Bundesnetzagentur untersucht mögliche Pflichtverstöße von sechs Bilanzkreisverantwortlichen

Strommast

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Der 6., der 12. und der 25. Juni 2019 waren angespannte Tage für das deutsche Stromnetz: Es gab ein erhebliches Ungleichgewicht im deutschen Stromsystem, das laut Bundesnetzagentur nur durch die verantwortungsvolle Zusammenarbeit der deutschen Übertragungsnetzbetreiber untereinander und die gute Unterstützung durch ihre europäischen Partner stabil gehalten werden konnte. Der schlagzeilenträchtige Vorfall hatte zu vielen Spekulationen rund um die möglichen Ursachen für diese Schieflage geführt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche eröffnet. Im Zuge dieses Verfahrens wird die zuständige Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur dem Anfangsverdacht nachgehen, „dass einzelne Bilanzkreisverantwortliche durch pflichtwidriges Verhalten Systemungleichgewichte mitverursacht haben“.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, hatten die Übertragungsnetzbetreiber im Zusammenhang mit den Problemen im Juni sechs „auffällige Bilanzkreisverantwortliche“ bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Dabei handelt es sich den Unterlagen der Beschlusskammer zufolge um Trailstone, Statkraft Markets, Optimax Energy, Energie Vertrieb Deutschland EVD, Danske Commodities und Centrica Energy Trading. Nun werde geprüft, ob diese Bilanzkreisverantwortlichen ihren Pflichten zum ordnungsgemäßen Ausgleich der Bilanzkreise und dem Gebot der Bilanzkreistreue hinreichend nachgekommen seien.

Wie die Bonner Behörde ausführte, ist der Bilanzkreisausgleich von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Der Betrieb des Stromnetzes setze einen ständigen Ausgleich zwischen Stromverbrauch und -entnahme voraus. Es sei gesetzliche Pflicht der Bilanzkreisverantwortlichen, die zur Einspeisung oder zum Verbrauch bestimmten Strommengen in ihren Bilanzkreisen möglichst vollständig auszugleichen, um auf eine ausgeglichene Bilanz des Stromnetzes hinzuwirken. „Die Bundesnetzagentur kann eine Verletzung dieser Pflichten feststellen“, so die Behörde. Das könnte für die von den Aufsichtsverfahren betroffenen Unternehmen herbe Konsequenzen haben. Denn eine wiederholt festgestellte Pflichtverletzung würde die Übertragungsnetzbetreiber zur Kündigung des Bilanzkreisvertrages berechtigten – und ohne Bilanzkreisvertrag ist keine Marktteilnahme möglich.

Bereits im Juli 2019 hat die Bundenetzagentur als Reaktion auf die Probleme im Juni ein strukturelles Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue vorgeschlagen. Schon dieser Vorschlag ließ darauf schließen, dass die Behörde davon ausging, dass Zockereien am Strommarkt die Schieflage verursacht haben könnten. „Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen“, sagte damals deren Vizepräsident Peter Franke. „Wer Kosten einseitig zu Lasten der Versorgungssicherheit verschiebt, handelt rechtswidrig.“ Die Übertragungsnetzbetreiber wurden aufgefordert, einen Reformvorschlag zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises vorzulegen, womit Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigt werden könnten. Und die Marktteilnehmer sollten zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern.

„Die Untersuchung hat bestätigt: Unregelmäßigkeiten im Stromnetz wurden nicht durch erneuerbare Energien verursacht“, so Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft von Bündnis 90/Die Grünen. Viele hätten im Juni die Energiewende zum Sündenbock gemacht. Dabei seien die Probleme nach Einschätzung der Bundesnetzagentur durch missbräuchliches Verhalten von einigen Marktteilnehmern verursacht worden. Dieses sei durch einen schlecht gesetzten Regulierungsrahmen möglich geworden, den die Bundesregierung erst nach entstandenem Schaden angepasst habe. Bereits Anfang des Jahres hätten die Grünen auf die Gefahr des Missbrauchs hingewiesen und eine Kleine Anfrage dazu gestellt, wie Fehlanreize im Mischpreisverfahren und im zukünftigen Regelarbeitsmarkt verhindert würden. Die Bundesregierung habe daraufhin erklärt, dass es solche Anreize zur Abweichung von der Bilanzkreistreue gar nicht gebe. „Die Einleitung von Aufsichtsverfahren durch die Bundesnetzagentur zeigt, dass es zu genau dem von uns gefürchteten Missbrauch der Regelung kam“, so Nestle. „Die Einschätzung der Bundesregierung war in der Antwort auf die Kleine Anfrage also naiv.“

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