Nach dem ersten Konzept aus dem Bundeswirtschaftsministerium und einem Papier aus dem Kanzleramt ist nun ein neuer Vorschlag in Umlauf gebracht worden, wie die Mehrerlöse der Betreiber am Spotmarkt abgeschöpft werden sollen. Es enthält ein „Abschöpfungsverfahren und Wahlmöglichkeiten“. So soll je nach Bestandsverträgen unterschieden werden – also ob bestehende anlagenspezifische Vermarktungsverträge (PPAs) vorliegen oder eben nicht. Dabei gilt für alle Anlagen das gleiche System und diesselben Wahlmöglichkeiten. Die Mehrerlöse werden jedoch nur bei Anlagen ab einem Megawatt abgeschöpft. Bei Anlagen, die vor dem 1. November 2022 einen PPA abgeschlossen haben, haben zudem einmalig die Wahl, für die Laufzeit des Vertrags in die Abschöpfung nach tatsächlichen Erlösen zu wechseln, wie es in dem pv magazine vorliegenden Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt. Dort werde eine eher geringe Sicherheitsmarge von 10 Euro pro Megawattstunde gewährt. Diese Option sei auch bei Direktvermarktungsverträgen gegeben, für die aber wegen der eher höheren Marge mehrheitlich das Standardmodell attraktiver sein dürfte.
Im Standardmodell erfolgt nach dem Papier in Schritt 1 die „Abschöpfung ach Spot-Benchmark“ und wahlweise Schritt 2 „Hedging-Korrektur mit Sicherheitsmargen“. Im ersten Schritt würden damit die Erlöse basierend auf dem Benchmark berechnet, die sich bei einer reinen Spot-Vermarktung ergeben würden. Grundlage für die Berechnung soll die physische Einspeisung und der Day-Ahead-Spotpreis sein. Der Benchmark entspricht in der Regel den tatsächlichen Erlösen. In diesem Modell wird eine Sicherheitsmarge von 30 Euro pro Megawattstunde plus 4 Prozent des Monats-Basepreises kalkuliert.
Im zweiten Schritt stehe es dem Anlagenbetreiber dann frei, die Abrechnung nach Spot-Benchmark um das Hedging-Ergebnis zu korrigieren, so der neue Vorschlag. Diese werde sich im aktuellen Marktpreis „meist abschöpfungsreduzierend“ auswirken, da bei hohen Spotpreisen und tiefen Terminmarktpreisen eher Verluste aus dem Hedging entstehen.
Eine spezielle Regelung ist für ungeförderte Neuanlagen enthalten. Ihnen werde einmalig die Anrechnung eines neuen, nach dem 1. November 2022 geschlossenen PPAs ermöglicht. Für diesen stehe ihnen auch die Möglichkeit der Spitzabrechnung offen. „Auf dieses Weise bleiben geplante PPA-Abschlüsse von Neuanlagen möglich, ohne Verluste zu riskieren. Dies ist eine Begünstigung von neuen Anlagen im Vergleich zu Bestandsanlagen. Derzeit wird geprüft, ob diese Begünstigung rechtlich begründbar ist“, heißt es in dem Konzept.
Neuer Stichtag für die Abschöpfung von Übergewinnen soll nun der 1. November 2022 sein, vorher waren für den Spotmarkt noch der 1. März und 1. September im Gespräch. Spätestens seit der Veröffentlichung des Eckpunkepapiers aus dem Kanzleramt sei klar gewesen, dass es ein entsprechendes Vorgehen geben werde. Die betreffe alle Börsenprodukte, also auch individuelle PPAs von Erneuerbaren-Anlagen. „Das heißt: Vergangenheitsbezogen sieht das Konzept der Bundesregierung eine Ist-Anrechnung von Termingeschäften vor. In die Zukunft gerichtet wird hingegen ein Benchmarkt-Ansatz verfolgt, der sich nach Standard-Terminverträgen (überwiegend Konventionelle) und individuellen PPAs (überwiegend Erneuerbare) unterscheidet“, so das aktuelle Papier.
Bei Standard-Terminverträgen könnten so selbstgewählte Benchmarks angewendet werden. Zudem können Anlagenbetreiber künftige Terminvermarktungsgeschäfte geltend machen und es zukunftgerichtet eine Hedging-Quote nennen, die bei der Abschöpfung berücksichtigt wird. Bei PPAs würden tatsächliche Preise und Mengen umfänglich berücksichtigt, wenn sie vor dem 1. November 2022 geschlossen wurden. Stammen die PPAs aus der Zeit nach dem 1. November dann greife die Abschöpfung nach Spot-Benchmark.
