Die Frage treibt derzeit viele in der deutschen Photovoltaik-Branche um: Auf welcher Grundlage kommt das Bundeswirtschaftsministerium zur Einschätzung der massiven Überförderung bei Photovoltaik-Dachanlagen und den damit verbundenen drastischen Einschnitten um 20 Prozent für alle Dachanlagen ab 40 Kilowatt Leistung zum Jahreswechsel? Diese sind im Energiesammelgesetz vorgesehen, das derzeit vom Bundestag diskutiert wird.
Eine Anfrage nach Veröffentlichung der Datenbasis von pv magazine beim Bundeswirtschaftsministerium blieb bislang unbeantwortet. Vielleicht liegt es daran, dass die Mitarbeiter zu sehr mit Social Media beschäftigt sind und für schriftliche oder telefonische Presseanfragen keine Zeit mehr finden. Spaß beiseite: Auf Twitter findet sich eine spannende Konversation zwischen Daniel Fürstenwerth und dem Wirtschaftsministerium vom Mittwoch (siehe Screenshot). Dort sind zumindest Anhaltspunkte zu finden, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf seine Pläne kam: „Basis sind Preiserhebung im Oktober 2018 und Wirtschaftlichkeitsanalysen.“ Sie seien auf Berechnungen des bereits veröffentlichten Berichts vom Juni 2018, der vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und Bosch & Partner erstellt wurde, fortgeschrieben worden. „Näheres wird in Kürze veröffentlicht“, heißt es auf Twitter vom Bundeswirtschaftsministerium weiter.
Wann immer „in Kürze“ und was „Näheres“ ist, bleibt völlig unklar. Auch die Frage von Daniel Fürstenwerth, welche Bundestagsabgeordneten die aktuellen Wirtschaftsanalysen zur demokratischen Legitimierung bereits gesehen hätten, lässt das Bundeswirtschaftsministerium vollkommen unbeantwortet. Beim Koalitionspartner SPD dürfte es niemand gewesen sein. Zumindest hatte der SPD-Politiker Timon Gremmels in der Bundestagsdebatte bereits erklärt, dass die Sonderkürzung „kein Bestandteil der Einigung der Koalitionsspitzen“ gewesen sei. Dies betätigte er zuvor auch schon auf Twitter und kündigte an, es nochmal mit der Union diskutieren zu wollen.
Eine Gelegenheit dazu wäre wahrscheinlich bei der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages am kommenden Dienstag. Dann wird es eine zweistündige öffentliche Anhörung zum Energiesammelgesetz geben. Mittlerweile stehen auch die geladenen Sachverständigen fest: Es sind Sebastian Bolay, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Stefan Kapferer, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Harald Schwarz, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), Michael Wübbels, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), Henry Borrmann, Die Familienunternehmer e.V., Carsten Pfeiffer, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und Patrick Graichen, Agora Energiewende.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Da Solaranlagen nur noch etwa 400€/kWh Panel kosten und 700€/kWh im ganzen, warum sollte das noch mehr als 4cent/kWh einbringen ?
Weil bei 4ct eben nix verdient wird und im Zweifel auch keine Pacht bezahlt werden kann und für lau keiner sein Dach hergibt. Ferner ist Geld zwar billig aber Finanzierungskosten bleiben.
Aber die Frage ist an der Stelle eigentlich obsolet, weil die Reduzierung der Vergütung im aktuellen EEG klar geregelt ist. Also muss nicht der Verzicht auf eine Veränderung begründet werden, sondern die Veränderung. Und die sollte zu den Klimaschutzzielen passen. Offenbar hat die CDU hier wieder mal unter Verantwortung Altmaier versucht, die Bremskeile zu platzieren…
Herr I, können Sie kWh und kWp auseinanderhalten? Und wie viele Jahre Grundschule haben sie erfolgreich abgeschlossen? 1kWp produziert in 20 Jahren 20.000kWh. Mit Rechenkunst 4. Grundschulklasse würde das bei 4ct/kWh 800€ bringen, also doch etwas knapp über den hier etwas zu günstig gerechneten 700€/kWp. Angenommen, Ihre Kostenschätzung wäre richtig, würde das pro Jahr (hier kommen wir jetzt doch in die Gymnasial-Mathematik) 5 Euro Ertrag nach Abschreibung bedeuten, also ca. 0,71%, von denen die Betriebskosten (Versicherung, Reparaturen, Produktionsausfälle) noch abgezogen werden müssen, bis daraus eine Verzinsung wird.
