sollen weitgehend am Tag nach Erscheinen des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nur die Umstellung auf Viertelstunden-Kontrakte am Strommarkt wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
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Schade. Ein Bärendienst für die Energiewende.
So ein Unsinn. Das Gegenteil ist drr Fall.
Das musste doch kommen. Und wenn die Ausbauziele erreicht werden, reichte auch die 60% Grenze nicht.
Da hilft nur selbst verbrauchen oder abschalten.
Speicher müssten ja wieder zusätzlich subventioniert werden, das darf nicht auch noch passieren.
@Elektroniker: Nein die Begründung des Gesetzes ist schon falsch. Anlagen < 25 kWp machen nie mehr als 25 GW Leistung, der Minimalbedraf liegt aber bei 40 GW. D.h. sie sind nie Ursache neg. Preise. Das Gesetz wird Dach-PV ausbremsen, weil Anlagen unwirtschaftlich werden. Das ist gewollt von Energiekonzernen, die inzwischen auch Wind/und Solarparks betreiben, da stören Kleinanlagen nur beim Geld verdienen.
Elektroniker schrieb:
„So ein Unsinn. Das Gegenteil ist drr Fall.
Das musste doch kommen. Und wenn die Ausbauziele erreicht werden, reichte auch die 60% Grenze nicht.
Da hilft nur selbst verbrauchen oder abschalten.“
Da wäre es doch nett einmal zu erklären, warum Gas nicht abgeschaltet wird. Ganz im Gegenteil, für das abgeschaltete Solar werden im Regelfall Gaskraftwerke hochgefahren.
Zudem ist in dem Paket auch noch „eine längere staatliche Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)“ enthalten. Womit werden KWK-Anlagen noch einmal betrieben? Ach ja, Erdgas.
Solar wird auf den Leib gerückt, damit wir mehr Erdgas verbrennen können. KWK-Anlagen werden nämlich nicht abgeschaltet, wenn zuviel Strom ins Netz kommt, da sonst die Wärmeversorgung auch ausfällt. Aber das ist ja kein Problem, wir schalten einfach Solar ab.
Solar ist eben kein Erdgas.
Tim hat ganz recht, „Schade. Ein Bärendienst für die Energiewende.“
Nein, auch wenn es weh tut, es war sicher kein Bärenienst!
In der Politik muss man eben auch an den übernächsten Schachzug denken.
Während andere Politiker gerne die EEG Vergütung gerne ganz abgeschafft hätten, hat Robert Habeck eine Möglichkeit geschaffen, die Staatlichen Verluste trotz zukünftigem Zubau zu begrenzen.
Außerdem ermöglicht diese Regelung weitere Optionen für ein netzdienlicher Einsatz von privaten Speichern. Das klingt jetzt zwar etwas naiv, hängt jedoch von der Betrachtungsweise ab. Wenn PV Strom am Tag nicht mehr vergütet wird, bekomme ich nachts den Strom aus dem Speicher vergütet. Die Vergütung von PV Strom wird dann später angehängt. D.h. ich bringe beide Syteme ein und kann damit mehr erwirtschaften. Für die EVUs ist dies ein lukratives Geschäft solange der Staat nicht mittels Smartmeter an den Einnahmen der Nachteinspeisung beteiligt wird.
„Für die EVUs ist dies ein lukratives Geschäft solange der Staat nicht mittels Smartmeter an den Einnahmen der Nachteinspeisung beteiligt wird.“
Privat/gewerblich leistet man die Investition(srisiken) in die Geräte und die ‚Netzbetreiber‘ melden trotzdem die höheren Netzausbauinvestitionen gegenüber den Normalstromkunden (als erhöhte Netzentgelte) an (und der Zwischenhandel verdient, teils, überproportional), bei erhöhten Haushaltstrompreisen?
(man spricht ja schon gar nicht von Anstand, bei ‚leistungslosen‘ Einkünften (und Nebeneinkünften), das man sich selbst bewilligt aber Leistungschwächeren der Gesellschaft, gemeinschaftlich, verwehren will(?)
Alter Falter schreibt.
In der Politik muss man eben auch an den übernächsten Schachzug denken.
Während andere Politiker gerne die EEG Vergütung gerne ganz abgeschafft hätten, hat Robert Habeck eine Möglichkeit geschaffen, die Staatlichen Verluste trotz zukünftigem Zubau zu begrenzen.
@ Alter Falter.