Ein Vorschlag aus der Branche, die erzielten Erlöse aus dem Termingeschäft im Nachhinein zu melden und als Basis für die Abschöpfung zu nutzen, sieht die Bundesregierung kritisch. „Eine Ist-Abschöpfung auf Grundlage von Handelsgeschäften, nach Bekanntwerden des Abschöpfungsinstruments eingegangen wurden, würde zu einer signifikanten Reduktion der staatlichen Einnahmen führen“, so die Begründung. Dieser Vorschlag eröffne Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Abschöpfung.
Technologiespezifische Referenzkosten
Bei den Technologien, deren Mehrerlöse abgeschöpft werden sollen, hat sich nichts geändert. Die Liste umfasst alle Erneuerbaren außer Biomethan, Abfall, Kernenergie, Raffinerie-Rückstände und Braunkohle. Nicht abgeschöpft werden die Übergewinne unter anderem bei Speichern, Steinkohle und Erdgas.
Weiterhin soll die Festlegung von technologiespezifischen Referenzkosten erfolgen sowie ein Sicherheitszuschlag für Spot- oder Terminmarkt gewährt werden. Gleichzeitig werde noch ein 10-prozentiger Vermarktungszuschlag oberhalb der Erlösobergrenze erzielten Erlöse eingeräumt. Am Ende sollen 90 Prozent des abschöpfbaren Betrags auch wirklich an den Staat fließen. „Einbehalt von 10 Prozent der Erlöse ist wichtig, um effiziente Anreize für Dispatch und Verfüg-barkeit oberhalb der technologiespezifischen Erlösobergrenze zu erhalten“, so die Aussage im Papier.
Als Referenzkosten werden bei EEG-Anlagen mit anzulegendem Wert konkret diese angenommen. Wenn die Erneuerbaren-Anlagen keinen anzulegenden Wert haben – also förderfrei entstanden sind – liegen die Referenzkosten bei 10 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen aus den Innovationsausschreibungen wird noch die fixe Marktprämie auf die 10 Cent pro Kilowattstunde addiert. Wegen der Berücksichtigungen von Unschärfen liegt der Sicherheitszuschlag am Spotmarkt höher mit den 3 Cent pro Kilowattstunde und bei Photovoltaik sowie Windkraft noch zusätzlich 4 Prozent des Base-Monatspreises, die auch höheren Direktvermarktungskosten Rechnung tragen sollen. Am Terminmarkt sind teilweise keine Sicherheitszuschläge oder nur eher geringe vorgesehen.
BEE: Kernproblem bleibt bestehen
„Der überarbeitete Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz enthält zwar Verbesserungen, das Kernproblem bleibt jedoch bestehen: Ein komplexer, fehleranfälliger Mechanismus zur Abschöpfung von Erlösen anstatt von Gewinnen riskiert gravierende Verwerfungen in der Erneuerbaren-Branche“, kommentierte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Die geplanten Eingriffe in bestehende Vermarktungs- und Geschäftsmodelle sorgen bereits jetzt für massive Verunsicherung und die Stornierung von Projekten. Allein bei der Bioenergie wurden rund eine halbe Milliarde Euro an notwendigen Investitionen nicht getätigt. Auch 92 Prozent der Projektierer von Photovoltaik-Anlagen rechnen damit, dass ihre Projekte mit der angekündigten Abschöpfung unrentabel werden.“
„Nicht nur liegen die Kostenstrukturen bei den Erneuerbaren Anlagen immer noch allzu nah oder gar deutlich über den aktuell in der Diskussion befindlichen Erlösgrenzen, auch Marktsegmente wie zum Beispiel der PPA-Markt oder der Terminmarkt würden von dem geplanten Eingriff massiv gestört, was zu erheblichen Verwerfungen am Strommarkt führen könnte“, so Peter weiter. Sie warnte, dass Anreize zur Bereitstellung von Flexibilitäten im Markt fehlten oder könnten völlig unterlaufen zu werden könnten. „Durch die Rückabwicklung von Verträgen drohen eine Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen und ein Milliardenschaden, der auch die Gefahr von Insolvenzen in sich birgt. Den weiter vorgesehenen Treppenansatz sieht die Branche – bestätigt durch das Gutachten der Kanzlei Raue – als nicht EU-rechtskonform an.“
Der BEE forderte die Prüfung einer steuerlichen Lösung. „Diese ist europarechtlich zulässig, einfach und effizient. Ansonsten droht der weitere Ausbau erneuerbarer Energien massiv ausgebremst und der Weiterbetrieb vieler Bestandsanlagen riskiert zu werden“, erklärte Peter.
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Wer soll das Ganze administrieren?
Wahnsinn und die Spotpreise liegen wieder bei 10 Cent..
Scheitert doch eh vor dem Bundesverfassungsgericht wegen dem Bestandsschutz der bestehenden Anlagen (Art. 14 GG).
Falls die Bundesregierung vermeiden will, dass am Markt Extra-Erlöse erzielt werden, weil in einem Nachbarland ein paar AKW nicht laufen, dann sollte sie bei Neuanlagen auf die Direktvermarktung verzichten und fixe Einspeisevergütungen einführen. Spart Kosten und beschleunigt den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Kann mir jemand einen Tipp geben welche Studiengänge ich besuchen muss, um diesen Artikel bzw. den Abschöpfungsvorschlag zu verstehen?
Abgebrochenes Studium aller Art oder ein Dr. phil. sollten reichen. Oder meinst du etwa unsere Politiker verstehen es selber nicht vollständig mit allen Konsequenzen für die Umsetzung?
Die BNetzA wird ohnehin für die nächsten 10 Jahre ausgelastet sein, wenn sie die vollständigen Handelsbücher aller deutschen Versorger nachkalkuliert.
Oder McKinsey und Co. haben hier gleich die Folgeaufträge im Sack.
„Dem Hedgegeschäft liegt die Absicht zugrunde, einen gegenwärtig als annehmbar empfundenen Preis, wie etwa den Börsenkurs eines Wertpapiers, den Wechselkurs einer Währung oder einen Zinssatz, für die Zukunft mittels Risikokompensation festzulegen.“
„Allerdings ist über die gleichen Instrumente, die der Risikoabsicherung dienen, auch eine reine Spekulation mit dem Ziel der Gewinnerzielung möglich. Ein großer Anteil der an den Börsen gehandelten Derivate dient der Spekulation. Dies kann die Preisbildung verzerren und zu spekulativen Blasen führen.
Kritiker des Hedging führen an, dass das abzusichernde Risiko weitergereicht werde und es letztlich ein Partner definitiv annehmen müsse. Zudem trügen Sicherungsgeschäfte zur Aufblähung der Kreisläufe auf den Finanzmärkten bei und würden sich gegenüber der Realwirtschaft verselbstständigen.“
@“verdienst“: Im Prinzip richtig. Der Grundgedanke ist sogar der, dass bei jedem Geschäft Spekulation mit dabei ist. Der Geschäftspartner auf der einen Seite will sich absichern, der auf der anderen Seite spekuliert darauf, dass die Absicherung nicht nötig ist, aber für den Fall, dass sie doch nötig war, lässt er sich diese Risikoübernahme bezahlen. Deshalb kostet Risiko immer Geld, auch wenn die Gefahr, vor der man Angst hat, nicht eintritt. Will man die Kosten für die Verbraucher niedrig halten, sorgt man dafür, dass die Risiken für die Leistungserbringer niedrig sind. Die Risikokosten fallen dann für die Verbraucher nur dann an, wenn das Risiko tatsächlich eintritt. Da die Kostenübernahme von tatsächlich eingetretenen Risiken durch die Verbraucher auf einem Markt mit Gütern der Daseinsvorsorge unvermeidbar ist, ist diese günstigste Lösung immer vorzuziehen. Den Terminmarkt sollte man deshalb so klein wie möglich halten und statt dessen dafür sorgen, dass Chancen und Risiken möglichst ungefiltert an die Verbraucher durchgereicht werden. Wenn sie zwischendrin hängen bleiben, führt dies zu Übergewinnen bzw. Pleiten. Die Übergewinne gehen, außer wenn sie bei Verbrauchergenossenschaften anfallen, den Verbrauchern verloren, die Pleiten kann man sich zumindest kurzfristig nicht leisten und rettet deshalb die betroffenen Unternehmen mit Steuermitteln. Beides sehr unerfreulich und deshalb zu vermeiden.
