BEE: EEG 2021 gefährdet Erreichen der Zubauziele bei Photovoltaik, Windkraft und Biomasse

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Kurz vor Weihnachten hielt die EEG-Novelle die Bundespolitik in Atem. In der Woche vor Weihnachten einigten sich die Koalitionspartner von Union und SPD noch auf zahlreiche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf. Die Grünen kritisierten daraufhin die fehlende Zeit, um die Neuregelungen noch ausreichend prüfen zu können. So bekamen sie den finalen Entwurf erst eine Stunde vor Beginn der Sitzung des federführenden Wirtschaftsausschusses des Bundestages zu Gesicht. Mittlerweile sind ein paar Tage vergangen, das EEG 2021 seit 1. Januar offiziell in Kraft und es fallen Fallstricke für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wies diesbezüglich auf die kurzfristige weitreichende Änderung des Ausschreibungsdesigns. In der vergangenen Woche hatte dies auch bereits DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert bemängelt. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun.“ Der Verband befürchtet, dass die Gestaltungsfreiheit künftig beschnitten werden könnte und die Regierung ihre Ausbaupfade nicht mehr selbst festlegen könne.

Anstatt mit mehr Angeboten für ausreichend Wettbewerb zu sorgen, will die Bundesregierung den Wettbewerb durch eine künstliche Verknappung des Angebots erreichen. So sollen Ausschreibungsmengen gekürzt werden, wenn nicht genug Gebote abgegeben werden.  „Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil“, so Peter. „Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen. Damit werden gleichzeitig die Ziele von Energiewende und Klimaschutz gefährdet.“

Diese Neuregelung betrifft vor allem die Windkraft an Land, wo es zahlreiche Genehmigungshindernisse und zu wenige Flächen gebe. Aber auch für die Bioenergie gibt es eine Neuregelung, dass bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 Prozent der Neuanlagen und 80 Prozent der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. Der BEE geht davon aus, dass mit der Neuregelung die Unsicherheit bei den Bietern wachsen wird. „Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst 3 bis 4 Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, erklärte die BEE-Präsidentin.

Als weitere Marktbarriere sieht der Verband die neue Wahlmöglichkeit für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen ab 300 Kilowatt. Sie können entweder an den Ausschreibungen teilnehmen und erhalten dann eine Marktprämie. Alternativ können sie auf 50 Prozent ihrer Vergütung verzichten und dafür den Solarstrom auch für den Eigenverbrauch nutzen. Der BEE spricht von einer „künstlichen Marktbremse“, die vor allem zu Lasten der gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen gehen werde. „„Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden“, so Peter weiter. Sie forderte von der Regierung endlich eine „Entfesselung der Photovoltaik“.

„Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert“, so das Fazit von Simone Peter. „Mit dem verabschiedeten Gesetzestext kommt damit erneut der Regierungsunwille zum Ausdruck, die erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen.“ Daher brauche es nach dem Regierungswechsel zum Jahresende eine weitere EEG-Novelle.

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