Ich sehe das auch als keinen Beinbruch, weil umgehbar. Staatliche Verluste gibt es allerdings auch nicht zu begrenzen. Es sei den Sie können erklären, wie, und wo, ohne die „Nebelkerze“ EEG Konto“ bei sinkenden Börsenpreisen, die von den EE ausgehen, Verluste entstehen können.
@Hans Diehl: Ganz einfach – Der Staat kauft z.B. 2024 für 8,08 Cent/kWh Strom und konnte diesen 2024 im Durchschnitt für nur 4,62 Cent/kwh verkaufen. Damit erwirtschaftet der Staat einen Verlust. Der Verlust erreicht bei 0 Cent/kWh sein Maximum, wenn richtig reagiert wird. Nun wird diese Zeit ausgespart und damit der Verlust begrenzt.
Im Januar 2025 bestimmen die konventionellen Erzeugungsanlagen den Strompreis zu 14 Cent/kWh
Gesamtwirtchaftlich betrachtet haben wir also einen Gewinn von 14,0 – 8,08 = 5,92 Cent/kWh gegenüber einer rein fossil betriebenen Energieerzeugung. Gesamtwirtschaftlich lohnt es sich also diesen Weg weiter zu beschreiten.
Leider gibt es aber Vergangenheitskosten, die noch zu bewältigen sind. Diese sind aber derzeit mit etwa 2 Cent/kWh pro Jahr stark fallend.
Richtige Entscheidung. Eine Vergütung bei negativen Strompreisen zu zahlen ist volkswirtschaftlicher Unsinn und verteuert letztendlich die Lebenserhaltungskosten für die Allgemeinheit. Viel sinnvoller ist es mit intelligenten Speicherlösungen den Eigenverbrauch zu maximieren.
Eine Allgemeinheit die nicht zwischen 2 und 100kWp Anlagen unterscheiden kann, gegenüber deren Bildungsqualität kann man gerechtfertigterweise Zweifel hegen.
Wenn sich Renter und Benachteiligte im deutschen System eine Entlastung zum Strompreis aufbauen möchten (und das in früheren Jahren ebenso getan hatten), werden Kleineinspeiseanlagen mit höheren Nebenkosten, Aufwand (Zählereinbau) und geringerer Rendite benachteiligt und gleichzeitig finanzieren auch diese Bevölkerungsgruppen die Derivate der Großinvestoren aus Erneuerbare-Energien-GroßAnlagen und die Dividendenempfänger aus Aktienanteilen der großen Stromanbieter.
Da bleibt die Empfehlung für Kleineinspeiseanlagen bis 800W Wechselrichterleistung, mit intelligentem Zähler (>=30€ je Jahr und Einbaukosten bis 100€, verglichen mit Ferrariszähler etwa 13€ je Jahr), wenn man unkompliziert am Klimaschutz und vergünstigten Strommengen teilhaben möchte(?)
(Fazit: das Gesamtkonzept überzeugt deshalb noch nicht wirklich)
leider nein, denn die Ursachen liegen anders, Warum bestraft man kleine Dach Anlagen, die gar nie für neg. Strompreise schuld sind? Warum bestraft man nicht „must-run“, die keine Großwärmepumpen einbauen oder die Netzbetreiber, die Anlagen > 25 kWp nicht abregeln, obwohl sie alle regelbar wären?
Da kann ich nur entgegenstellen , dass dies nur eine Milchmädchenlösung ist.
Eher sollte die massive Subventionierung der Windkraft der ja den größten Netzausbau veranlasst zurückgefahren werden.
PV im Eigenheim bis 25kwp sollte hier eher länger toleriert werden mit degration der Vergütung.
Wenn schon steuern dann bitte auch mit Vergütungsausfall wie bei den größeren Anlagen.
„Windkraft der ja den größten Netzausbau“
Offshore-Windkraft (ob beliebt oder nicht) hat Jahresnutzungsgrade von 0.35-0.45 (also Nennlaststunden, in optimierter Windparklage, bei 3000-4000 Stunden je Jahr, evtl. teils sogar 4500h bei dafür günstigem Jahreswetter)
Stefan S. schreibt.
Richtige Entscheidung. Eine Vergütung bei negativen Strompreisen zu zahlen ist volkswirtschaftlicher Unsinn und verteuert letztendlich die Lebenserhaltungskosten für die Allgemeinheit. Viel sinnvoller ist es mit intelligenten Speicherlösungen den Eigenverbrauch zu maximieren.