„Bei der Spekulation mittels Leerverkäufen identifizieren Marktteilnehmer überbewertete Spekulationsobjekte und vertrauen darauf, dass bis zum Abschluss des Deckungsgeschäfts der geringere Fundamentalwert des Objekts zu einem Kursrückgang führt.“
„Spekulation ist so alt wie der Warenhandel.“
„Keynes unterschied zwischen den professionellen Spekulanten mit einem superioren Wissen und den „kleinen“ Spekulanten. Als „Spekulation dritten Grades“ charakterisierte Keynes die Absicht der institutionellen Marktteilnehmer, die Reaktion der nicht informierten Marktteilnehmer zu antizipieren. Im Aktienmarkt sah Keynes prinzipiell einen rein spekulativen Markt.“
„Das Preisniveau kann zum Gleichgewichtspreis konvergieren.“
„Erst Spekulanten ermöglichen den Transfer von Risiko an andere Marktteilnehmer, []“
„Die Spekulation besitzt keine Versorgungsfunktion, weil durch Kauf Vermögenswerte erworben werden, die nur zu Spekulationszwecken gehalten werden und nicht ihrem eigentlichen Zweck dienen sollen. Der Spekulant ist am Spekulationsobjekt nicht interessiert, sondern ausschließlich am erwarteten Gewinn.“
„Ökonomische Spekulation ist eine Aktivität, die von einigen Ethikern negativ betrachtet wird. []“
Parteilich geleitete, Moralische Verwahrlosung ist unerfreulich und zu vermeiden
Die Hoffnung, dass mit einem Wirtschaftsminister der Grünen das systematisch verkomplizierte Verhinderungs-EEG der Merkel-Jahre vereinfacht wird, wird sich wohl leider nicht erfüllen. Im Gegenteil. was hier aufgeschrieben ist, toppt alles und torpediert jede neue Investition in Großanlagen über 1 MW. Es wird die Großinvestoren treffen, auch die Stadtwerke.
Die Gruppe um Herrn Habeck liefert gerade ihr Meisterstück ab.
Was hier besonders in Kontor schlägt ist, dass die Kalkulation der Erlöse massiv mit Unsicherheiten und komplexen Regeln unterlegst ist. Die Banken werden bei Neuprojekten gleich ganz abwinken oder erhöhte Eigenkapitalanforderungen haben. Damit sinkt aber die Projektrendite.
Ich habe anderswo gelesen, dass der Mechanismus der Abschöpfung bis März 2024 gelten soll. Vielleicht sollte man einfach mal warten, bis sich das Ganze geklärt hat. Es ist derzeit sinnvoller, sein Geld am Kapitalmarkt zu parken, anstatt es in Projekte der Erneuerbaren Energien zu stecken.
Oder man geht dorthin, wo solche Regeln nicht gelten. Vielleicht ist das ja auch der Gedanke hinter diesen Plänen. Windparks in Kanada, statt in Schleswig-Holstein. Wer weiß…
Mit „contracts of difference“ wie es in anderen Ländern üblich ist, hätten wir das Problem erst gar nicht. Wir könnten sogar die Einnahmen sinnvoll verwenden, um z.B. die Förderung zu verbessern oder die Stromkosten zu senken.
Da sollten wir bei großen Anlagen schleunigst hinkommen, dann wäre wir auch für die Zukunft besser gewappnet.
Hallo Stefan, das funktioniert aber auf der Freifläche nur, wenn auch die Zuschläge für Neuprojekte hoch genug sind. Bei 5,niedrig Cent je kWh, den aktuellen Errichtungskosten und dem aktuellen Zinsumfeld lässt sich kein Freiflächenprojekt mit Zuschlag vernünftig realisieren. Dann müssen die Zuschläge spürbar hochgehen.
Wenn keine Aussicht besteht, bei Direktvermarktung zeitweise mehr erlösen zu können, als es der garantierten Einspeisevergütung entspricht, wird das auch kein Bieter in seinen Geboten auf den Auktionen mit einkalkulieren. Die Gebotspreise werden dann automatisch höher. Da die Bieter auch weniger Risiko haben, wenn sie nicht auf schwer kalkulierbare Mehrerlöse an der Börse angewiesen sind (wer kann das schon für die nächsten 20 Jahre wissen?), sinken auch die Kosten für dieses Risiko. Für die Verbraucher wird es dann trotzdem insgesamt billiger, wenn sie weniger Risikokosten bezahlen müssen.
