Appell an Altmaier: bne fordert Reform der Photovoltaik-Mieterstromförderung

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Beim Mieterstrom droht ein Fadenriss – das fürchten der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), Naturstrom und Greenpeace Energy. Mit dem seit Herbst 2018 geltenden Energiesammelgesetz hat sich die finanzielle Förderung für Mieterstrom deutlich reduziert. Den bürokratischen Aufwand rund um die Umsetzung von Mieterstromprojekten hat der Gesetzgeber hingegen nicht abgebaut, monieren bne und die beiden Ökostromversorger. Mieterstromanlagen mit insgesamt 500 Megawatt Photovoltaik-Leistung könnten im aktuell gültigen Rechtsrahmen jährlich neu errichtet werden. Doch nur ein Hundertstel dieser Leistung sind es im vergangenen Jahr gewesen.

Daher appellieren der bne und die beiden Versorger jetzt in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die Hürden für die Vermieter abzubauen. Konkret verlangen sie, die Förderung gesetzlich so zu fassen, dass der Photovoltaik-Mieterstromzuschlag keine Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Mieterstromlieferant verlangt. „Das Mieterstromgesetz stülpt Vermietern typische Aufgaben von Energieversorgungsunternehmen über“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Die Politik erhöht damit völlig unnötig die Komplexität und riskiert, die Energiewende in der Stadt abzuwürgen. Professionelle Mieterstromanbieter könnten durch eine rechtliche Klarstellung Vermieter entlasten und für einen Auftrieb im Mieterstrommarkt sorgen.“

Dieser Vorschlag sei ein effektives Mittel, die bisher bestehende bürokratische Komplexität rund um die Umsetzung von Mieterstromprojekten abzubauen. „Er kann helfen, dass das an sich so wichtige Marktsegment Mieterstrom nicht komplett eingeht. Bleibt es hingegen bei den aktuellen Rahmenbedingungen, wird die Energiewende in den Städten nicht vorankommen“, fürchtet Busch.

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