Öffentliche Anhörung zum Energiesammelgesetz geplant

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Das Energiesammelgesetz wird weiter durch den parlamentarischen Prozess gejagt. Nach der ersten Lesung am vergangenen Freitag im Bundestag und der Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss dieser noch am selben Tag eine öffentliche Anhörung. Die Entscheidung dazu sei einstimmig gefallen, wie der Bundestag am Montag veröffentlichte. Der Termin ist auf den 20. November von 14 bis 16 Uhr festgelegt. Die zu ladenden Sachverständigen sind noch nicht benannt.

In dem Entwurf sind Änderungen zum, EEG, KWK-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz und weiteren energierechtlichen Vorschriften vorgesehen. Dazu zählt auch die außerplanmäßige Kürzung der Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt um rund 20 Prozent zum Jahreswechsel, die die Bundesregierung mit einer bestehenden Überförderung begründet. In dem Entwurf sind zudem auch die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft mit jeweils vier Gigawatt enthalten, die nun bis 2021 gestreckt werden sollen und wohl nicht vor September 2019 beginnen werden.

Der Entwurf des Gesetzes war erst vor knapp zwei Wochen bekanntgeworden. Am vergangenen Montag beschloss das Kabinett in einer Sondersitzung die geplanten Änderungen und am Freitag diskutierten die Parlamentarier in erster Lesung darüber. In der Bundestagsdebatte, die nicht einmal eine halbe Stunde dauerte, übten Politiker von SPD, Grünen und Linken scharfe Kritik an den geplanten Kürzungen für die Photovoltaik-Dachanlagen. Die SPD sah sich diesbezüglich vom eigenen Koalitionspartner überrumpelt. Zumindest erklärte Timon Gremmels (SPD) in der Debatte, die Senkung zum Jahreswechsel sei nicht abgesprochen gewesen und versprach Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Prozess.

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