Bundeswirtschaftsministerium verweigert bislang Veröffentlichung der Datenbasis für PV-Kürzungen

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Die Frage treibt derzeit viele in der deutschen Photovoltaik-Branche um: Auf welcher Grundlage kommt das Bundeswirtschaftsministerium zur Einschätzung der massiven Überförderung bei Photovoltaik-Dachanlagen und den damit verbundenen drastischen Einschnitten um 20 Prozent für alle Dachanlagen ab 40 Kilowatt Leistung zum Jahreswechsel? Diese sind im Energiesammelgesetz vorgesehen, das derzeit vom Bundestag diskutiert wird.

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Screenshot: Twitter

Eine Anfrage nach Veröffentlichung der Datenbasis von pv magazine beim Bundeswirtschaftsministerium blieb bislang unbeantwortet. Vielleicht liegt es daran, dass die Mitarbeiter zu sehr mit Social Media beschäftigt sind und für schriftliche oder telefonische Presseanfragen keine Zeit mehr finden. Spaß beiseite: Auf Twitter findet sich eine spannende Konversation zwischen Daniel Fürstenwerth und dem Wirtschaftsministerium vom Mittwoch (siehe Screenshot). Dort sind zumindest Anhaltspunkte zu finden, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf seine Pläne kam: „Basis sind Preiserhebung im Oktober 2018 und Wirtschaftlichkeitsanalysen.“ Sie seien auf Berechnungen des bereits veröffentlichten Berichts vom Juni 2018, der vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und Bosch & Partner erstellt wurde, fortgeschrieben worden. „Näheres wird in Kürze veröffentlicht“, heißt es auf Twitter vom Bundeswirtschaftsministerium weiter.

Wann immer „in Kürze“ und was „Näheres“ ist, bleibt völlig unklar. Auch die Frage von Daniel Fürstenwerth, welche Bundestagsabgeordneten die aktuellen Wirtschaftsanalysen zur demokratischen Legitimierung bereits gesehen hätten, lässt das Bundeswirtschaftsministerium vollkommen unbeantwortet. Beim Koalitionspartner SPD dürfte es niemand gewesen sein. Zumindest hatte der SPD-Politiker Timon Gremmels in der Bundestagsdebatte bereits erklärt, dass die Sonderkürzung „kein Bestandteil der Einigung der Koalitionsspitzen“ gewesen sei. Dies betätigte er zuvor auch schon auf Twitter und kündigte an, es nochmal mit der Union diskutieren zu wollen.

Eine Gelegenheit dazu wäre wahrscheinlich bei der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages am kommenden Dienstag. Dann wird es eine zweistündige öffentliche Anhörung zum Energiesammelgesetz geben. Mittlerweile stehen auch die geladenen Sachverständigen fest:  Es sind Sebastian Bolay, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Stefan Kapferer, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Harald Schwarz, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), Michael Wübbels, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), Henry Borrmann, Die Familienunternehmer e.V.,  Carsten Pfeiffer, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und Patrick Graichen, Agora Energiewende.

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