Der Verband für nachhaltige Agri-PV (VnAP) begrüßt ausdrücklich die neue Norm DIN SPEC 91492, die Anforderungen an die Nutztierhaltung im Zusammenhang mit Agri-Photovoltaik-Anlagen definieren soll. Allerdings seien „differenziertere und strengere Rahmenbedingungen“ notwendig, erklärte der Verband am Donnerstag. Ansonsten drohe eine unzureichende Abgrenzung zu herkömmlichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen und es bestehe ein Missbrauchspotenzial.
Nach Angaben des VnAP sind gegenüber der Norm DIN SPEC 91434, die die Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung im Zusammenhang mit Agri-Photovoltaik-Anlagen festschreibt, bereits Fortschritte zu erkennen. So sei beispielsweise die Wasserverfügbarkeit in der neuen Norm ein „muss“-Kriterium. Richtig sei auch die Differenzierung zwischen Anlagen im räumlichen Zusammenhang mit den Stallungen und auf freien Flächen grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings, so der Verband weiter, auch diese Norm sei keine „hinreichende Basis für gesetzliche Regelungen“. Sie weise Defizite hinsichtlich der Sicherstellung der landwirtschaftlichen Hauptnutzung auf.
Der VnAP nennt dafür verschiedene Beispiele. So fehle die Differenzierung in der Art der Tierhaltung, also etwa ob es sich um Großtiere oder Geflügel handelt. Zudem fehlten in der Norm quantifizierbare und messbare Anforderungen für die Bewirtschaftbarkeit, Wasser- und Lichtverfügbarkeit. Es seien auch keine Vorgaben für die Grenzen der Nutzungsänderungen der Flächen definiert. Der Verband merkt dazu an, dass sich auch hochwertige landwirtschaftliche Flächen für konventionelle Photovoltaik-Anlagen umwidmen ließen, die dann mit Tierhaltungsformen wie Schafe und Geflügel kombiniert werden könnten. Weiterhin fehlt dem Verband eine neutrale, hoheitliche Instanz, die die landwirtschaftlichen Nutzungskonzepte nach klaren Vorschriften abnimmt.
Angesichts dieser Defizite hält der Verband die neue Norm für ungeeignet, die für eine nachhaltige Agri-Photovoltaik notwendige vorrangige landwirtschaftliche Nutzung hinreichend sicherzustellen. Allerdings sei sie ein Baustein für die künftige Regulatorik im Agri-Photovoltaik-Segment. Dazu muss sie jedoch mit ergänzenden Anforderungen und Auslegungsvorgaben versehen werden.
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Flach-liegende, Flächen-fressende Agri-PhotoVoltaik ist -eigentlich- zur Zeit so überflüssig wie ein Kropf:
1. „Geht man i n die Höhe“ kann man zig qm SolarFläche pro qm BodenFläche gewinnen.
2. Es gäbe noch „für viele MegaWatt Solarleistung gute“
längst vorhandene „Ständer“ zu nutzen:
Strom-GutterMasten, SendeMasten, SeilBahnStützen, WindKraftTürme und … und.. und
3. Bei „senkrechter Positionierung“
wird die „überstflüssige Stro-Mittags-Spitze“ deutlich reduziert
wird morgens / abends / winters mehr Strom gwonnen
wird der EndWirkungsGrad um ca !05 steigen – aus Selbst-Kühlung
durch aufsteigende Luft
Schön wärs ! — ABER ? ? ?
Alles Gute !
Wolfgang Gerlach
wolfgang.gerlach.tr@gmail.com
scheinbar.de.tl