Bundesrat erhöht Druck auf Regierung für Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für Solarförderung

Sitzung Bundesrat 23.11.18

Teilen

Rheinland-Pfalz hat bei der Bundesratssitzung am Freitag eine Mehrheit der Länder für seinen Gesetzentwurf zur Änderung des EEG hinter sich gebracht. Zentrales Element der geforderten Änderung ist die ersatzlose Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Solarförderung aus dem Gesetz. Es sieht vor, dass ab einer installierten Leistung von 52 Gigawatt keine Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt mehr gefördert werden. Experten rechnen damit, dass diese Grenze bereits im kommenden Jahr erreicht wird.

Auch die Bundesregierung hat mittlerweile Handlungsbedarf erkannt. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 ist die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels enthalten und auch ein Zubauziel von 98 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts verankert. Allerdings ist der Zeitplan für eine notwendige Änderung des EEG noch komplett offen.

Um möglichst rasch den Wegfall des 52-Gigawatt-Deckels zu erreichen, hat Rheinland-Pfalz direkt einen Gesetzentwurf erarbeitet, dem der Bundesrat nun zustimmte. Er wird jetzt zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet. Beide Dokumente – Entwurf und Stellungnahme – werden anschließend in den Bundestag eingebracht und durchlaufen dort den parlamentarischen Prozess. Eine Sprecherin der Länderkammer erklärte pv magazine allerdings kürzlich, dass es keine festgelegte Frist für das Einbringen von Gesetzentwürfen der Länder in den Bundestag gebe. Damit ist auch denkbar, dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium mit einem eigenen EEG-Änderungsentwurf dem Ansinnen von Rheinland-Pfalz zuvorkommt.

Die Landesenergieministerin aus Rheinland-Pfalz, Ulrike Höfken (Grüne), sieht die Zustimmung ihrer Kollegen dennoch als „wichtiges Signal für die Energiewende und die Planungssicherheit“ von Projektierern, Photovoltaik-Unternehmen, Handwerkern sowie Bürgern.  „Gerade Kleinanlagen und Mieterstromprojekte werden durch den Wegfall des 52-Gigawatt-Deckels und die damit sichergestellte weitere Zahlung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt gestärkt. Wir fordern den Bund auf, die Gesetzesänderung im EEG zeitnah umzusetzen“, sagte Höfken weiter.

Rheinland-Pfalz hat in dieser Woche eine Solar-Offensive gestartet. Damit verbunden ist auch eine Photovoltaik-Speicherförderung. Diese richtet sich sowohl an Privathaushalte als auch kommunale Liegenschaften. Insgesamt sind fünf Millionen Euro für die Förderung vorgesehen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.