@ Stefan S
Volle Übereinstimmung. Nur sollten Sie auch wissen wie die negativen Preise entstehen. Der volkswirtschaftliche Unsinn fängt schon einige Stationen früher an. Ich nenne es energiewendepolitische Volksverdummung.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:..Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Zitat Ende.
Sie sehen,seit 2010 müssen die fossilen Kraftwerke nicht mehr den Erneuerbaren angepasst werden, sondern die Erneuerbaren den „Fossilen“ So funktioniert die Energiwende der „Altgedienten“
Sie haben Recht, dagegen gibt es nur eins, so viel wie möglich Eigenverbrauch, mit Speicher. Sollte dann noch was übrig bleiben, gibt es dafür Abnehmer, wie z.B. 1Komma 5°.
Eine Frage an die Experten: Kann diese Regelung nicht indirekt ein Booster für große Batteriespeicher werden? Es wird ja umso wichtiger, seine Einspeisung am Marktbedarf auszurichten. Wenn ich Wind / PV mit Speichern kombiniere, bin ich da doch auf der richtigen Seite.
Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Sie verstehen das vollkommen richtig. Betrachte Sie sich doch mal die Geschäftsmodelle von Sonnen, 1Komma5° und Enpal. Jetzt soll mir keiner kommen, und sagen ich würde für irgendwas anderes als die Energiewende Werbung machen.
Diese Protagonisten, sind diejenigen, die Sonne und Wind, — das Geschenk des Himmels — nicht eigennützig missbrauchen, sondern versuchen mithilfe der „KI“ der Allgemeinheit zukommen zulassen.
Fakt ist, der „Vorrangige Verbrauch“ der Erneuerbaren der seit 2010 gesetzlich aufgehoben worden ist, machen die quasi rückgängig.
Ich sehe die ganzen Regelungen nicht so negativ, wie es auf den ersten Blick aussieht, zumal andere Länder mittlerweile nachziehen, oder sogar härtere Regelungen haben, wie z.B. die Niederlande.
Wer es sich leisten kann und einen entsprechenden Stromverbrauch hat, kann seinen Stromspeicher erweitern. Reicht der Stromspeicher nicht aus, kann man weitere Überschussenergie mit kleinem Aufwand für die Wärmeversorgung nutzen, Thema Warmwasser mit PV-Strom erzeugen. Dazu benötigt man, neben einem Pufferspeicher bzw. großen Warmwasserbehälter, eine Steuerung und einen oder mehrere elektrische Heizstäbe. Ich verstehe nicht, warum das niemand so recht auf dem Radar hat. Solche Lösungen kosten nicht die Welt und Pufferspeicher sind günstiger als Stromspeicher. Weiterhin wird dabei auch fossile Energie eingespart, insofern die Warmwasserversorgung/Heizung noch über Gas oder Öl betrieben wird.
Selbst eine Wärmepumpe kann man mit einem elektrischen Heizstab unterstützen, dabei einfach die Temperatur fürs Warmwasser oder die Heizung höher steigen lassen als es die Wärmepumpe kann. So nebenbei kommt man dann auch auf Temperaturen um das Legionellen Thema elegant in den Griff zu bekommen. Aber damit erst mal genug von Heizungen und diesen ganzen Möglichkeiten.
Vieleicht sollte man sich auch Teile dieser Regelungen einmal genauer ansehen.
Wenn man sich die Gesetze zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen einmal ansieht, dürfte es eigentlich möglich sein, mit einem in Kaskade geschalteten Zähler mit Steuerungsmöglichkeit seine PV-Anlage zu betreiben. Vorteil, man kann reduzierte Netzentgelte, ca. 11 Cent/kWh brutto, in Anspruch nehmen und zu diesem reduzierten Preis dann auch den Speicher aufladen. Damit wären außerdem die, so hoch gelobten, dynamischen Stromtarife im Prinzip sinnlos, weil ich dabei keine große Ersparnis erkennen kann. Weiterhin werden die PV-Anlagen netzdienlicher betrieben, was beiden Seiten zugutekommt.
Es wäre hilfreich, wenn sich jemand mit den Regelungen zu Steuerbaren Verbraucheinrichtungen einmal mit einem Netzbetreiber verständigt um hier Klarheit zu schaffen.
Mir geht es um offiziell genehmigte Anlagen, die genau so betrieben werden.
„Mit kleinem Aufwand“
Es wäre interessant, welcher Anteil an großen Strommengen nach Tüv Süd EE02 Zertifikat „Zertifizierung von Stromprodukten aus Erneuerbaren Energien mit zeitgleicher Produktion“ (in der Region, bis 50km) verteilt wird und warum man dazu für normale Haushaltstromkunden strengere Regeln anlegt, als für (technisch, und vermutlich auch finanziell) günstiger zu optimierende Großverbraucher (auch gemessen an Netzaufwand und den Kosten dafür).
