Mit der Veröffentlichung der Marktanalyse legte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor zwei Wochen den Grundstein, dass der verpflichtende Einbau von Smart Metern in Deutschland starten kann. Ab Montag wird der Rollout der intelligenten Stromzähler beginnen. Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sind davon jedoch erst einmal nicht betroffen. Doch der Starttermin für sie ist nur verschoben, nicht aufgehoben. Voraussichtlich im Herbst wird es soweit sein, sofern die Bundesregierung bis dahin die notwendigen rechtlichen Änderungen im EEG vorgenommen hat.
Die Vereinigung Com-Metering hat den Beginn des Smart-Meter-Rollouts zum Anlass genommen, um seinen Leitfaden für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zu aktualisieren. Bei der Überarbeitung arbeitete Com-Metering mit der Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz zusammen, wie es weiter hieß. Neu im Leitfaden sei die Differenzierung zwischen Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Steuerung, da sich für diese Kategorien voraussichtlich ein unterschiedlicher Starttermin für die Einbaupflicht der intelligenten Messsysteme ergeben wird.
„Der Smart Meter Rollout ist aus juristischer Perspektive leider noch immer von Unwägbarkeiten geprägt“, erklärt Anwältin Bettina Hennig. Der Leitfaden solle den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen eine Orientierung geben, muss aber voraussichtlich fortlaufend aktualisiert werden. „Auch in den kommenden Monaten rechnen wir mit weiteren Änderungen und Anpassungen“, so die Anwältin der Kanzlei von Bredow Valentin Herz.
Fabian Zuber, Mitinitiator von Com-Metering, das sich aus dem Photovoltaikforum heraus gegründet hat, erklärte: „„Wir gehen derzeit davon aus, dass nicht-steuerbare Anlagen ab Ende des Jahres zu Pflichteinbaufällen werden, sobald die juristischen Hürden genommen sind.“ Nach einer EEG-Reform müssten vor allem die Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen mit dem Beginn der Einbaupflicht rechnen. „Bei steuerbaren Anlagen, die meist über 30 Kilowatt groß sind, könnte dies noch etwas länger dauern. Hier sind die technischen Grundlagen für die Marktfähigkeit der intelligenten Messsysteme bis auf Weiteres noch nicht geregelt“, so Zuber weiter.
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Wer für diese Art „Zwangsmaßnahmen“ Beifall erwartet, sollte warten lernen? Danke.
gibt es ein Geschäftsmodell für den Einsatz der intelligenten Stromzähler?
Wer will mit den Daten WAS machen oder verhindern, steuern?
Nur die technische Möglichkeit, mehr Daten über Tagesgang, Spitzen etc. auslesen zu können berechtigt noch nicht, diesen Markt der intelligenten Stromzähler und auch die E-Installateure derart zu fördern und dem PV-produzierendem Gewerbe die Mehrkosten von Kosten im drei-stelligem Bereich pro Jahr einfach mal über zu stülpen.
Wo ist da die wirtschaftliche oder auch moralische Berechtigung?
Georg
nach derzeitigem Stand erwirbt man sich damit nur Nachteile (Risiko von Zugriffen von außen, erhöhte Kosten, Reparaturanfälligkeit, mangelnde Erreichbarkeit, d.h. evtl. vom Netz nehmen aber nicht mehr aufschalten etc. etc.).
Es sollten alle Betreiber nach dem Einbau eine zeitnahe Bezahlung (dritter Werktag nach Monatsende) fordern, da diese Zähler ja zu jedem Termin vom Netzbetreiber auslesbar sind. Damit entfällt die Abschlagszahlung (war bisher nicht mal eine Abschlagszahlung, denn ein Abschlag wäre ein Abschlag, wenn er Mitte des aktuellen Monats bezahlt würde – mitte des Folgemonats ist es kein Abschlag mehr), die den Energieversorgern gewaltige Zinsvorteile geschaffen hatte (als es noch Zinsen gab).
Was für einen Sinn macht ein smart Meter bei einer 70% Regelung. Der netzbetreiber nimmt mir die spitzen sowieso nicht ab. Betätigt hier der Gesetzgeber wiedermal als Wirtschaftsankurbler auf Kosten des kleinen Manns / Frau.