Bundesnetzagentur leitet Bußgeldverfahren wegen Verdachts der Marktmanipulation ein

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Im Juni 2019 gab es an gleich drei Tagen massive Ungleichgewichte im Stromnetz. Insgesamt fünf Bilanzkreisverantwortliche hat die Bundesnetzagentur deswegen vor einigen Monaten abgemahnt. Nun gibt es „Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot“, wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte. 21 Handelssituationen seien bei der Auswertung der 100.000.000 Handels- und Bilanzkreisdaten gefunden worden, in denen Verkaufsgebote für falsche oder irreführende Signale gesorgt haben könnten. Daher sei gegen die drei betroffenen Marktteilnehmer nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, so die Bonner Behörde weiter.

Die Bußgeldverfahren laufen unabhängig von den fünf Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur, in denen ein Verstoß der Bilanzkreisverantwortlichen gegen ihre Pflicht zur ausgeglichenen Bewirtschaftung im Juni 2019 festgestellt worden sei. Aus diesem Grund hatte die Bundesnetzagentur die Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland, Optimax Energy, Centrica, Danske Commodities und Statkraft im April abgemahnt.

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur sechs Verfahren wegen der Stromnetzschwankungen im Juni 2019 eingeleitet. Das Verfahren gegen das Unternehmen Trailstone wurde eingestellt worden, da sich der Anfangsverdacht nicht erhärten ließ. Hintergrund waren massive Ungleichgewichte an drei Tagen im Juni. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten dabei zum einen über längere Zeiträume vollständig die Regelenergie einsetzen und zum anderen weitere Maßnahmen ergreifen, um das System stabil zu halten.

Gegen welche Marktteilnehmer genau die Bundesnetzagentur die Bußgeldverfahren eingeleitet hat, wollte die Bundesnetzagentur zunächst nicht veröffentlichen, wie ein Sprecher auf Anfrage von pv magazine erklärte. Die Höhe des Bußgeldes könne bei bis zu einer Million Euro pro Verstoß liegen und über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses, erklärte er weiter.

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