Schon wieder ein weiteres Bürokratenmonstrum, das seinerseits Unmengen an Geld verschlingt. Wer glaubt, dadurch würden die Verbraucher auch nur 1 (ein) Cent günstigere Kosten haben, der hängt einer gefährlichen Illusion an. Bisher haben Politiker noch immer das, was sie schon in den Händen hatten, nicht mehr hergegeben…
Dass Politiker nie etwas hergeben würden stimmt aber nicht. Die Angleichung der steuerlichen Tarif-Eckpunkte an die Inflation wird jeweils großartig als „Steuersenkung“ zelebriert. Und die CDU hat sich ihre Zustimmung 2003 zu der Hartz-4 Reform mit einer starken Absenkung des Spitzensteuersatzes vergelten lassen. Vernünftig war das nicht, aber die Absenkung haben wir bis heute, und dank FDP auch keine Aussicht, dass dieser Fehler korrigiert wird.
Manchmal kann man sich nur wundern: Da macht sogar der Lobby-Verband BEE einen vernünftigen Vorschlag, wie man seine Mitglieder ausnehmen könnte, die Politik hätte es aber gerne komplizierter und rechtsunsicherer. Oder sind das nur hinterfotzige Ministerialbeamte, die sich schon darauf freuen, wie ihr Chef schon wieder mit einem Projekt scheitert? Oder liegt es daran, dass die Steuerlösung vom Finanzministerium federführend betrieben werden müsste, und die keine Lust haben?
Selbst der Cal-27 liegt noch bei 13,7 ct/kwh.
Jetzt bis 2027ff alles oberhalb von 10 ct abschöpfen oder was ist hier genau die Strategie?
Wo sind wir hier? Mir fällt es schwer, den Gedankengängen der Ministerialen zu folgen.
Wie wäre es mal darüber nachzudenken, wie früher, den Strommarkt ohne eine Strombörse zu bestreiten?
Oder ein anderer Ansatz:
Man führe den vermuteten „Übergewinn“ schon bei der Entstehung, an der Börse als Abgabe ein, der sich im Nachhinein mit Meldung des tatsächlichen erwirtschafteten Gewinnes wieder reduzieren ließe.? Ähnlich dem Lohnsteuerjahresausgleich.
Ist das nicht wieder zu Recht ein Fall für unseren ständigen Mahner der Merrit-Order -Fraktion?
Gäbe es die 2010 eingeführte Regelung nicht, daß das letzte benötigte Kraftwerk, preisbestimmend für die Gesamtheit der Stromerzeuger auftritt, wären auch keinerlei Übergewinne zu beanstanden.
Und was bringt das jetzt alles für den Verbraucher?
Thomas I schreibt.
Ist das nicht wieder zu Recht ein Fall für unseren ständigen Mahner der Merrit-Order -Fraktion?
Gäbe es die 2010 eingeführte Regelung nicht, daß das letzte benötigte Kraftwerk, preisbestimmend für die Gesamtheit der Stromerzeuger auftritt, wären auch keinerlei Übergewinne zu beanstanden.
Und was bringt das jetzt alles für den Verbraucher?
@ Thomas I.
Dass Sie auf dem richtigen Weg sind merkt man schon lange, Deshalb vom „Merit Order Mahner“ noch einen kleinen richtungsweisenden Hinweis auf dem Weg.
Das letzte noch benötigte Kraftwerk hat auch schon vor 2010 den Preis bestimmt, nur war das damals kein teures Gaskraftwerk, weil das von den Erneuerbaren – die waren damals noch zwingend bei den Versorgern – nach dem Merit Order Prinzip verdrängt worden ist. Das war dann ein weitaus billigeres Steinkohlekraftwerk , der Börsenpreis war entsprechend geringer und somit auch die Übergewinne so gut wie unmöglich.
Derzeit viele Unwägbarkeiten im System. Mein Direktvermarkter zum Beispiel hat uns einen neuen Vertrag für Januar 23 mit Erhöhung von 1000 auf 6500 € bei Anlage PV 570 KW in Aussicht gestellt, wenn wir uns innerhalb von 10 Tagen entscheiden. Auf Schriftverkehre reagiert keiner mehr. Die telefonische Erreichbarkeit wurde eingestellt. Sehr erstaunlich!
… es waere die Frage wert, welchen Unternehmen sich die Regierungsparteien SPD/Gruene/FDP jeweils zuordnen, hinsichtlich der Beteiligung an Verwaltungs- und Aufsichtsraeten, Geschaeftsleitung, Vorstaenden?
… eine weitere Frage an die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt?
Das Ergebnis – sehr erstaunlich?
… die naechsten Legislaturperioden wuerden bereits vorbereitet (und dann waere wieder „alles“ besser)?