Dazu kann man sich nur immer wieder fragen, warum die Auslastung der (regelbaren) Ortnetztranfos nicht den normalen Stromkunden (für netzorientiertes Stromeinspeise- und Stromverbrauchsverhalten) zur Einsicht bekannt gegeben werden.
Günstige innovative Produkte dafür kommen immer öfter aus Asien, während man von (europäischen/)d. Herstellern, teils, im Stich gelassen wurde.
@ehrlich und kompetent
„ Dazu kann man sich nur immer wieder fragen, warum die Auslastung der (regelbaren) Ortnetztranfos nicht den normalen Stromkunden (für netzorientiertes Stromeinspeise- und Stromverbrauchsverhalten) zur Einsicht bekannt gegeben werden.“
Das habe ich voriges Jahr unseren Netzbetreiber so ähnlich auch schon gefragt. Wenn es Netzprobleme gibt, wollte ich ja als Prosumer gerne aktiv und positiv mitwirken.
Antwort war sinngemäß, das ginge nicht, da müsse man ja Einblick in alle Verbräuche haben. Und noch gäbe es hier im Netz keine intelligenten Zähler, an denen man das dann zentral ablesen könne.
Mein Vorschlag war, ob man nicht wenigstens ein pauschales Signal zur Verfügung stellen könne, so mit einer Skala von „Einspeisen ja, Bedarf besteht“ bis „Einspeisen nein, zuviel da“. Darauf kam die Antwort als
Frage, wie das gehen solle, sie könnten ja nicht jeden anschreiben. Ich meinte, vielleicht über eine App, die Interessierte sich herunterladen können? Reaktion: Aber die hätten sie nicht, wer solle das auch machen?
Na dann, wer hat eine Idee?
Monika Guder schreibt.
Na dann, wer hat eine Idee?
@ Monika Guder
Ich hab keine Idee, aber ich weiß, dass seit 2010 die Erneuerbaren aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurden, und seitdem separat an der Börse verkauft werden müssen. Dazu kommt, dass sie nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden. Wie das funktioniert, sieht man im Folgenden.
Schauen Sie mal hier.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Hinweis_kaufmannische.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wie Sie daraus erkennen können, haben wir seitdem ein Physikalisches und ein Virtuelles Netz.
Mit dem Virtuellen, haben wahrscheinlich nur die „Zauberer“ im Strommarkt was zu tun.
Ich frage mich immer, wie die eigentlich erkennen können, dass die EE die Netze überlasten, und abgeregelt werden müssen, wo die doch in ein kaufmännisches Netz eingespeist werden.
„Wenn es Netzprobleme gibt, wollte ich ja als Prosumer gerne aktiv und positiv mitwirken.“
Wenn Sie eine Einspeiseanlage mit über 1MW anmelden, dann wird man Sie auch ernst nehmen und unterhalb 100kWp bis 2kWp ist für die Netzbetreiber und Gesetzgeber alles ‚irgendwie‘ das gleiche geworden, in der Regelung (für Neuanlagen).
Es muß auch keine ‚App‘ sein, denn die Netzbetreiber könnten auch eine schlichte Internetseite einplanen, auf welcher einfachste Daten wie Netzfrequenz, Netzspannung, Leistungsfaktor, Auslastung des Ortsnetztrafos mit 60 Sekunden Verzögerung dargestellt werden?
Dann müssen Sie auch noch die Hersteller der Wechselrichter davon überzeugen, daß eine einheitliche Schnittstelle zur Ansteuerung günstig wäre (jetzt sollen das die Haushaltstromkunden oder ‚Prosumer‘ ‚für das gute Klima‘ übernehmen).
Für Ideen sollten Sie in den Etagen nachfragen, die auch viel daran verdienen?
Ein wichtiger und notwendiger Schritt für eine bessere Integration von Solarstrom ins Netz!
@ Hans Diehl
Danke, aber ich hatte was anderes im Sinn. Meine Frage bezog sich eigentlich auf eine App der örtlichen Energieversorger/Netzbetreiber, die Interessierte sich herunterladen können, um den Eigenverbrauch oder die Einspeisung zu unterstützen.
Monika Guder
Und ich wollte Ihnen auf meine Art mitteilen, warum das denen gar nicht möglich ist, wegen den zwei Varianten.