Wäre schön, wenn sich auch die Netzbetreiber mit einer solchen Verzinsung ihrer Investitionen begnügen würden.
Auszurechnen, welche Vergütung man bräuchte, um auf 9,05% (Ist das dann eine Überförderung von Investitionen ins Netz? Warum wird sie nicht sofort reduziert?) zu kommen, das überlasse ich jetzt wieder Ihnen. Sie können doch sicher besser rechnen, als das Ihr Beitrag oben suggeriert.
Sie haben die Kosten für die Dachnutzung oder Sanierung vergessen, die Kosten für den E-Anschluss ebenfalls und kleinere Nettigkeiten, wie z.B. die Kabelnutzungsgebühren der Gemeinden, die sich in 5 Jahren auch verdoppelt haben. Wenn man auch in Betracht zieht, dass die heute verfügbaren Dachflächen eher ungünstig sind – 15 Jahre lang hat sie keiner haben wollen – dann kommen Sie schnell auf 1.000€/kWp und mehr. Und bei 930kWh/kWp/a erreichen Sie auf dem Papier die fantastischen 5% Rendite. Ist das wirklich so viel? Mit ein bisschen Pech, sind es auch mal 4%.
So weit ich mich erinnern kann, haben die AKW-Betreiber eine garantierte RENDITE von 35% vom Staat bekommen. Ein PV-Betreiber dagegen hat einen garantierten PREIS für den eingespeisten Strom. Nach 10 Jahren lässt die Inflation alles ganz anders aussehen.
Die Wechselrichter von Heute sind auch nicht so gut, wie damals und müssen öfters getauscht werden… um nur 2-3 Sachen zu nennen.
Ich hatte das Konstrukt des „atmenden Deckels“ so verstanden, dass der Markt entscheiden soll, was für die Investoren eine angemessene Vergütung ist, und eben nicht die Ministerialbürokratie. Wenn die Verzinsung für die Investoren zu attraktiv ist, würde der Zubau steigen, die Vergütung automatisch abgesenkt werden. Umgekehrt sollte die Vergütung natürlich auch steigen, wenn zu wenig zugebaut wird. Nach meinem Eindruck ist dieser Mechanismus immer noch zu träge, um die raschen Verwerfungen auf dem Weltmarkt adäquat abzubilden. Der „atmende Deckel“ ist deshalb eine Fehlkonstruktion.
Um es dem Ministerium zu ersparen, selbst darüber entscheiden zu müssen, was eine adäquate Rendite ist, sollte man die Ergebnisse der Ausschreibungen möglichst zeitnah (unter Wahrung der Investitionssicherheit) auf die „frei“ zubaubaren Anlagen übertragen, zusammen mit einem „Kleinauflagen-Zuschlag“. Dieser bleibt dann das letzte Refugium, in dem die Politik Marktpreise beurteilen muss. Es wäre aber zu hoffen, dass der Preisabstand von Klein- und Großanlagen sich kaum, und wenn, nur langsam verändert, und entsprechend der Kleinanlagen-Zuschlag nur selten adjustiert werden muss.
Ich würde mir wünschen, dass aus den Katakomben des Altmeier-Refugiums auch mal proaktiv ein Vorschlag kommt, mit dem die Überförderung der fossilen- und atomaren-Energiequellen gekappt wird.
….. War nur ein Witz, da es ja bedeuten würde, dass hier objektiv gehandelt wird….
Die große „Kunst“ unserer CDU/CSU -Politiker scheint in der heutigen Zeit aber wohl darin zu liegen, sich öffentlichkeitswirksam als Kämpfer das Klimas darzustellen und gleichzeitig unbemerkt Krieg gegen die Erneuerbaren zu führen. Einfach nur ekelhaft. Und diese Leute quatschen davon, dass sie aus den Wahlniederlagen gelernt haben.
…mein Gott, die scheinen völlig die Bodenhaftung verloren zu haben.
