BEE begrüßt Einführung von Regelarbeitsmärkten

Teilen

Vor nicht einmal einem Jahr hatte die Bundesnetzagentur das Mischpreisverfahren für Zuschläge bei der Bereitstellung von Regelenergie eingeführt. Es wird spätestens zum Jahresende wieder Geschichte sein. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die Entscheidung im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie „Guideline on Electricity Balancing“ in den kommenden drei bis sechs Monaten, spätestens aber zum Jahresende, Regelarbeitsmärkte in der Sekundärregelleistung und der Minutenreserve einzuführen. Dies werde sich positiv für die Vermarktung der Erneuerbaren auswirken, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter am Mittwoch. Die Regelenergiemärkte, auf denen die Erneuerbaren bereits etabliert seien, würden damit in die richtige Richtung weiterentwickelt. „Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Daher ist es besonders wichtig, wettbewerbliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können“, erklärte Peter.

Der BEE begrüßt ausdrücklich, dass das erst im Oktober 2018 eingeführte Mischpreisverfahren wieder abgeschafft wird. Dieses habe konventionelle Anlagen systematisch bevorzugt und sei teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare würde mit dem Verfahren aus dem Markt gedrängt, was besonders Biogasanlagen betreffe. Das Mischpreisverfahren stehe auch im Widerspruch zum Weißbuch der Bundesregierung zum Strommarkt, das sich für mehr Flexibilität aus Erneuerbaren ausspricht, wie es beim BEE weiter heißt. Der Verband habe Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden könnten, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen. Der BEE betonte, dass die Erneuerbaren mehr Verantwortung in der Energieversorgung übernehmen wollten, dafür jedoch auch die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten.

Bereits im Juni 2018 – also noch vor der offiziellen Einführung des Mischpreisverfahrens – hatte Next Kraftwerke einen Eilantrag gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur für einen neuen Mechanismus beim Oberlandesgericht Düsseldorf gestellt. Der Kölner Direktvermarkter fürchtete bereits damals negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Kosten und die Integration neuer Technologien in den Regelenergiemarkt. In den ersten Monaten nach der Einführung sah sich Next Kraftwerke in dieser Befürchtung bestätigt. ZU erhöhten sich die Kosten zugunsten der konventionellen Anbieter und zu Lasten der Verbraucher. Zudem sei die Versorgungssicherheit zeitweise gefährdet gewesen und Investitionen in flexible Technologien verhindert worden.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.