Solar-Fabrik zurück im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

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Mit sofortiger Wirkung befindet sich die Solar-Fabrik nach eigenen Angaben wieder in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Freiburg habe dies nun angeordnet. Zunächst hatten die Richter ein solches Verfahren mit Blick auf die deutlich höheren Kosten abgelehnt und zum 1. Mai ein Regelinsolvenzverfahren für den Freiburger Hersteller eröffnet. Das vorläufige Verfahren von Solar-Fabrik lief in Eigenverwaltung und auch das Insolvenzeröffnungsgutachten schlug eine Fortführung vor. Mit der Entscheidung vom Mittwoch habe sich das Amtsgericht nun der Argumentation des Gläubigerausschusses und des Vorstandes angeschlossen, wonach ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die beste Chance sei, um eine Weiterführung des Photovoltaik-Unternehmens zu erreichen, teilte Solar-Fabrik mit.

Der Freiburger Photovoltaik-Hersteller hatte im Februar wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen müssen. Zur Begründung gab das Unternehmen an, dass es im vierten Quartal 2014 einen massiven Nachfrage-Einbruch gegeben habe und damit verbunden einen Preisverfall bei Solarmodulen. Rechtsanwalt Thomas Oberle rückte daraufhin als Sanierer in den Vorstand der Solar-Fabrik auf und versucht seither gemeinsam mit dem gerichtlich eingesetzten Sachwalter die Sanierung voranzutreiben. Im April hatten beide das Amtsgericht informiert, dass im Mai eine Zahlungsunfähigkeit vorliegen würde, wenn sich kein Investor findet. (Sandra Enkhardt)

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