Danke allen Vorkommentierenden. Nur noch die Kosten-Ergänzung, dass Anlagenbetreiber auch Gebühren für Netzbetrieb bezahlen müssen, gar auch eine überhöhte für die für wenige kWh-Netzstrom im Jahr, selbst bei Kleinstanlagen weit über 100 € liegt.
Und bei diesen Netz-kWhs ist unsicher, ob sie nicht auf Messfehlern beruhen oder mangelnder Abschaltung des Netzbetriebes geschuldet sind. Es gibt Sonderabgaben für EEG-Umlage und Sondersteuern und vieles mehr an Kosten als nur die für Module- und Wechselrichter-Einkaufpreise, die seit EEG 2017 keinesfalls überall um 20 % gesunken sind.
Und dank des erwürgenden Deckels sind Vergütungen nie erhöht worden, selbst nicht als Aufbau weit unter der viel zu geringer Jahresaufbaumenge blieb und seit Juli ohnehin schon wieder künstlich nach Anmeldezahlen-Hochrechnungen sinkt.
Wer nimmt Nachhilfeunterricht im Ministerium, um zu begreifen, was faire Preise sind, was für Produktivitäts- und Innovationsfähigkeit nötig ist, die auch in den angeblich zu hoch vergüteten Zeiten, die Weltmarktpreissenkungen mitbedingt hat.
UND Zitat aus dem Artikel zur SPD:
Zumindest hatte der SPD-Politiker Timon Gremmels in der Bundestagsdebatte bereits erklärt, dass die Sonderkürzung „kein Bestandteil der Einigung der Koalitionsspitzen“ gewesen sei. Dies betätigte er zuvor auch schon auf Twitter und kündigte an, es nochmal mit der Union diskutieren zu wollen.
Na, dann wird ihm dabei ja wohl belegt werden, wer woher die 20% gesunkene Modulpreise berechnet hat. Kommt dies vielleicht von einem im Ministerium von E-Konzernen bezahlten Zuarbeiter ohne Namen im Ministerium?
In Jedem Fall gelte endlich der Grundsatz der sogenannten Koaltionszusammenarbeit, was ein SPD-Partner nicht Zeit hatte zu lesen und zu diskutieren, was nicht zweifelsfrei belegt ist, gilt schlicht nicht und wird keinenfalls als angeblichre Kompromis für nichts mitabgestimmt. (Das müsste zudem auch für halbwegs glaubhafte CDSU-Parlamentarier gelten)
SPDler verweigere deine Stimme an solchen Zerstörungen sonst wählt dich auch keiner mehr, zumindest der der nur wegen Hermann Scheer und wenigen Kollegen die SPD wählte.
Und es fehlen die Täternamen, derjenigen, die wie belegt, die 20% Extrakürzung verantworten.
Wie wurden die anzuhörenden Experten bestimmt? Was qualifiziert zB Henry Borrmann, Die Familienunternehmer e.V. in Solarkürzungsfragen, was Harald Schwarz, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)?
Wieso erhält ncht Prof. Volker Quaschning von der htw Gehör, der auch etwas zu weiter fehlenden Regelungen zur Sektorkoppllung beitragen könnte, statt Harald Schulz. Wieso kommen weder Solarenergieförderverein Aachen, Eurosolar oder das BBen zu Wort?
Was wird überhaupt von solchen Anhörungen ernst genommen odr nur pro Forma gleichsam leer praktiziert vom Wirtschaftsausschuss?
Ob sich PV-Dachanlagen > 40 kWp auch zukünftig noch rechnen, lässt sich recht einfach mit meinem Wirtschaftlicheitsprogramm solarstrom.xls prüfen.
Ich habe folgende Annahmen:gemacht:
Leistung: 100 kWp
Preis: 120000 €
50% (60000 €) mit KfW Darlehen finanziert
spezif. Ertrag: 900 kWh/kWp/a
Direktverbrauch: 50%
Strompreis (netto): 20 ct/kWh
Inbetriebnahme: März 2019
Damit errechnet sich eine Rendite (interner Zinsfuß) von 5,9% p.a.
Die Amortisationszeit beträgt 16 Jahre.
Die Exceldatei solarstrom.xls kann kostenlos von der Homepage des Umweltinstituts München heruntergeladen werden (dazu in Google „solarstrom.xls“ und „Umweltinstitut“ eingeben).
Die Annahmen können beliebig verändert werden.