Die 2023 mit Paragraph 6 des EEG eingeführte Regelung, wonach Photovoltaik- und Windkraftbetreiber die jeweiligen Kommunen an den Erträgen ihrer Anlagen mit 0,2 Cent je Kilowattstunde beteiligen sollen, ist der bayrischen Staatsregierung – wie auch den schon weit früher aktiv gewordenen Regierungen beispielsweise in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen – nicht genug. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat im Münchener Ministerrat die Zustimmung für ein von ihm vorgelegtes Gesetz erhalten, das eine verpflichtende Beteiligung von Kommunen an neuen Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen festschreibt.
Im EEG lautet die Formulierung, dass Anlagenbetreiber den Kommunen eine „einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung“ anbieten dürfen – nicht müssen. Diese Regelung soll es ermöglichen, dass Projektierer oder Betreiber einer Kommune Zuwendungen anbieten und dass die dort Verantwortlichen diese auch annehmen dürfen, ohne dass beide Seiten sich wegen Korruptionsdelikten strafbar machen. Allerdings würden Bürger, so die Kritik der bayrischen Landesregierung, hierbei nur indirekt profitieren. Zudem sei eine bundesweit einheitliche Regelung „derzeit nicht in Sicht, weshalb Bayern eine eigene verbindliche Regelung entwickelt hat“. Das entsprechende Gesetz wird nach der Verbandsanhörung dem Landtag vorgelegt.
Vorgesehen ist, dass bei Windrädern ab 50 Metern Höhe – also bei allen, denn geringere Höhen gibt es de facto nicht – sowie bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 5 Megawatt Leistung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde 0,3 Cent an die jeweilige Gemeinde und an „Bürgerbeteiligungsprojekte“ gehen. Dies soll, wie es auch bei der EEG-Regelung und den Bestimmungen anderer Bundesländer der Fall ist, die Akzeptanz in den Kommunen steigern. Von der Regelung ausgenommen sind einer Mitteilung zufolge „Projekte von Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Photovoltaikanlagen, wie Agri- oder Floating-PV“.
Für die abgabepflichtigen Anlagen soll gelten, dass sich Vorhabenträger mit den Gemeinden auf eine individuelle Vereinbarung einigen. „Die Möglichkeiten reichen von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft hin zu vergünstigten Stromtarifen oder der Finanzierung gemeinnütziger Projekte“, heißt es in der Mitteilung. Auch Maßnahmen wie der Aufbau einer Ladeinfrastruktur seien denkbar.
Bei Windkraftanlagen müssen sich „sämtliche Gemeinden in einem 2,5 Kilometer-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden“ die Abgabe teilen, bei Photovoltaik „profitieren die jeweiligen Standortgemeinden sowie deren Einwohner“.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Gute Sache. Die Proteste „besorgter“ Bürger und die ablehnende Haltung von Stadträten (wie gerade eben in Meckpomm) werden dadurch zurückgehen.
Ich halte von solchen Abgaben überhaupt nichts. Solche Anlagen werden damit unwirtschaftlicher. Einerseits will man günstigen Strom andererseits will man ohne Investiert zu haben Geld nehmen neben den Steuern. Macht man das auch bei AKW‘s. Es ist mal wieder Raubrittertum! Gerichtet gegen Anbieter und Verbraucher.
Lieber Herr Aiwanger, ich bin nicht durch Windräder, sondern durch die A3 belastet, außerdem versperrt mir ein großer Industriekomplex die schöne Aussicht. Bekomme ich bitte auch etwas, damit meine Unzufriedenheit etwas (monetäre) Milderung erfährt?
Ich verstehe es nicht:
Einerseits redet sich die Regierung über alte Tugenden wie Fleiß etc. in Rage und beschwört, dass sich jeder auch mal zusammen reißen möge, andererseits erkauft man sich hier Zustimmung für eine volkswirtschaftlich sinnvolle Entwicklung. Wo bleibt da der rote Faden, wenn man das Richtige nicht durchgängig mit guten Argumenten verkaufen kann?
Kommen wir da nicht zu einer „what’s in for me“-Mentalität, die wir uns nicht leisten können? Wo endet das?
In Bayern hat man auch 20% mehr Sonneneinstrahlung als in NRW oder NS….
Merkt nur keiner das es dort überfördert ist…
Die bräuchte man auch, um den höheren Strompreise zu drücken, wenn man durch geteilte Strompreiszonen fair die Kosten verteilen würde. Ergo: Da ist immer noch nichts zu verschenken.
Oder habe ich verpasst, dass in Spanien jemand das Vielfache abgibt? Dort scheint ja noch mehr Sonne… .
Bei einer eigenen Strompreiszone würde die Überförderung ja verhindert werden.
Toll, Aiwanger klopft sich auf die Schenkel, aber die Zeche zahlt der kleine Strombezieher. Aber das Schlimmste ist, dass hierdurch erneuerbare Energien künstlich verteuert werden.
Ein Schelm, der denkt: „Das passt doch ins Konzept der der CSU…“
Ob das bei der Windkraft in Bayern hilft. So wird die Wirtschaftlichkeit noch schlechter. Und wenn das Geld unter den Anwohnern verteilt werden soll, ist das doch komisch. Wie soll das funktionieren. Jeder bekommt 2 Euro pro Jahr überweisen??? Das kann mir in sehr kleiner Orten Sinn machen.
An die Kommune ist ja ok. Aber an die Bürger. Wir werden es nächsten Jahr sehen, ich glaube aber nicht an einen positive Wirkung bei den Windanlagen.
Schöne Grüße
Es sollte lieber eine Bürgerinvestitionsmöglichkeit mit Renditen geben.
Btw: Süss, der Hubsi mit dem Akkuschrauber
Schlecht, das verteuert die Energiewende und die Energiekosten der Haushalte und Industrie.
PV erreicht höhere Flächenerträge in MWh/ha als Windenergie. Die Erlöse für die Kommunen sind überzogen hoch. Daneben profitieren sie von Gewerbesteuern und ihre Landeigentümer von Pachten.
Die Kommunen wollen der Regel sowieso Solarparks per B-Plan zulassen. Es ist die Landes- und Regionalplanung, die sie darin mit Solarverboten einschränkt. Die Kommunen brauchen keine extra-Benefits, anders als bei der Windenergie, die nun mal größere Eingriffe in der Umgebung verursacht. Auch bei der Windenergie wäre es wichtiger, dass die Standortgemeinden die bei ihnen erwirtschaftete Steuerkraft auch behalten dürfen, statt sie über Kreisumlagen abzuziehen oder Zuschüssen wegen „genügender Finanzkraft“ nicht mehr zu gewähren.
Gleichzeitig ist der Marktwert der Solarenergie geringer und wird weiter abnehmen. Damit wird das anteilige Gewicht dieser fixen Abgabe zunehmen. Hier sind es 0,3 Cent/kWh. Beim Verbrauch desselben Stroms kommen dann in kleinen Gemeinden 1,32 Cent/kWh für die Konzessionsabgabe dazu, usw.