Im November 2021 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und BHKW bis 7,5 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien. Dafür wollen sich jetzt Hessen und Baden-Württemberg gemeinsam bei der Bundesregierung einsetzen. Die aktuelle Vereinfachungsregel für die Einkommensteuer gilt nur für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt. Angesichts der aktuellen Leistungsentwicklung von Solarmodulen ist das den Ländern zufolge zu wenig.
„Private Photovoltaik-Anlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, denn hier zählt jeder Schritt“, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Eine Befreiung von der Einkommensteuer könne Betreibern privater Solaranlagen bis 30 Kilowatt bürokratischen Aufwand ersparen. „Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen“, so Boddenberg. „Bei der Erhöhung auf 30 Kilowatt denken wir insbesondere an Mehrfamilienhäuser“, ergänzte sein baden-württembergischer Amtskollege Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen). Steuerliche Hemmnisse und zusätzliche bürokratische Lasten seien angesichts des Ziels, Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen, fehl am Platz. „Wir wollen die private Gewinnung von Solarenergie gezielt vereinfachen.“
Die beiden Minister streben außerdem eine Neuregelung bei der Umsatzsteuer an. Denn seit April 2022 haben EU-Mitgliedstaaten aufgrund einer Änderung im EU-Recht die Möglichkeit, die Lieferung und Installation von Solarmodulen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Hessen und Baden-Württemberg sprechen sich dafür aus, diese Option beim aktuellen Jahressteuergesetz in nationales Recht umsetzen. Bislang sieht der Gesetzentwurf eine entsprechende Regelung nicht vor.
„Die Option zur Regelbesteuerung bringt vergleichsweise viel Bürokratie mit sich“, so Bayaz. „Diesen Aufwand können wir uns sparen, wenn die Lieferung und Installation von Solarmodulen umsatzsteuerfrei wird. Die Anlage wird dann einfach zum günstigeren Nettopreis erworben und installiert.“
Zurzeit gelten Betreiber von privaten Solaranlagen aufgrund ihrer geringen Umsätze häufig als Kleinunternehmer und zahlen keine Umsatzsteuer. Dadurch haben sie jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der sogenannten Vorsteuer, bei der Anschaffung einer Solaranlage wird ihnen daher die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht erstattet. Auf die Kleinunternehmerregelung kann aber auch verzichtet werden, um sich diese Vorsteuer erstatten zu lassen. Allerdings müssen dann auch Umsatzsteuer auf Stromlieferung und Eigenverbrauch gezahlt und Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden.
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Sehr gut. Langsam kommt die Politik in die Puschen.
So mobilisieren wir hoffentlich endlich mehr privates Kapital für den Energiewechsel.
In der Schweiz zahle ich keinerlei Steuer im Zusammenhang mit der Haus-PV-Anlage – da wird nichts gezählt und nichts verbucht. Ich weiss nicht, wo die Limiten sind, aber es wäre m.E. unverhältnismässig, die ganze Buchführung, Abrechnung und Besteuerung nur wegen der paar Tausend Kilowattstunden zu machen. In meinem Fall ‚ernte‘ ich 8’400 kWh pro Jahr, wofür ich für ein paar Hundert Franken Bezug einspare und ein paar Hundert Franken für die Ablieferung kriege.
Wenn man etwas fördern will, soll man nicht auf der anderen Seite wieder die Hand aufhalten und einen riesigen bürokratischen Aufwand machen.
Die deutsche Steuerpolitik legt vor allem Wert auf die Förderung des Automobilbaus (Dienstwagenprivileg), mehr als auf die Förderung der erneuerbaren Energien. Das liegt nicht nicht nur daran, dass es viele Politiker gibt, die gerne Auto fahren, sondern vor allem daran, dass immer die vorhandenen Industrien das Geld haben, mit dem sie Lobbypolitik betreiben können. Die neuen Industrien müssen das Geld, mit dem sie in der Politik lobbyieren können, erst noch verdienen. Das Ergebnis ist eine Wirtschaftsstruktur, die gegenüber Staaten wie der Schweiz, die gar keine Autoindustrie haben, und auch entsprechend weniger Lobbyeinflüssen aus dieser Richtung ausgesetzt sind, ins Hintertreffen gerät. In Deutschland ziehen Arbeitgeber und Gewerkschaften, was die beharrende Wirtschaftsstruktur angeht, sogar an einem Strang, d.h. Union und SPD wollen das gleiche, und entsprechend waren die GroKo-Jahre nicht nur verlorene Zeit, sondern effektiv ein Rückschritt.
Und die Ministerialbürokratie agiert oft genug sehr selbstherrlich. Wo es früher entschuldigend hieß „Wenn das der Führer wüsste!“, heißt es jetzt „Wenn das der Habeck wüsste!“. Und wie immer stimmt das natürlich nicht für jeden Unsinn, aber oft genug ist auch da was wahres dran.
Und in der Schweiz ist auch nicht alles Gold: Dort sind es die Banken, die die Politik gut im Griff haben.
Sie haben völlig Recht. So wie in der Schweiz wäre es noch besser. Aber die Lobbyisten der Stromkonzerne und andere Gegner des Energiewechsels haben das in D. verhindert. Außerdem sind wir Prinzipienreiter und wir haben zu viele Juristen, die Jobs brauchen. Und unsere Haupt-Medien sind auch nicht gerade ein Ruhmesblatt was die Tiefe der Berichte angeht und der gut fundierten Meinung angeht.
Die „Hauptmedien“ (Sie meinen damit vor allem die Springerpresse mit Welt, Bild, Berliner Morgenpost etc., aber auch die NZZ, den Spiegel und die Hartz4-Fernsehsender) sind auch von der einschlägigen Industrie gepampert. Das Geld regiert alle, und das Geld haben die Alten, die um ihre Existenz fürchten.
Wer die meiste Werbung schaltet, der kann auch den Inhalt bestimmter Beiträge zu seinen Gunsten beeinflussen.
Was da als Einkommensteuerbefreiung daherkommt, kann auch ein Nachteil sein. Wenn man nämlich zur Minderung der Einkommensteuer die PV-Anlage erhöht abschreibt.
Bei der Umsatzsteuer ist der Vorschlag zu begrüßen. Allerdings hatte ich bei meiner PV-Anlage für die Regelbesteuerung votiert und habe mit vertretbarem Aufwand die Vorsteuern erstattet bekommen.
Die Vorschläge sollen wohl v. a. die Steuerverwaltung entlasten.
wie wär´s mit dem Vorschlag, daß der Investor die Besteuerung für Alagen bis 30 kWpeak frei wählen könnte?