EU-Kommission bestätigt offiziell Ende der Mindestimportpreise

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Vor einer Woche kam heraus, dass sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten mehrheitlich wohl gegen einen erneuten Prüfantrag entschieden haben, wonach das geltende Undertaking für kristalline Solarzellen und -module nochmals verlängert werden sollte. Am Freitag bestätigte die EU-Kommission dies nun offiziell. „Nach Berücksichtigung der Bedürfnisse sowohl der Hersteller als auch diejenigen, die importierte Solarmodule nutzten oder selbst importierten hat die Kommission im Interesse der gesamten EU beschlossen, die Maßnahmen außer Kraft treten zu lassen“, heißt es in dem Statement. Diese Entscheidung berücksichtige auch die neuen EU-Ausbauziele für erneuerbare Energien.

Die EU-Kommission verweist weiterhin darauf, dass als Ergebnis der ersten Auslaufprüfung im März 2017 im Sinne eines Interessenausgleichs aller Seiten beschlossen wurde, die Verlängerung nur für 18 Monate zu gewähren – nicht wie sonst üblich für fünf Jahre. Mit der Entscheidung wollte die EU-Kommission auch sicherstellen, dass Verbraucher in der EU Solarmodule zu Preise nahe dem Weltmarkt kaufen könnten, heißt es weiter. Dazu sei bereits im März 2017 aus die sukzessive Absenkung des Mindestimportpreises festgelegt. Er war in der Folge vierteljährlich reduziert sowie für mono- und polykristalline Solarmodule gesondert festgelegt worden.

„Die Kommission hat festgestellt, dass sich die Marktsituation nicht in dem Maße geändert hat, dass eine weitere Ausweitung der Maßnahmen über die geplanten 18 Monate rechtfertigen würde“, heißt es im Statement aus Brüssel weiter. Daher sei der Antrag der europäischen Photovoltaik-Industrie auf eine Auslaufprüfung abgelehnt worden.

Zu den Auswirkungen der Mindestimportpreise auf die Photovoltaik-Nachfrage in der EU schreibt die Kommission, dass die Preise einen Einfluss hätten, wie aus der ausführlichen Begründung hervorgeht, die pv magazine vorliegt. Zugleich verweist Brüssel jedoch auch auf andere Faktoren, die eine Rolle spielten wie etwa regulatorische Unsicherheiten, Zubaukontrolle durch die Regierungen, Abgabenbelastung für Eigenverbrauch oder die Einführung von Ausschreibungen. Die EU-Kommission stellt weiter fest, dass die Maßnahmen nur einen limitierten Einfluss auf die Nachfrage nach Solarmodulen gehabt hätten. Zudem geht Brüssel davon aus, dass sich dies wahrscheinlich auch nicht ändern wird, bevor die neue Erneuerbaren-Energien-Richtlinie umgesetzt sei. Im Trilog haben sich Kommission, Rat und Parlament auf die neuen Vorgaben bereits verständigt, doch die Mitgliedsstaaten haben bis 2021 Zeit, diese in nationales Recht umzuwandeln. In Zukunft könnten daher die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen einen größeren Einfluss auf die Nachfrage haben, zumal wenn die Neugestaltung der Förderung von erneuerbaren Energien abgeschlossen und die wirtschaftliche Situation beim Eigenverbrauch geklärt sei sowie die Netzparität in weiten Teilen Europas erreicht werde.

In der Stellungnahme verweist die EU-Kommission ferner darauf, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht zum erwarteten Schutz der europäischen Hersteller geführt hätten. So habe mit Solarworld Industries der letzte große Zellhersteller in Europa im Mai 2018 bereits zum zweiten Mal Insolvenz anmelden müssen. Die übrigen Photovoltaik-Hersteller in Europa seien hauptsächlich auf Zellimporte angewiesen, die hauptsächlich aus Taiwan und China kämen. Auf Modulebene hätten die europäischen Hersteller trotz sinkender Kapazitäten, einen Marktanteil von etwa 25 Prozent behaupten können. Allerdings sei in den vergangenen Jahren leicht gesunken, da die Importe aus Taiwan, Vietnam und Malaysia deutlich angestiegen seien. In diesen Ländern hatten viele chinesische Photovoltaik-Hersteller neue große Fertigungen aufgebaut, um die Mindestimportpreise in Europa oder Zölle in den USA zu vermeiden.

Zu den Preisen schreibt die EU-Kommission weiter, dass die Weltmarktpreise im Juli 2018 noch durchschnittlich etwa zehn bis 20 Prozent unter dem Niveau des Mindestimportpreises lagen und sieht damit ihr Ziel vom März 2017 weitgehend erfüllt. Weiter verweist Brüssel auf Studien, wonach die Nachfrage nach einem Auslaufen der Mindestimportpreise wieder deutlich anziehen soll und auch das Niveau aus der Zeit vor den Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen China erreichen könnte. Die Befürwortung des Auslaufens der Maßnahmen erfolgte daher auch mit dem Hinweis auf die höheren Erneuerbaren-Ausbauziele für 2030 und die Pariser Klimaziele. Im Blick auf sinkender Preise in den europaweiten Ausschreibungen könnten diese dann zu geringeren Kosten erreicht werden.

In ihrem Bericht geht die EU-Kommission auch auf die allgemeine Lage auf dem weltweiten Photovoltaik-Markt ein. Sie erwartet, dass durch die in den USA erhobenen Importzölle nach Section 201 vom Januar 2018 wieder mehr Photovoltaik-Hersteller aus China und Südostasien auf den europäischen Markt drängen werden. Zudem wird darauf verwiesen, dass chinesische Produzenten aufgrund der Entscheidung Pekings, den Zubau im eigenen Land zurückzufahren, wieder verstärkt nach Absatzmärkten außerhalb der Heimat suchen und Europa dabei ein wichtiges Ziel sein dürfte. Mit Indien hat zudem ein weiterer großer Photovoltaik-Markt, Schutzzölle für Photovoltaik-Produkte aus China verhängt.

Die EU-Kommission räumt ein, dass die Anträge auf Verlängerung ausreichende Beweise dafür enthielten, dass eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen im Interesse der Solarindustrie liegt. Zugleich folgt sie aber schlussendlich der Argumentation, dass ein Auslaufen der Maßnahmen die Zahl der Arbeitsplätze in der Solarbranche wieder steigen lässt und die Preise für Photovoltaik-Anlagen noch weiter sinken werden, um die Erneuerbaren- und Klimaziele kostengünstiger zu erreichen.

Das zwischen der EU-Kommission und China ausgehandelte Undertaking mit den darin festgeschriebenen Mindestimportpreisen und Volumen für kristalline Solarzellen und -module war im Dezember 2013 für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren in Kraft getreten. Es ersetzte zunächst die von Brüssel festgelegten Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen. Nach einer im Sommer 2015 beantragten Auslaufprüfung schließlich im März 2017 nochmals um 18 Monate verlängert worden. Die EU-Kommission verwies in ihrem Dokument auch darauf, dass aufgrund des Drängens der Mitgliedsstaaten damals ein kürzerer Zeitraum als die üblichen fünf Jahre gewählt worden sei.

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