Bundesrat macht Weg frei: EEG-Novelle 2021 kann in Kraft treten

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In seiner Sitzung am Freitag hat sich der Bundesrat abschließend mit der EEG-Novelle 2021 befasst, die am Vortag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen wurde. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, ist die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Sie kann maximal den Vermittlungsausschuss anrufen, um den Gesetzentwurf nochmals nachzuverhandeln. Darauf verzichtete der Bundesrat jedoch. Somit kann die EEG-Novelle 2021 bei rechtzeitiger Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Die Länderkammer hatte im Zuge der politischen Debatte über die EEG-Reform eigene Vorschläge unterbreitet. Die Bundesregierung ging darauf nicht wirklich ein. Immerhin sei die Grenze für die Befreiung von solarem Eigenverbrauch noch auf 30 Kilowatt angehoben worden, sagte Jens Kerstan, Energiesenator von Hamburg, in der Aussprache. Auch die Ausweitung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags auf Quartierslösung sei positiv. Allerdings seien es nur einzelne Details der Novelle, die zu begrüßen seien, so der Grünen-Politiker weiter. Insgesamt sei es jedoch eine „Geschichte der verpassten Chancen“. Es werde die Energiewende nicht wirklich voranbringen. Es bleibe abzuwarten, ob dies mit der dazugehörigen Verordnungsermächtigung gelinge.

Ramona Pop, Energiesenatorin von Berlin, kritisierte die Regierung für ihre zu geringen Annahmen für den Stromverbrauch der Zukunft. Daher sei schon bald eine Reform der Reform zu erwarten. Es sei zu hoffen, dass dann auch die Energiewende in den Städten und urbanen Zentren stärker einbezogen werde. Mit den Verbesserungen beim Photovoltaik-Mieterstrom sei ein erster wichtiger Schritt, sagte die Grünen-Politikern. Allerdings fielen sie nicht so weitreichend aus, wie erwartet. Zudem sei die stärkere Degression der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen sei kritisch.

Auch die bayerische Energieexperte der Grünen, Martin Stümpfig, fand nur wenig positive Worte für die EEG-Novelle 2021. Nur „kleinere Hemmnisse“ seien beseitigt worden. „Die Ausbauziele sind viel zu niedrig angesetzt. So kann Deutschland die Pariser Klimaziele nicht erreichen und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft bleibt im Keim stecken“, sagte er nach der Verabschiedung im Bundestag. „Damit verpasst die Bundesregierung die letzte Chance in dieser Legislaturperiode noch einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir brauchen einen viel ambitionierteren Ausbau von Wind- und Solarenergie, mehr Engagement für Bürgerenergie sowie eine stärkere Entbürokratisierung, um unsere selbst gesteckten Ziele zu erreichen und die Kohle- und Atomkraftwerke zu ersetzen“, so die Forderung von Stümpfig.

Insgesamt signalisierten sich die Grünen-Politiker jedoch, im Sinne einer Energiewende weiter gemeinsam mit der Regierung an hilfreichen Nachbesserungen des Gesetzes arbeiten zu wollen. Im ersten Quartal wird zumindest das Thema Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien wieder auf die Tagesordnung kommen. Dies ist in der ebenfalls mit der EEG-Novelle verabschiedeten Verordnungsermächtigung vorgesehen und von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigt worden.

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