Com-Metering aktualisiert Leitfaden zum Smart-Meter-Rollout für Photovoltaik-Anlagen

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Mit der Veröffentlichung der Marktanalyse legte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor zwei Wochen den Grundstein, dass der verpflichtende Einbau von Smart Metern in Deutschland starten kann. Ab Montag wird der Rollout der intelligenten Stromzähler beginnen. Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sind davon jedoch erst einmal nicht betroffen. Doch der Starttermin für sie ist nur verschoben, nicht aufgehoben. Voraussichtlich im Herbst wird es soweit sein, sofern die Bundesregierung bis dahin die notwendigen rechtlichen Änderungen im EEG vorgenommen hat.

Die Vereinigung Com-Metering hat den Beginn des Smart-Meter-Rollouts zum Anlass genommen, um seinen Leitfaden für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zu aktualisieren. Bei der Überarbeitung arbeitete Com-Metering mit der Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz zusammen, wie es weiter hieß. Neu im Leitfaden sei die Differenzierung zwischen Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Steuerung, da sich für diese Kategorien voraussichtlich ein unterschiedlicher Starttermin für die Einbaupflicht der intelligenten Messsysteme ergeben wird.

„Der Smart Meter Rollout ist aus juristischer Perspektive leider noch immer von Unwägbarkeiten geprägt“, erklärt Anwältin Bettina Hennig. Der Leitfaden solle den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen eine Orientierung geben, muss aber voraussichtlich fortlaufend aktualisiert werden. „Auch in den kommenden Monaten rechnen wir mit weiteren Änderungen und Anpassungen“, so die Anwältin der Kanzlei von Bredow Valentin Herz.

Fabian Zuber, Mitinitiator von Com-Metering, das sich aus dem Photovoltaikforum heraus gegründet hat, erklärte: „„Wir gehen derzeit davon aus, dass nicht-steuerbare Anlagen ab Ende des Jahres zu Pflichteinbaufällen werden, sobald die juristischen Hürden genommen sind.“ Nach einer EEG-Reform müssten vor allem die Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen mit dem Beginn der Einbaupflicht rechnen. „Bei steuerbaren Anlagen, die meist über 30 Kilowatt groß sind, könnte dies noch etwas länger dauern. Hier sind die technischen Grundlagen für die Marktfähigkeit der intelligenten Messsysteme bis auf Weiteres noch nicht geregelt“, so Zuber weiter.

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