Die Bundesnetzagentur arbeitet aktuell im Zuge des Festlegungsprozesses zur allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) an einer neuen Netzentgeltsystematik. Dabei geht es nicht nur darum, wie und wann die Netzentgeltbefreiung für große Batteriespeicher fallen soll, sondern auch darum künftig alle Erzeugungsanlagen an den Netzkosten über Entgelte zu beteiligen.
Offenbar hat das Verhalten der Bundesnetzagentur, die die rückwirkende Erhebung von Netzentgelten für bestehende Batteriespeicher erwägt, für gehörig Unsicherheit gesorgt. Zumindest sah sich die Bundesnetzagentur nun gezwungen bezüglich der laufenden Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Dachanlagen mit Stichtag 1. Juni einen Hinweis auf seiner Website zu veröffentlichen. „Auf Grund von Nachfragen aus dem Kreis potentieller Bieter weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass von den Teilnehmern dieser Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion (Kapazitätsentgelte) im Sinne der Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zur Beteiligung der Einspeiser vom 17. Februar 2026 erhoben werden“, heißt es dort. Dazu kommt der Hinweis, dass alle weiteren Fragen im Zuge des AgNes-Festlegungsprozesses geklärt würden.
Die Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (2. Segment) mit Stichtag 1. Juni hat ein Volumen von 296,269 Megawatt. Sie ist für Anlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung bestimmt. Der Höchstwert für die Gebote beträgt 10,00 Cent pro Kilowattstunde. Die jüngst abgeschlossen Februar-Runde war deutlich unterzeichnet. Am Ende verteilte die Bundesnetzagentur 85 Zuschläge mit insgesamt gut 155 Megawatt Leistung. Die Zuschlagswerte bewegten sich dabei zwischen 7,88 und 10,00 Cent pro Kilowattstunde mit einem durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 9,56 Cent pro Kilowattstunde.
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