Sachsen-Anhalt will Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern

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Der Denkmalschutz wird vielerorts bislang höher bewertet als die Erzeugung von Solarstrom. Ergo gibt es viele Hindernisse, wenn eine Photovoltaik-Anlage auf denkmalgeschützten Gebäuden entstehen soll. Sachsen-Anhalt will dies nun ändern und die Installation erleichtern. Derzeit wird ein entsprechender Erlass an die Denkmalschutzbehörden im Bundesland vorbereitet, heißt es aus dem Kulturministerium. Es erarbeitet aktuell die neue Richtlinie gemeinsam mit der Staatskanzlei. Wenn der Landtag zustimme, könne sie in Kürze in Kraft treten, sagte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von pv magazine.

Noch ist der Erlass nicht öffentlich. Allerdings sind die Rahmenbedingungen am vergangenen Freitag im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales (AID) im Landtag von Sachsen-Anhalt vorgestellt worden. Die zentralen Inhalte dabei: „Die Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Für Baudenkmale und Denkmalbereiche soll die Genehmigung künftig regelmäßig erteilt werden. Lediglich bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals wird davon abgesehen“, heißt es aus dem Kulturministerium. Es stellt klar, dass der Erlass sowohl die Installation einer Photovoltaik- als auch einer Solarthermieanlage umfasst. Ferner seien jedoch UNESCO-Welterbestätten von der Regelung ausgenommen, da in diesen Fällen völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgingen.

Der Erlass soll dazu führen, dass Kulturdenkmale grundsätzlich für Solaranlagen geöffnet werden. „Klima- und Denkmalschutz ergänzen und verstärken sich, gerade auch im Feld der Solarenergie. Der Erhalt und die Modernisierung von Denkmalen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, erklärte Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur in Sachsen-Anhalt. „Diesen Prozess wollen wir weiter vorantreiben. Wir erwarten eine erheblich höhere Zahl an Genehmigungen für Solaranlagen auf Denkmalen.“

Zugleich stellte der Minister klar, dass es sich auch „weiterhin immer um Einzelfallentscheidungen“ handeln werde. Auch künftig bedarf es einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn eine Anlage installiert werden soll. Die neue Leitlinie soll den Behörden dann als Handreichung und Entscheidungshilfe dienen.

„Ich begrüße diesen mit dem Denkmalfachamt, Denkmalrat des Landes und der oberen Denkmalbehörde abgestimmten Schritt, mit dem wir dem Beispiel anderer Länder folgen. Die Denkmalpflege unseres Landes reagiert damit auf die gegenwärtig stark gestiegenen Energiepreise und den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagte Robra. Auch andere Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, haben in den vergangenen Monaten Vorstöße unternommen, um die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern.

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