Brandenburg beschließt Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 2025

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Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg, die ab 2025 in Betrieb gehen und mehr als ein Megawatt Leistung haben, müssen künftig eine Sonderabgabe zugunsten der Standortkommune zahlen. Dieses seit Herbst 2023 geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) hat der Landtag des Bundeslandes am Donnerstag beschlossen. Die Sonderabgabe ist demnach jährlich für die Dauer des Betriebs des jeweiligen Solarparks an die anspruchsberechtigte Kommune zu zahlen und beträgt 2000 Euro pro Megawatt und Jahr. Das Gesetz sieht außerdem eine Zweckbindung für die Einnahmen im Sinne von Paragraf 22b Absatz 6 EEG vor: Das Geld muss beispielsweise für die Aufwertung von Ortsbild und Infrastruktur, zur Förderung kommunaler Veranstaltung und sozialer Aktivitäten oder auch zur Gründung von Bürgerenergiegesellschaften und für die kommunale Förderung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen an und auf Gebäuden verwendet werden.

„Diese Abgabe schwächt die Energiewirtschaft. Die Sonderabgabe wird einige Solarprojekte ernsthaft gefährden“, so Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg. Aus Sicht des Verbandes schwächen die zusätzlichen Kosten für die Erzeugung von erneuerbarem Strom und Wärme in Brandenburg den Standort und verhindern eine Vielfalt von Beteiligung. Problematisch sei, so der LEE BB weiter, dass das Wirtschaftsministerium am Donnerstag empfohlen habe, auch die landeseigene Abgabe für Windparks zu erhöhen – diese beträgt aktuell 10.000 Euro pro Windrad und Jahr. Ein neuer Solar-Euro und ein erhöhter Wind-Euro auf die Produktion führe dazu, dass Energie aus Erneuerbaren in Brandenburg immer teurer wird – zu Lasten von Verbrauchern und Unternehmen. „Der Standortvorteil, den sich Brandenburg gerade durch die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien aufbaut, schmilzt“, so Glahr.

Weiterer Kritikpunkt des Verbandes: Es sei nicht klar geregelt, dass die Landesregelung anstelle der Bundesregelung trete, also die im EEG geregelte Beteiligung der Kommunen an jeder eingespeisten Kilowattstunde in Höhe von 0,2 Cent. In der Tat findet sich in der Gesetzesvorlage darauf keinerlei Hinweis. „Damit wird vielerorts die Erwartung geweckt, einen Anspruch auf beide Abgaben zu haben. Vorhabenträger und Gemeinde bekommen ein Problem mehr“, so Glahr.

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