Im Februar 2015 hatte die Solar-Fabrik AG eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Mit einer kurzen Phase der Regelinsolvenz läuft das Verfahren nun schon seit vier Jahren und es wird auch noch mindestens ein halbes Jahr dauern, bis der Photovoltaik-Hersteller aus Freiburg endgültig abgewickelt ist. Wie die Solar-Fabrik AG i.I. und der Sachwalter am Freitag veröffentlichten, sind sie weiter mit den restlichen Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Dabei gehe es insbesondere um die Beitreibung der verbliebenen Forderungen zugunsten der Insolvenzmasse und die Klärung der Passivseite.
„Eine abschließende Einschätzung der insgesamt im Insolvenzverfahren zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit – unter anderem wegen der auch weiterhin bestehenden Möglichkeit der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle und vor dem Hintergrund gegebenenfalls bestehender Gewährleistungs- oder Schadenersatzverbindlichkeiten – ebenso wenig möglich wie eine Berechnung der endgültigen Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Mittel“, hieß es weiter. Er werde jedoch weiter von einer „nennenswerten Quote“ für die Gläubiger ausgegangen. Nach der derzeitigen Einschätzung des Photovoltaik-Herstellers sei davon auszugehen, dass die zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden, um sämtliche Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger von nachrangigen Forderungen, vollständig zu befriedigen und dass hiernach noch ein Mittelüberschuss verbleibt, der zu Zahlungen an Aktionäre führen könnte.“
Die Modulfertigung in Freiburg war damals von Christian Laibacher übernommen worden. Die damals erwogene Verlegung der Produktion nach Aschaffenburg ist bislang nicht erfolgt. In dem Werk werden weiterhin Module der Marke „Solar-Fabrik“ gefertigt.
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Wieder ein opfer der inkompetenten Politik . Die deutsche Solarindustrie wurde durch eine Politik zerstört die inkompetent ist und war. Die Dummen sind die Gläubiger und Aktionäre. Weiter so.
Da hat die Autorin wohl ein „nicht“ überlesen, siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 1.3.2019: Es ist „nicht davon auszugehen, dass die bei Beendigung des Insolvenzverfahrens zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden, um sämtliche Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger von nachrangigen Forderungen, vollständig zu befriedigen und dass hiernach noch ein Mittelüberschuss verbleibt, der zu Zahlungen an Aktionäre führen könnte, § 199 InsO.“ Siehe http://solar-fabrik-investor-relations.de/
Leider zeigt Google diesen Artikel ganz weite vorne auf der Trefferliste zu Solar-Fabrik an, die Ad-hoc-Mitteilung aber nicht.
Hallo Christian,
in einem Insolvenzverfahren werden selten „sämtliche“ Forderung der Gläubiger befriedigt.
Zugleich steht in der verlinkten Mitteilung:
„Die derzeit erwarteten Gesamtverwertungserlöse und noch aus der Masse zu zahlenden Verbindlichkeiten lassen weiter eine nennenswerte Quote auf die zur Insolvenztabelle festgestellten bzw. festzustellenden Forderungen erwarten.“
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt