Verbände machen Druck auf Bundesregierung wegen Korrekturen am EEG 2021

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Keine Woche mehr und das erste Quartal 2021 ist Geschichte. In den kommenden Tagen ist doch sehr unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung die in der Entschließung des Bundestags geforderten Anpassungen vornehmen wird. Zuletzt sagte die SPD die koalitionsinternen Verhandlungen über die Novellierung des EEG 2021 ab, da zahlreiche Unionsvertreter aus dem Energiebereich in den Maskenskandal sowie weitere Vorteilsnahmeverdächtigungen verstrickt sind. In einer gemeinsamen Aktion haben daher am heutigen Donnerstag Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, den Naturfreunden Deutschland, Robin Wood und des Umweltinstituts München vor dem Kanzleramt in Berlin demonstriert. Mit einem Banner „Klimakrise bekämpfen – Erneuerbaren-Ausbau verdreifachen!“ forderten sie die Bundesregierung auf, den Umbau auf ein klimaschonendes, erneuerbares Energiesystem deutlich zu beschleunigen.

Konkret fordern sie, die im Entschließungsantrag zugesagte Anpassung der Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft an die Klimaziele 2030 endlich vorzunehmen. „Schon lange ist klar: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt in Deutschland viel zu langsam! Das Ausbautempo muss mindestens verdreifacht werden, sonst beziehen wir Prognosen zufolge 2030 noch knapp die Hälfte des Stroms aus fossilen Klimakillern“, sagte Hauke Doerk, Referent für Energiepolitik des Umweltinstituts München. Es brauche jetzt ehrgeizige Ausbauziele sowie den Abbau planerischer Hürden und die Förderung von Bürgerenergie.

Gerade die Windkraft an Land hat mit vielen Hürden und Akzeptanzproblemen zu kämpfen. Ihr Zubau lag 2020 gerade noch bei 1,4 Gigawatt. Doch auch die Erholung beim Photovoltaik-Zubau, der im vergangenen Jahr auf 4,8 Gigawatt stieg, reiche nicht aus. „Der dringend notwendige Ausstieg aus Kohle und Gas gelingt nur mit einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und einer deutlichen Reduktion unseres Energiebedarfs. Indem die Bundesregierung die Energiewende weiter auf die lange Bank schiebt, missachtet sie das Pariser 1,5 Grad-Ziel und die Rechte der Menschen, die jetzt schon von den Folgen der Klimakrise betroffen sind“, erklärte Ronja Heise, Energiereferentin bei Robin Wood.

Die DUH fordert daher die Bundesregierung auf, die Ausbauziele für Deutschland für 2030 zu erhöhen – von derzeit 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Photovoltaik auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Photovoltaik. Um diese Ziele zu erreichen seien rechnerisch jährlich mindestens 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik notwendig. Zur Fortsetzung der internen Koalitionsverhandlungen zum EEG 2021 sollte die Union daher umgehend, ein neues Verhandlungsteam zusammenstellen.

Den dringenden Nachbesserungsbedarf am EEG 2021 betont auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Aktuell sorgen die neuen und teils kurzfristig getroffenen Regelungen für Unsicherheiten in der Branche. Zusätzlich zu den dringendsten Baustellen wie der Erhöhung der Ausbaupfade ist nun kurzfristig eine Vielzahl an handwerklichen Mängeln zu beheben“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter.

Der Verband forderte die Bundesregierung zudem auf, den Druck gegenüber der EU-Kommission zu erhöhen, um endlich eine beihilferechtliche Genehmigung für das im Dezember 2020 verabschiedete EEG 2021 zu erhalten. Denn auch dies schüre Unsicherheit in der Erneuerbaren-Branche. „Die aufgrund der fehlenden Notifizierung noch nicht veröffentlichten Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei den Projektierern“, so Peter weiter. „Wir haben im vergangenen Jahr vor der neuen Abhängigkeit von EU-Genehmigungen und dadurch verursachten Verzögerungen gewarnt.“

Zudem müsse mit dem Korrekturgesetz zum EEG 2021 auch eine umfassende Klarstellung für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt erfolgen. Zum 1. April endet für dieses Segment die in der Novelle vorgesehene Übergangsfrist. Danach müssen sich diese Anlagen an den Ausschreibungen beteiligen, um 100 Prozent Solarförderung zu erhalten. Alternativ können die Anlagen für den Eigenverbrauch genutzt werden, erhalten dann aber nur für 50 Prozent des erzeugten Solarstroms eine EEG-Vergütung. „Hier bedarf es sowohl einer rechtlichen als auch einer technischen Klarstellung, auf welchen Zeitraum sich der Vergütungsanspruch im ersten Fall bezieht“, erklärte Peter. Außerdem müsse korrigiert werden, dass nach Paragraph 51a Photovoltaik-Anlagen von 500 bis 750 kWp keine Verlängerung des Vergütungszeitraums für die auftretenden negativen Stunden erhalten. „Auch wenn der eingeführte Mechanismus die bestehenden Risiken nicht ausreichend adressiert und sich vielmehr auf den Ausgleich der Energiemengen und nicht der zeitlichen Stunden beziehen sollte, muss die Regelung zumindest für alle betroffenen Betreiber gelten“, fordere die BEE-Präsidentin.

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