Neue Initiative GET H2 will Wasserstoff-Infrastruktur im Emsland schaffen

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Mit der Ankündigung einiger Netzbetreiber, große Elektrolyseure errichten zu wollen, ist in den letzten Monaten  kräftig Schwung in das Thema Power-to-Gas gekommen. Nun legt die neu gegründete Initiative „GET H2“ – zu der sich die Unternehmen RWE Generation, Siemens, Enertrag, die Stadtwerke Lingen, Hydrogenious Technologies, Nowega sowie das Forschungszentrum Jülich und das IKEM Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität zusammengeschlossen haben – mit eigenen Plänen nach: Die Partner wollen in Lingen im Emsland eine Power-to-Gas-Anlage mit einer Leistung von 105 Megawatt errichten. Auch den Transport und die Speicherung des Wasserstoff in bestehenden Infrastrukturen sowie dessen Nutzung adressiert das Projekt.

Projekt GET H2, Power-to-Gas im Emsland

Grafik: GET H2

Mit diesem ersten Projekt nehmen die Partner am Ideenwettbewerb des Bundeswirtschaftsministeriums „Reallabore der Energiewende“ teil. Eine Projektskizze haben sie am 5. April beim Ministerium eingereicht. In zwei Jahren wollen die Partner in die konkrete Umsetzung des Projektes gehen. Unter einer Bedingung: „Die Realisierung des Projektes steht unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit“, heißt es in ihrer Ankündigung.

„Erneuerbare Energien, Strom- und Gasnetze, Gasspeicher sowie die konventionelle Flüssigkraftstoffinfrastruktur bis hin zu den Abnehmern von Wasserstoff und Abwärme in der chemischen Industrie: Das alles gibt es schon in der Region, so dass ideale Voraussetzungen für diese innovative Technologie und eine schnelle Projektumsetzung gegeben sind“, erklärt Roger Miesen, Vorstandsvorsitzender der RWE Generation. „In Lingen können wir die gesamte Wertschöpfungskette im industriellen Maßstab demonstrieren und haben durch die vorhandene Infrastruktur erhebliches Synergiepotenzial.“

Derweil wächst die Kritik an den im neuen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthaltenen Bestimmungen zu Speichern. So klagt der Bundesverband Energiespeicher (BVES), dass sich die Bedingungen für Power-to-X-Lösungen damit verschlechtert hätten. Anstatt den Letztverbraucherstatus für Speicher aufzugeben, würde dieser mit der NABEG-Novelle sogar ausgeweitet, indem alle sektorenübergreifende Speichertechnologien pauschal mit Netzentgelten belastet werden. Bisher seien Anlagen zur Wasserelektrolyse mit anschließender Methanisierung von der Netzentgeltpflicht ausgenommen gewesen (§118 VI Abs. 6, Satz 7 EnWG). Doch durch die in der NABEG-Novelle enthaltenen Änderungen des §118 Absatz 6 würde nun eine volle Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Technologien eingeführt. Mit der Novellierung seien künftig wohl nur noch Strom-zu-Strom-Speicher von der Netzentgeltpflicht ausgenommen. Auch wenn die Nutzung von grünem Wasserstoff mit einer Brennstoffzelle noch befreit sein könnte, würden der neuen Formulierung zufolge beispielsweise Power-to-Fuels, Power-to-Methane und Power-to-Chemicals zusätzlich mit Netzentgelten belastet.

„Die Tatsache, dass die weitreichenden Auswirkungen dieser gesetzgeberischen ‚Klarstellung’ für keinen Abgeordneten in der Kürze der Zeit erkennbar gewesen sein dürften, zeigt einmal mehr, dass die energierechtlichen Regelungen zu Speichern eine Komplexität aufweisen, die nicht länger tragbar ist“, meint Florian Valentin, Sprecher der BVES-AG „Energierecht und Regulierung“ und Partner bei der Kanzlei Bredow Valentin Herz. „Die Gelegenheit, den rundum unklaren § 118 Absatz 6 EnWG in Gänze so neu zu fassen, dass jeder Rechtsanwender die Regelung versteht, wurde verpasst.“ Der Verband appelliert nun an die Bundesländer, diese NABEG-Änderungen zu verhindern. Zwar ist das NABEG kein zustimmungspflichtiges Gesetz, doch könnte der Bundesrat eine erneute Befassung des Bundestages erwirken.

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