Erfolg für Next Kraftwerke – OLG Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren für Regelenergie

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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Montag einer Klage von Next Kraftwerke entsprochen und das umstrittene Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt wieder aufgehoben. Das Düsseldorfer Unternehmen hofft nun zur Rückkehr des vorher geltenden Ausschreibungsverfahrens, das auf Leistungspreisen basiert. „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat“, erklärte Next Kraftwerke-Geschäftsführer Hendrik Sämisch. Die Entscheidung der Richter sei „eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende“.

Die Bundesnetzagentur wollte den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie durch die Einführung des Mischpreisverfahrens ursprünglich Mitte 2018 ändern. Next Kraftwerke erreichte direkt nach der Einführung durch eine Klage mit anderen Marktakteuren einen Aufschub. Im Oktober 2018 wurde das Verfahren dann doch eingeführt und galt seither bei der bei den Ausschreibungen für Regelenergie. „Das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt“, erklärte Sämisch weiter.

Unterdeckung an drei Tagen im Juni

Auch bei Centrica Business Solutions Deutschland GmbH (vormals Restore Deutschland GmbH) finfet man die Entscheidung sehr gut. „Allerdings ist nach dem heutigen Urteil noch nicht klar, wohin die Reise geht und wie schnell das Mischpreisverfahren nun ersetzt wird“, erklärte Dirk Rosenstock, Geschäftsführer des Unternehmens, pv magazine. Centrica hält man das Mischpreisverfahren für eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass es erst im Juni an drei Tagen zu einer Unterdeckung des Stromnetzes gekommen sei. „Am 6., 12. und 25. Juni 2019 reichte die verfügbare Reserveleistung von 3 Gigawatt nicht aus, um den Bedarf von bis zu 7 Gigawatt zu bedienen. Die Übertragungsnetzbetreiber griffen auf alle verfügbaren Mittel zurück, um das System stabil zu halten: sie forderten Unterstützung von europäischen Nachbarn an, kauften Strom am Intraday-Markt, und aktivierten die 648 Megawatt abschaltbare Lasten, das heißt mussten sogar Großverbraucher drosseln. Am 28. Juni 2019 verdoppelten die Netzbetreiber zudem die positive Minutenreserveleistung“, heißt es von dem Unternehmen.

Auch insgesamt hätten sich solche Ereignisse seit der Einführung des Mischpreisverfahrens deutlich erhöht. Am 14. Dezember 2018 führten niedrige Regelenergiepreise und Prognosefehler zu einem Ungleichgewicht von 5 Gigawatt in der Mittagsspitze, das nur durch Abschaltung industrieller Großverbraucher ausgeglichen werden konnte, wie Centrica weitere Beispiele anführt. Am 10. Januar 2019 kam es gegen 21 Uhr europaweit zu einem Einbruch der Netzfrequenz auf 49,8 Hertz. Nur ein europaweit koordinierter Notfallplan, und die Abschaltung von 1,5 Gigawatt bei 22 französischen industriellen Großverbrauchern konnte Schlimmeres abwenden.

Um solche Situationen künftig zu vermeiden, können nach Ansicht von Centrica Netzausbau und Vorhaltung von Reservekraftwerken Abhilfe schaffen. Vordringlich plädiert das Unternehmen aber dafür, die Preis- und Investitionssignale für Flexibilität aus Nachfrage, Batteriespeichern und dezentralen Erzeugungsanlagen sowie Sektorkopplung zu stärken. Es gelte für die Zukunft Reservekapazitäten auch dort verfügbar zu haben, wo sie gebraucht würden, sagte Rosenstock weiter. Der regulatorische Rahmen müsse dringend für hochreaktive Flexibilitätsoptionen nachgebessert werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte ebenfalls die Entscheidung der Düsseldorfer Richter. „Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die Erneuerbaren diese Aufgaben besonders mit Blick auf die steigende Flexibilisierung, etwa über Biogasanlagen, erfüllen können“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Das Mischpreisverfahren hingegen bevorzugt systematisch konventionelle Anlagen und ist teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, werden aus dem Markt gedrängt.“ Zudem habe es die Marktbedingungen erheblich verschlechtert – gerade für Biogasanlagen – und Mehrkosten für Verbraucher verursacht.

Einführung der Regelarbeitsmärkte wohl nicht vor Ende 2020

Sowohl Centrica als auch der BEE weisen darauf hin, dass mit der Einführung der Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren wieder abgeschafft werden soll. Nach Ansicht von Centrica ist mit deren Einführung aktuell nicht vor Ende 2020 zu rechnen. Der Verband wiederum hat bereits Vorschläge veröffentlicht, wie die negativen Auswirkungen des Mischpreisverfahrens bis zur Einführung der Regelarbeitsmärkte vermindert werden könnten. „Die Branche kann und will mehr Verantwortung in der Energieversorgung übernehmen. Dafür gilt es jetzt in eine Systematik einzusteigen, die bessere Bedingungen für die erneuerbaren Energien bietet, als dies bislang häufig der Fall war“, so Peter weiter.

Von der Bundesnetzagentur gab es noch kein Statement zur Entscheidung des OLG Düsseldorf. Allerdings hatte die Bonner Behörde als Reaktion auf die mehrfache Unterdeckung im Juni in der vergangenen Woche eine Konsultation zu Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz gestartet. Anlass ist die teils deutliche Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni. Die Bundesnetzagentur kündigte in diesem Zuge kurzfristige strukturelle Maßnahmen an. Zudem sei beabsichtigt, die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises durch Verschärfung bestehender Pönalen anzupassen. Die Konsultation läuft nach offiziellen Angaben bis zum 9. August.

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